Big-Friedrich schrieb:
Die andere Wohneinheit war vermietet. Ohne Grundstück!
Hallo,
der Laie stellt sich manchmal vor, er kauft ein Haus und da gehoert ein Grundstueck dazu. Juristisch kauft man ein Grundstueck mit Zubehoer. Das Zubehoer kann ein Zaun oder Baum oder Mehrfamilienhaus sein, ist stets das Grundstueck mit Zubehoer. Das Grundstueck hat eine Bezeichnung beim Katasteramt Flur xxx Flurstueck yyy und ist eindeutig definiert. Als Eigentuemer kannst Du auch zwei Grundstuecke nebeneinander haben, die wie eines optisch aussehen. Oder mehrere Eigentuemer koennen ein Grundstueck haben, Ehepaar oder Erbengemeinschaft zB.
So gilt es beim Kaufen, jedoch vermieten kann man anders, einzelne Zimmer oder auch ein Stueck Garten, muss nur im Mietvertrag eindeutig beschrieben sein.
(Und im Osten gab es auch mal Haeuser zu kaufen ohne Grundstueck.)
Also vieles haengt eigentlich am Grundstueck, das Eigentumsrecht an Bewuchs oder Bebauung, oder Schulden oder WegeRechte usw. Wegerechte haben Andere nie, ausser sie sind in Deinem Grundbuch eingetragen. Dafuer gibts eben die Grundbuecher, und als Kaeufer sollte man da moeglichst bald eine Kopie einsehen duerfen. Der Kaeufer hat nicht das Recht einzusehen, aber der Eigentuemer sehr wohl, und der sollte es als Kopie vorlegen koennen, recht weit im Vorfeld, nicht erst beim Notar und wenn schon Kosten angefallen sind.
Alles was auf einem Grundstueck sich fest befindet, gehoert dem Grundstueckseigentuemer, auch etwas in die Tiefe. Bei Brunnen hoert dann das persoenliche Eigentum auf und es wird Allgemeineigentum.
War jetzt alles noch bissl laienhaft formuliert, stimmt aber in den Grundzuegen.