Innenraumbeleuchtung und "Tür offen"-Licht spinnen

Diskutiere Innenraumbeleuchtung und "Tür offen"-Licht spinnen im Forum Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo...da hat man nun ne neuen Kangoo und nach 3 Monaten fängt er das spinne an... Also fahren tut er noch, aber während der Fahrt ging...
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Anonymous

Guest
Hallo...da hat man nun ne neuen Kangoo und nach 3 Monaten fängt er das spinne an...

Also fahren tut er noch, aber während der Fahrt ging zwischendurch immer wieder die Innenraumbeleuchtung an.
Zusätzlich leuchtete dann ab und an diese Tür offen Anzeige, ob wohl ganz sicher alle Türen zu sind....beides nicht immer gleichzeitig.

Dann ging das Innenraumlicht nicht aus, wenn ich die Türen verriegelt habe...oder schlimmer, es ging einfach irgendwann wieder an und brannte dann lustig vor sich hin. zum Glück hab ich das rechtzeitig gesehen, bevor die Batterie leer war.

Jetzt geht das Licht innen gar nicht mehr...

Am Freitag geht es zur Werkstatt, wo ich ihn gekauft habe. Mal sehen, was die so machen können.

Zusätzlich sind 2 Heizschlaufen der Heckscheibe defekt und tun es gar nicht. Reparaturversuche der Werkstatt mit som Überbrückungszeug haben auch nicht geholfen. Ob ich da wohl ne neue Scheibe fordern kann?

Und hat jemand ne grobe Vorstellung, was an der Elektrik nicht stimmt und woran das liegen könnte?


Und wie ist das mit den Garantien und Gewährleistungen? 1/2 Jahr Gewährleistung vom Autohaus, wo man das Fahrzeug gekauft hat und dann die normale Garnatie von Renault direkt, wo ich zu jeder Werkstatt gehen kann? Oder wie?
 
E

Ernie

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Re: Innenraumbeleuchtung und "Tür offen"-Licht spi

Hallo :wink: Michaela,

Micky26 schrieb:
Und wie ist das mit den Garantien und Gewährleistungen? 1/2 Jahr Gewährleistung vom Autohaus,
wo man das Fahrzeug gekauft hat und dann die normale Garnatie von Renault direkt, wo ich zu jeder
Werkstatt gehen kann? Oder wie?
bei einem Neufahrzeug beträgt die Garantie bzw. Gewährleistung etwas länger als nur ein halbes Jahr
(siehe hierzu in den Garantiebedingungen nach, die du vom Händler erhalten hast).
Innerhalb dieser Zeit ist jeder Renault-Vertragshändler dazu verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen.
Am besten geht man zu der Renault-Vertragswerkstatt, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Ist ja
wohl auch klar, das sich die anderen nicht darüber freuen, wenn Du bei ihnen die Garantiearbeiten durch-
führen läßt, obwohl sie an Dir kein Geld beim Fahrzeugkauf verdient haben.

Oder bezieht sich Deine Aussage:
Micky26 schrieb:
. . . da hat man nun ne neuen Kangoo . . .
darauf, das es ein Gebrauchtfahrzeug vom Händler ist?
In dem Fall hat man natürlich nur eine halbjährige Gewährleistung bei dem Händler, bei dem Du das Fahr-
zeug auch erworben hast. Die übrigen Garantieansprüche kannst Du natürlich nur gegenüber Renault-Ver-
tragswerkstätten geltend machen, vorausgesetzt es wurden alle Arbeiten, wie in den Garantiebedingungen
festgelegt, durchgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Deine Garantieansprüche gegenüber Renault
hinfällig. Dazu reicht leider auch schon eine, nicht in einer Renault-Vertragswerkstatt durchgeführte, Inspektion.

Es bestehen inzwischen zwar Gerichtsurteile dazu, das bei Inspektionen, die nicht in einer Vertragswerkstatt
durchgeführt wurden, nicht auch automatisch gleich die Garantie erlischt. Aber die Voraussetzung dafür ist, das
die Inspektionen unter den Vorgaben der Hersteller durchgeführt wurde.
Größtes Problem an diesen Urteilen ist, das die Hersteller das nicht akzeptieren wollen. Man muß also seinen
Garantieanspruch einklagen und dabei noch den Nachweis erbringen, das die Vorgaben der Hersteller bei der
Inspektion erfüllt wurden.
Alles nicht so einfach, auch nicht mit Rechtschutzversicherung, die solche Fälle nicht gerne übernimmt, da man
ja bewußt gegen die Garantiebedingungen gehandelt und damit ein Selbstverschulden verursacht hat.
 
G

Guest

Guest
Re: Innenraumbeleuchtung und "Tür offen"-Licht spi

ernie schrieb:
...In dem Fall hat man natürlich nur eine halbjährige Gewährleistung bei dem Händler, bei dem Du das Fahr-
zeug auch erworben hast. ...

Das ist so nicht ganz richtig.
Bei Neu- und Gebrauchtwagenkäufen beim Händler hast Du eine Gewährleistung von 1 Jahr. Du musst Deine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.
Allerdings geht man nur im ersten halben Jahr davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Hier müsste Dir der Verkäufer beweisen, dass das nicht der Fall war.
Nach dem ersten halben Jahr wird die Beweislast umgekehrt.
Dass bedeutet, dass jetzt Du dem Verkäufer beweisen musst, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Bei Neufahrzeugen greift zusätzlich die Herstellergarantie.
Deine Ansprüche hieraus must Du gegenüber dem Hersteller/Importeur geltend machen. Der Vertragshändler ist hier nur Erfüllungsgehilfe.
Er kann also selbst einen Garantieanspruch weder ablehnen, noch ohne Freigabe durch den Hersteller/Importeur einen Garantieanspruch bestätigen.

In manchen Fällen kann es bei Neuwagen also vorkommen, dass kein Garantieanspruch gegen den Hersteller/Importeur besteht, da der aufgetretene Mangel in den Garantiebedingungen ausgeschlossen wird. Du kannst dann aber evtl. im Zuge der Händlergewährleistung auf Beseitigung des Mangels durch den Händler bestehen.

Alles sehr kompliziert und ohne anwaltliche Hilfe oft nicht durchzusetzen.

Gruß
Martin

Gruß
Martin
 
A

Anonymous

Guest
Es ist ein Neufahrzeug...von mir bestellt und frisch in 2007 hergestellt.

Im Juli angemeldet und abgeholt....

Also kein Gebrauchtfahrzeug.
 
G

Guest

Guest
Micky26 schrieb:
Es ist ein Neufahrzeug...von mir bestellt und frisch in 2007 hergestellt.

Im Juli angemeldet und abgeholt....

Also kein Gebrauchtfahrzeug.

Na, dann dürfte es ja keine Probleme geben.
Fahr zur Renaultwerkstatt, lass die Fehler aufnehmen und die sollen sich dann darum kümmern, dass die Fehler im Rahmen der Herstellergarantie beseitigt werden.
In der Regel müssen die dann einen Garantieantrag bei Renault stellen, über den dann von Renault entschieden wird.
Es kommt schon mal vor, dass Renault dann einen Mitarbeiter vorbei schickt, der sich die Mängel anschaut und dann entscheidet. Oft sind es jedoch bei den Herstellern bekannte Mängel und die Freigabe erfolgt sofort.

Zum Thema Heckscheibenheizung:
Wenn Du die Heizdrähte durch Unvorsichtigkeit nicht selbst beschädigt hast und die Reparaturversuche nicht zum Erfolg geführt haben, dann hast Du auch Anspruch auf eine neue, einwandfrei funktionierende, Heckscheibe.

Gruß
Martin
 
A

Anonymous

Guest
Ich habe die Heizdrähte nicht selber beschädigt....da bin ich mir ganz sicher, da ich noch ncihts transportiert habe, was da dran gekommen wäre...

Die Stellen sehen auch nicht wie Kratzer aus.

Antrag wird diese Woche an Renault gestellt.
Zumindest einer der Heizdrähte geht wieder, aber dieses Reperaturgewurschtel find ich für nen Neuwagen nicht akzeptabel...
Mittlerweile weiß ich auch, dass die erstmal mir beweisen müssen, dass es meine Schuld ist und, dass ich denen sagen kann,wie ich die Sache erneuter haben will. So zumindest die Funde im Internet zu Gewährleistung und Garantie....ob das so reibungslos umgesetzt werden kan, steht auf einem anderen Blatt.

Das Innenlicht ist auch noch nicht repariert...liegt aber daran, dass es am Freitag nicht gesponnen hat, dafür aber am Samstag wieder. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es die linke Schiebetür ist, besser gesagt, der Türkontakt da. Der hat anscheinend Wasser gezogen, da der Stecker nicht 100% dicht ist. Hab ihn erstmal soweit trocken gelegt und hab keine Probleme mehr. Wenn es regnet kann das aber jeder Zeit wieder passieren.
Wenn man da den Stift reindrückt, der anzeigt, dass die Tür zu ist, quoll an den Seiten richtig Wasser raus....das hab ich soweit abgetrocknet...

Da ich Mitte der Woche mit meinem Händler telefonieren werden wegen der Heckscheibe, werde ich das dann auch zur Sprache bringen und einen neuen Türkontakt fordern.

Ich bin gespannt, wei es weiter geht....
 
K

Kaeptnfiat

Mitglied
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448
Hallo,
Hab ich was verpasst oder gilt die gesetzliche Gewaehrleistung von 2 Jahren nicht mehr?
(Nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Herstellergarantie)

MfG
Thomas
 
Thema: Innenraumbeleuchtung und "Tür offen"-Licht spinnen

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