Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D

Diskutiere Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo miteinander.., Ich bin neue hier und stell mich kurz vor seit 5 Wochen haben wir einen Nissan NV 200 Evalia 1,5 l D, 5 Sitzer. Mit eier...
zooom

zooom

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Folker Racho schrieb:
In den Fahrzeugpapieren fehlt unter Stützlast das entscheidende Wörtchen "max.".
Im Gesetz findet sich die Formulierung: Die Stützlast muss mindestens 4% der Anhängelast ausmachen.
1100 kg x 4% = 44 kg :shock:
Es handelt sich um die Minimalstützlast bei 1100kg.
Die Maximalstützlast findet sich niemals in den Papieren, sondern auf den (daher verpflichtend) anzubringenden Schildern an AHK und Anhänger.
Deine max. Stützlast ist also 75 kg, da bedarf es keiner Eintragung in den Papieren.

Es gibt keine Stützlastschilder mehr, nur noch in der Schweiz.
Die Forderung nach 4% Stützlast wird oft dahingehend eingeschränkt (so zu lesen an manchen Anhängerdeichseln) 4% der Gesamtlast, mehr als 25kg sind nicht erforderlich.

Es gibt übrigens eine AHK für den NV200 mit 2to zul. Anhängelast, ist sogar TÜV abnahmefähig, D-Wert 10.9, aber teuer, starr ca. 1200.- incl. Einbau.
 
A

Anonymous

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Stützlast ist egal??

Also könnte ich die starre von Westfalia nehmen, obwohl da nur 50kg Stützlast stehen?
Die ist nämlich im Gegensatz zur abnehmbaren Variante lieferbar.
Schwenkbare gibt's natürlich nicht, ist ja ein Nutzfahrzeg, kein Showcar.

Und nochmal die Frage an alle Kundigen: kann man eine abnehmbare AHK wirklich so ohne Weiteres abnehmen, sprich: klauen?
 
D

der-Andere

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Ich hatte mal eine einfache Abnehmbare, die nach hinten rausgezogen wurde und wo noch was sichtbar war - diese hätte jeder klauen können. Hatte selber beim Auto danach eine vertikal Abnehmbare (wo die Aufnahme dann versteckt hinter der Stossstange ist) und kenne eine Ähnliche bei einem Bekannten - diese waren nur mittels einem kleinen passenden Schlüssel zu entriegeln, also absperrbar.
 
zooom

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Abnehmbare sind fast immer zum Abschließen, außer bei Billigstprodukten (steht in der Produktbeschreibung)
 
G

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Ghafla schrieb:
Und nochmal die Frage an alle Kundigen: kann man eine abnehmbare AHK wirklich so ohne Weiteres abnehmen, sprich: klauen?
Wir haben am Partner Tepee eine abnehmbare Kupplung, die verriegelt sich beim Anstecken automatisch und ist nur mit Schlüssel zu entfernen. Ich möchte stark annehmen, dass es sowas auch für den NV200 gibt.

Gruß,
Tuppes
 
K

Knutmut

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Aber nochmal für dumme: Wenn ich die orginal Nissan-Thule starre AHK dran habe und hinten auf dem Schild 75kg Stützlast steht - dann gelten auch die 75kg ohne igendein Eintrag oder ? So sagte es zumindest mein Ex-Freundlicher der sie angebaut hat....
 
zooom

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Wenn der Hersteller des Fahrzeugs eine andere Stützlast vorgibt, ist die relevant, die geprüfte Stützlast der AHK, sowie die geprüfte Anhängelast können von diesen Vorgaben abweichen. Relevant sind die entsprechenden Zahlen in den COC Papieren, es sei denn, man hat andere Lasten abnehmen und eintragen lassen.
 
zooom

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So wurde ich das nicht ausdrücken, da geistert viel Halbwissen rum: Ich fahr jetzt gleich zum Fotoshooting für den Nissan Flyer, was steht auf dem 2,5to Autotransportanhänger: 4% Stützlast, zulässige Stützlast des Zugfahrzeuges beachten, mehr als 25kg sind nicht erforderlich! Also kannste auch nen dicken Hänger mit 44kg. Stützlast ziehen.
 
K

Knutmut

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Mir gehts weniger um nen Hänger - vielmehr um den Fahrradträger - der wiegt 13kg und + 2Räder komme ich dann locker über 44kg - da brauche ich ja wohl schon 75kg Stützlast....???
 
muurikka

muurikka

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Hallo Knut,

ich glaube es macht einen Unterschied, ob man von der Stützlast des Anhängers oder einem Fahrradträger spricht, denn der Anhänger besteht eben nicht nur aus der Stützlast sondern dem gewicht, was du ziehen mußt.

Ich denke, bei keinem Auto auf dieser Welt ist bisher eine Anhängerkupplung abgerissen, weil sich ein dicker Mann auf den Kugelkopf gestellt hat, außer die Karre bestand scho nur noch aus Rost;-).

Ich glaub, ohne es zu wissen, daß bei einem Fahrradträger sicher keine Gefahr im Verzug ist, zumindest hätte ich da keine Bedenken.

Du mußt davon ausgehen, dass bei einem Anhänger in gewissen Fahrsituationen sicher ein vielfaches der Stützlast auf die Kupplung drückt.

Grüße Jan
 
K

Knutmut

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Stimmt natürlich schon das bei einem Hänger ein vielfaches an Kräften wirkt, dennoch steht in der Anleitung des Trägers das die zulässige Stützlast beachtet werden muß und nur dementsprechend beladen werden darf - das heißt rechtlich bin ich belangbar wenn was passiert denn der Träger hat voll beladen 66kg und die 44kg maßgebend wären. Die Konstruktion der starren AHK federt dann auch schon ordentlich... an der AHK steht schon groß 75kg dran und auf Nachfrage wurde mir auch gesagt das ausschlaggebend ist was da dran steht, da die AHK schließlich genau für dieses Modell zugeschnitten ist....
Ist ja wohl derselbe hickhack wie mit den Reifen, jeder sagt was anderes ob eintragen ja oder nein.
 
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Knutmut

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Hab jetzt nochmal die Bestätigung von meinem neuen Händler, nachdem der erste mir das ja auch schon sagte:
Bei den von Nissan angebotenen AHK starr und abnehmbar gilt in jedem Fall die zulässige Stützlast auf dem Typenschild bzw. die in den Papieren der AHK (75kg) - dieser höhere Wert ist ohne Eintragung in die Papiere gültig.
Ob das für alle nicht von Nissan abgenommen Fremdfabrikate auch gilt ist wahrscheinlich wieder ne andere Sache.
 
zooom

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Rabenhaar schrieb:
Was mir noch nicht ganz klar ist:

Der Rücken des Beifahrersitzes sollte ja komplett flach nach vorne gelegt werden können. Funktioniert bei mir aber nicht.
Kann ja auch sein, dass das wieder so eine Spezialausführung für die Schweiz ist. Drehsitze sind hier ja auch nicht erlaubt.
Warum auch immer.

Wer hat Dich denn auf dieses dünne Brett geschickt, unsere Drehkonsolen erfüllen alle einschlägigen europäischen Vorschriften und werden mit Sicherheit auch bei der MfK akzeptiert.
Die umklappbare Sitzlehne gibt es nur beim Kombi, nicht beim Evalia.
 
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Fan

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Hallo zusammen,

bin brandneu hier. Ich fahre einen EVALIA dci90 7-Sitzer im wunderschönen A32 (rot Metalic - das hat meine Frau bestimmt:)

Um Missverständnisse auszuräumen: es gibt potentiell 3 begrenzende Faktoren für die zulässige (=maximale!!) Stützlast:

1. Vorgabe des Fahrzeugs, abzulesen in den Fahrzeugpapieren
2. Vorgabe der AHK
3. Vorgabe des Anhängers

Alle 3 Vorgaben müssen eingehalten werden, man muss also den Minimalwert dieser 3 Werte einhalten. Beim EVALIA wird das regelmäßig die Vorgabe gem. 1. sein, also 44kg. Eine Erhöhung MUSS in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wie es sich dann mit der Werksgarantie verhält, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
(EVALIA)-Fan
 
K

Knutmut

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Wie gesagt ich hab jetzt von zwei Händlern die Bestätigung das die originalen Nissan/Thule AHK ohne Eintragung gültig ist - also bis 75kg Stütztlast ohne Eintragung hat, da alle erforderliche Normen bei diesen AHK schon abgenommen und genehmigt sind.
 
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Fan

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ja, bei der AHK. Das heißt, du hast ne AHK, die 75 kg max. Stützlast hat. Die ist aber an nem Auto, das 44 kg max Stützlast hat. Dieser Wert ist verbindlich, solang nichts anderes in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Da bin ich 100% sicher.

lies mal hier:

http://www.verkehrsrundschau.de/fm/2350 ... assung.pdf

ist zwar anscheinend eine sehr alte Quelle, aber das gibt es gut wieder:

"Der Hersteller des Zugwagens ist durch die Richtlinie 91/21/EWG verpflichtet, die
maximale Stützlast des Fahrzeugs in der Betriebsanleitung anzugeben. Der
Hersteller der Anhängevorrichtung ist verpflichtet, die maximale Stützlast der
Anhängerkupplung auf dem Typschild anzugeben. Beide Werte können identisch
sein, müssen es aber nicht. Die Angabe auf der Anhängerkupplung dokumentiert
ihren maximalen Prüfwert, und der kann über dem vom Pkw-Hersteller zugelassenen
Wert liegen ... Der Führer eines Gespanns muss deshalb anhand der Betriebsanleitung des Pkw
und des Fahrzeugscheins des Anhängers die Stützlasten ermitteln; bei
unterschiedlichen Angaben den kleineren Wert anhängen."
 
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Fan schrieb:
ja, bei der AHK. Das heißt, du hast ne AHK, die 75 kg max. Stützlast hat. Die ist aber an nem Auto, das 44 kg max Stützlast hat. Dieser Wert ist verbindlich, solang nichts anderes in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Da bin ich 100% sicher.

Moin,

da will ich mal die Aussage vom "Fan" unterstreichen. Dies Problem hatte ich nämlich bei meinem vorigen Fahrzeug auch schon. Viele Leute sind nämlich der Meinung die Daten der Hängerkuppung sind maßgebend. Dies ist nicht so. Wenn Dein Fahrzeug kleinere Werte hat, so gelten diese.

Gruß
Jan
 
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Glückspilz

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Irgenwie drehen wir uns hier im Kreis.
auf Seite 1 dieses Threads kam die Info rein das 44 kg Stützlastminimum ist, jetzt behandeln wir es wieder als Höchstlast.
Muss doch irgendwo verbindlich stehen was die Eintragung in den KFZ Papieren bedeutet.
Daß der Aufdruck auf der AHK deren Prüflast ist klingt ja irgendwo logisch und muss nicht weiter aufgeklärt werden.
Gibts noch Ideen ?

Folker Racho schrieb:
In den Fahrzeugpapieren fehlt unter Stützlast das entscheidende Wörtchen "max.".
Im Gesetz findet sich die Formulierung: Die Stützlast muss mindestens 4% der Anhängelast ausmachen.
1100 kg x 4% = 44 kg :shock:
Es handelt sich um die Minimalstützlast bei 1100kg.
Die Maximalstützlast findet sich niemals in den Papieren, sondern auf den (daher verpflichtend) anzubringenden Schildern an AHK und Anhänger.
Deine max. Stützlast ist also 75 kg, da bedarf es keiner Eintragung in den Papieren.

Also: Steht in den Papieren nach Definition Volker Racho das entscheidende Wörtchen "Max" ?

Grüße
 
Thema: Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D
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