Höchstgeschwindigkeit Nissan Townstar

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Dirk Stern

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Hallo!
Vielleicht kann mir jemand von euch folgendes erklären:
Nissan benennt für den Townstar überall eine Höchstgeschwindigkeit von 183 km/h. Nun erhalte ich aber vor der Abholung meines Fahrzeuges die EU Bescheinigung und den Fahrzeugschein. Bei beiden Dokumenten ist lediglich 174 km/h vermerkt. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit DEU Bestimmung.
Wie kann das sein?
Ist das bei euch auch so?
Liebe Grüße, Dirk.
 
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Dirk Stern

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Habe ich bereits gemacht.
Aber die lassen sich Zeit mit der Beantwortung ...
Habe ein Fahrzeug konfiguriert, bestellt, und gekauft, welches überall, mit 183 km/h beworben wird, von Nissan.
Nun bekomme ich tatsächlich ein Fahrzeug, dass mit 174 km/h offiziell dokumentiert ist.
Ich wurde darüber vom Verkäufer auch nicht informiert.
Für mich ist das ein glasklarer, nicht unerheblicher, Sachmangel, der hier vorliegt, der, nach meiner Meinung, auch zum Rücktritt vom Kauf berechtigt.
Ich kann jedem nur derzeit empfehlen, dass Fahrzeug mit dem Zusatz "ausdrücklich unter Vorbehalt aller Rechte" abzunehmen, bis die Sache abschließend rechtlich geklärt ist.
Mich würde interessieren, ob das bei Citan und Kangoo auch aktuell so läuft?
 
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EHorst

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Ich kann ja deine Verärgerung grundsätzlich verstehen. Und klar ist es auch nicht in Ordnung.
Aber es geht hier um ein HDK der würde ganz sicher deutlich über 20l Benzin auf 100km trinken bei dem Tempo.
Hast Du denn ausprobiert ob er wirklich nur 174km/h (GPS mit Smartphone messen) läuft ? Und ob Du wirklich schneller damit fahren willst?
Ich glaube es gibt beim HDK schlimmeres.
Und würdest Du deswegen wirklich das Auto zurück geben wollen? Gibt es denn etwas was Dir dann besser zusagt, Du wirst den ja nicht nur wegen Vmax bestellt haben.
 
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Dirk Stern

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Ich habe das Fahrzeug noch nicht. Hole es morgen ab.
Es geht darum, dass Nissan überall offiziell 183 km/h angibt und ich nun ein Fahrzeug mit EU Bescheinigung von Nissan und Fahrzeugschein eingetragen mit 174 km/h bekomme.
Sie bewerben und konfigurieren den Townstar auf ihren Plattformen mit 183 km/h Angabe und liefern tatsächlich mit 174 km/h laut Dokumenten aus.
Also ich finde das so überhaupt nicht in Ordnung und rechtlich absolut untragbar.
Da sind noch so ein paar Punkte wo die Konfiguration der Ausstattungs- und Preisliste widerspricht.
Ich kaufe doch kein Überraschungsei für 99 Cent!
 
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EHorst

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Das kam doch schon rüber.
Dennoch musst Du Dir selbst die Frage stellen was Du jetzt willst.
100 Jahre aufregen.
Auto annehmen so wie es ist möglicherweise eine Preisminderung versuchen durchzusetzen.
Vom Vertrag zurück treten bzw zu wandeln.
Dann geht das ganze wieder von vorne los, Du hast ja keine Gewissheit, dass es anderswo besser laufen wird.

Ich würde nur wandeln, wenn ich mich unter den neuen Realitäten auch für ein anders Fahrzeug entschieden hätte.
 
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Dirk Stern

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Ich werde mich von meinem Rechtsbeistand dazu beraten lassen.
Eine angemessene Preisminderung wäre denkbar.
Hinnehmen einfach so werde ich es nicht, da es wohl noch weitere Punkte geben wird, die nicht stimmen.
Ehrlich gesagt, bin ich einfach nur enttäuscht, erst mal.
 
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EHorst

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Die 174 stehen beim Kangoo übrigens bei ganz offiziell.
Ich schätze ist einfach ein banaler Fehler in der Preisliste bei Nissan in Deutschland. Ändert natürlich nichts an deinem Thema.
 
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Dirk Stern

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Ja, stimmt.
Aber Nissan hat die Angabe 183 km/h seit Jahren, für alle Modelle, so aufgeführt, auch für die L2 Version. Das ist kein zufälliger "Prospektfehler".
Das ist für den Verkauf als verbindlich anzusehen und der Verkäufer steht da in voller Haftung für. Ich wurde darüber auch nicht informiert.
 
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EHorst

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Ich will Dir dazu eine Storry erzählen:
Es gab vor nicht so langer Zeit ja eine Hochphase bei Neuwagenpreisen, und auch größere Verfügbarkeitdprobleme von Fahrzeugen aufgrund Ausfällen in den Lieferketten.
Ein bekannter arbeitet im Autohaus.
Die hatten einige Fälle wo Fahrzeuge nicht ganz so waren eine der Kunde wollte, teils weil Abweichungen zur Bestellung teils auch Softwarethemen.
Wenn eine Kunde sich beschwerte, bekam er recht schnell ein Angebot zur Wandlung.
Die Sache war einfach, das Autohaus hatte keine Möglichkeit die Mängel zu beseitigen aber dank der Preissteigerungen der Vormonate kein Problem das Fahrzeug unmittelbar mit mehr Gewinn weiter zu verkaufen.
Kaum ein Kunde hat gewandelt, leider aus Sicht des Autohauses.

Du bist daher im Recht, aber die Frage ist ob es Dir was hilft.
 
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Dirk Stern

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Habe ich auch gelesen.
Jedoch haben sich die Zeiten geändert.
Der Verkauf läuft wohl schlecht.
Das Fahrzeug habe ich auch mit dem Totewinkel Assistenten und dem intelligenten Einparksystem konfiguriert und bestellt. Es ist einer mit Schaltgetriebe.
Laut Ausstattungs- und Preisliste soll es den Totewinkel Assistenten nur für die Automatikversion geben. Der Einparkassistent ist dort gar nicht aufgeführt. Bei der Konfiguration werden aber beide Systeme aufgeführt, die mit dem Kaufvertrag abgeglichen wurde.
Beide Systeme stehen auch für den Schalter bis heute in der Konfiguration als seriemäßig mit drin.
Was erhalte ich nun???
Eine Preisminderung ist hier durchaus denkbar und umsetzbar, auch wegen der Falschangabe zur Geschwindigkeit.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Ich habe Rechtsschutz.
 
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Berlin(er)go

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Schau mal in den Vertrag. Ich glaube die haben Abweichungen bei Ausstattung etc. als zulässig deklariert. Weil es immer mal wieder Anpassung/Mangel etc gibt. War schon 2020 so bei meinem.
 
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EHorst

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Wobei Abweichungen nicht einfach fehlende Austattung sein darf. So eine Klausel würde den Kunden unangemessen benachteiligen.
 
Berlin(er)go

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Ja, stimmt.
Aber Nissan hat die Angabe 183 km/h seit Jahren, für alle Modelle, so aufgeführt, auch für die L2 Version. Das ist kein zufälliger "Prospektfehler".
Das ist für den Verkauf als verbindlich anzusehen und der Verkäufer steht da in voller Haftung für. Ich wurde darüber auch nicht informiert.


  • Fall VW Golf TDI: In Prospekt steht „vmax 216 km/h“, aber Fahrzeug schafft real nur 203 km/h.
    → Sachmangel bestätigt durch Gericht (OLG Hamm, Az. 2 U 113/11):
    „Werbeangabe wird Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.“
 
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Dirk Stern

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Danke für die Antworten.
Ich habe einen separaten Kaufvertrag der sich direkt auf die Konfiguration von Nissan bezieht.
Die Konfiguration wurde durch den Händler für mich erstellt und liegt mir vor und beide Systeme sind serienmäßig dort aufgeführt.
In der Nissan Konfiguration für jedermann ist für dieses Modell bis heute serienmäßig der Totewinkel Assistent und das Einparksystem so inklusive benannt. In der Internet Preis-/Ausstattungsliste steht das so leider nicht drin.
Sie widersprechen sich also irgendwie selbst.
Bin gespannt, was das Fahrzeug morgen tatsächlich eingebaut hat.
Das mit den km/h kann auch irreführende Werbung sein. Dann wäre Nissan schadenersatzpflichtig.
Das wird mir aber bestimmt alles der Rechtsanwalt/-in genau erklären oder auch schon der Verbraucherschutz
Verkäufer sind bei solchen Dingen auch mitteilungspglichtig seit 2022.
Es ist traurig wie der Kunde hier im Vorfeld schon offensichtlich verschaukelt wird.
 
Fahrendes Volk

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Das sind Wohlstandsprobleme, die man beim Gebrauchtwagenkauf nicht hat.
Dafür hat man da halt andere Probleme :rund:
 
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Dirk Stern

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Das hat mit Wohlstand nichts zu tun. Hätte einfach nur das, was ich auch bestellt und bezahlt habe. Ist das zu viel verlangt?
Bis jetzt habe ich weder vom Händler, noch von Nissan, eine Stellungnahme dazu.
Irgendwie komisch ...
Der Grund dafür würde mich schon interessieren.
Bin gespannt, was ich heute fur ein Fahrzeug abhole.
Vielleicht steht da ja auch ein Nissan Juke oder ein GT-R für mich.
 
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EHorst

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Das mit den km/h kann auch irreführende Werbung sein. Dann wäre Nissan schadenersatzpflichtig.
Mag so sein, aber welcher bezifferbarer Schaden ist denn jetzt entstanden?

Bei dem anderem Thema finde ich deine Einstellung übrigens etwas dreist.
Jetzt ganz unabhängig von einer rechtlichen Bewertung ist das nicht fair.

Du wusstest ja offenbar bei Vertragsabschluss schon, dass beim Schaltwagen potentiell Dinge nicht implementiert sind. Ich hätte das Thema dann ganz sicher bei Vertragsabschluss geklärt und nicht erst im Nachgang.
Das hat halt ein Geschmäckle von ins Messer laufen lassen.

Ich würde wegen dem Vmax freundlich nachfragen, die Händler von Stellantis sind ohnehin arme Schweine.

Und ich bin mir sicher der Händler würde irgend eine Kleinichkeit im Gegenzug anbieten, ob im Stellantis da entgegenkommt steht in den Sternen.

Ich hatte damals ein Schlüssel nachbestellt, weil nur ein vollwertiger mit Fernbedienung dabei war. War aber alles so beschrieben, daher mein Fehler, hatte das übersehen. Nur bei Keyless wären zwei vollwertige dabei gewesen
Beim Abholen des Schlüssels hat mich der Händler gefragt ob ich falsch beraten worden bin, oder ob es mein Fehler war, wegen der Rechnungsstellung. Ich war wirklich verblüfft. Ich habe natürlich den Schlüssel bezahlt. Der Händler war durchweg sehr Kundenorientiert, hat mir von dem Winterreifenset laut Preisliste abgeraten, er würde mir zum gleichen Preis hochwertigere organisieren, aber das Fabrikat erst bei Lieferung festlegen. Er hatte Wort gehalten, die ausgewählten Reifen waren in aktuellen Tests deutlich besser.
 
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Dirk Stern

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Die Antwort per E-Mail, vom Nissan Händler ist, dass Nissan die Höchstgeschwindigkeit bergab berechnen würde, die Zulassungsstelle aber auf "gerader" Strecke.
Wir mussten hier alle herzlich darüber lachen und sind gespannt, ob uns das nachher, bei der Abholung, auch so mitgeteilt wird.
Meine Frau meinte sofort dazu, dass irgendetwas wohl so still und heimlich von Nissan am Motor eingepart wurde, aus Kostengründen
Einparkassistent ist nicht vorhaden, obwohl als Serie ausgewiesen.
Es ist schon von einem Neubestellung und Tausch die Rede ...
Ich wusste es damals nicht, dass sich Nissan mit Werbung und Händlerkonfiguration widerspricht.
Ich habe auf die Händlerkonfiguration vertraut.
Renault gehört nicht zu Stellantis und damit Nissan auch nicht.
 
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Thema: Höchstgeschwindigkeit Nissan Townstar
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