Hauskauf. Teilung von Wohneinheiten. Gas, Wasser, Strom?

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin an alle Bauherren oder sonstige Fachleute!

Wir haben ein Haus im Auge, welches im Moment in 2 Wohneinheiten aufgeteilt ist. Es gibt zwar eine Gasheizung, aber 2 Stromzähler/Sicherungskästen und auch 2 Wasserzähler.

Wir müssen aber aus den beiden Einheiten eine machen und überlegen nun, wie das mit Gas, Wasser u.s.w. läuft.
Muss das geändert werden? Müssen wir also alles wieder zusammenlegen lassen?
 
daisy

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Mal schnell eine unqualifizierte Meinung.
Müssen wahrscheinlich nicht, aber dann zahlt man bestimmt die Grundgebühr für Anschluss und Zähler zweimal.

Vielleicht willst Du den Kindern irgendwann mal klar machen wie teure so was ist, dann ist ein zweiter Zähler bestimmt super!
:mrgreen:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
weisst Du wie die einzelnen Leitungsstraenge verlegt sind? Die Gebaeudeteile sind nacheinander errichtet worden, so besteht die Chance dass man damals recht kostenguenstig installiert hat.
Es kann sein, dass von der Strasse EINE Leitung in eine (Haupt-)Wohneinheit kommt, dort ein Zaehler sitzt und auch vor dem Zaehler die Leitung weitergeht zu dem zweiten Zaehler. Dann ist es einfach, die weitergehende Leitung hinter den ersten Zaehler, so dass der beide Stroeme zusammen zaehlt, und alles ist funktionsmaessig fertig. Den hinteren Zaehler ausbauen / ueberbruecken. Das sehe ich aehnlich bei Wasser, Gas und Strom. Ist immer etwas Arbeit in Naehe der Zaehler, jedoch muesste nicht das halbe Haus und der Garten bearbeitet werden. Bei Wasser und Gas sieht man es vielleicht, beim Strom muesste man hinter die Zaehlertafel schauen, die mit einer Plombe gesichert ist, sowas darf ein Elektriker oeffnen und wieder verplomben. Nicht selbst die Plombe entfernen, koennte eine groessere Rechnung folgen fuer ungenehmigte Stromentnahme in der Vergangenheit. Beim Strom kannst Du auch nach einer Hauptsicherung Ausschau halten, die herausgenommen dann beide Wohneinheiten vom Strom abtrennt. Ist auch Elektrikerarbeit, denn im Schadensfall kommen dort Stroeme heraus, mit denen man direkt schweissen koennte.
Gruss Helmut
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin,
hatte vorhin schon mal gegoogelt und festgestellt, dass so eine Frage nicht in ein Forum gehört. Es gibt eine Million Antworten und jede kann falsch sein, wenn das Haus anderes erbaut wurde als angenommen :mhm:

Ich habe also schon mal die Wasserwerke und den Stromboy angerufen.
Wasser ist kein Thema. Da muss zwar ein Anschluss / ein Zähler stillgelegt werden, aber das kostet uns gar nichts. Hat mich echt gewundert....
Strom ist schon schwieriger. Da muss ich einen Elektriker beautragen.
Nun suche ich mir erst mal einen und hole mir einen Preis.
 
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Big-Friedrich schrieb:
Moin,
hatte vorhin schon mal gegoogelt und festgestellt, dass so eine Frage nicht in ein Forum gehört. Es gibt eine Million Antworten und jede kann falsch sein, wenn das Haus anderes erbaut wurde als angenommen :mhm:

Ich habe also schon mal die Wasserwerke und den Stromboy angerufen.
Wasser ist kein Thema. Da muss zwar ein Anschluss / ein Zähler stillgelegt werden, aber das kostet uns gar nichts. Hat mich echt gewundert....
Strom ist schon schwieriger. Da muss ich einen Elektriker beautragen.
Nun suche ich mir erst mal einen und hole mir einen Preis.

Hallo Stephan,

hatte bei meinem Hauskauf auch zwei Zähler (je einen für Haupt- und Nebenwohnung). Desweiteren war auch je eine Hauptsicherung vorhanden.
Habe einen Elektriker aus dem Bekanntenkreis beauftragt, mir einen Zähler auszubauen und beide Wohnungen auf einen Zähler zu legen.
War für ihn überhaupt kein Problem. Ich habe sogar die beiden Hauptsicherungen behalten können.
So kann ich im Fall eines Falles die beiden Wohneinheiten immer noch getrennt vom Netz nehmen.
Den ausgebauten Zähler habe ich dann dem Stromanbieter zurückgegeben und seitdem muss ich auch nur noch für einen Zähler zahlen.
Die Jungs vom R... sind irgendwann allerdings einmal vorbei gekommen, weil Sie "angeblich" an alle Zähler neue Plomben machen müssten.
Ich denke mal, die wollten nur schauen, ob ich jetzt nicht eine Möglichkeit des kostenlosen Bezugs von Energie geschaffen habe. :mrgreen:
Aber das konnte mir ja egal sein, hat ja nichts gekostet.

Gruß
Martin
 
Big-Friedrich

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Ich merke wieder.... ich habe viel zu wenig Handwerker im Bekanntenkreis :mhm:
 
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Hallo Stefan,

da hatte doch

jemand ein ähnliches Problem.


Übrigens hattest Du schon mal ins Grundbuch geguckt, ob ein gesamtes oder zwei Teilgrundstücke eingetragen sind (u.U. mit Teilungserklärung)? Das und im übrigen auch wie man aus zwei eins macht (Strom, Wasser, notwendige Juristerei etc), sollte auch der Makler wissen, denn als zwei kleine Wohneinheiten kriegt er das Haus nicht an den Mann oder an die Frau. :zwinkernani:

Viele Grüße aus Hamburg
von Eka mit ihrem isicamper



Viele Grüße aus Hamburg
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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Vielen Dank! Dieser Herr in Berlin will ja viel mehr als wir. Also sind die Kosten wohl gering. Aber ich frage noch mal einen Elektriker vor Ort.
Die andere Wohneinheit war vermietet. Ohne Grundstück!
 
helmut_taunus

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Big-Friedrich schrieb:
Die andere Wohneinheit war vermietet. Ohne Grundstück!
Hallo,
der Laie stellt sich manchmal vor, er kauft ein Haus und da gehoert ein Grundstueck dazu. Juristisch kauft man ein Grundstueck mit Zubehoer. Das Zubehoer kann ein Zaun oder Baum oder Mehrfamilienhaus sein, ist stets das Grundstueck mit Zubehoer. Das Grundstueck hat eine Bezeichnung beim Katasteramt Flur xxx Flurstueck yyy und ist eindeutig definiert. Als Eigentuemer kannst Du auch zwei Grundstuecke nebeneinander haben, die wie eines optisch aussehen. Oder mehrere Eigentuemer koennen ein Grundstueck haben, Ehepaar oder Erbengemeinschaft zB.
So gilt es beim Kaufen, jedoch vermieten kann man anders, einzelne Zimmer oder auch ein Stueck Garten, muss nur im Mietvertrag eindeutig beschrieben sein.
(Und im Osten gab es auch mal Haeuser zu kaufen ohne Grundstueck.)
Also vieles haengt eigentlich am Grundstueck, das Eigentumsrecht an Bewuchs oder Bebauung, oder Schulden oder WegeRechte usw. Wegerechte haben Andere nie, ausser sie sind in Deinem Grundbuch eingetragen. Dafuer gibts eben die Grundbuecher, und als Kaeufer sollte man da moeglichst bald eine Kopie einsehen duerfen. Der Kaeufer hat nicht das Recht einzusehen, aber der Eigentuemer sehr wohl, und der sollte es als Kopie vorlegen koennen, recht weit im Vorfeld, nicht erst beim Notar und wenn schon Kosten angefallen sind.
Alles was auf einem Grundstueck sich fest befindet, gehoert dem Grundstueckseigentuemer, auch etwas in die Tiefe. Bei Brunnen hoert dann das persoenliche Eigentum auf und es wird Allgemeineigentum.
War jetzt alles noch bissl laienhaft formuliert, stimmt aber in den Grundzuegen.
 
Thema: Hauskauf. Teilung von Wohneinheiten. Gas, Wasser, Strom?

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Big-Friedrich
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