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welfen2002
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Seit einiger Zeit darf man "während der Fahrt" nicht mehr Handygespräche annehmen, oder selbst telefonieren.
Dafür gibt es sogar eine Verwarnung oder sogar S trafe.
Ich bin leider mit juristischen Dingen nicht so bewandert, darum die konkrete Frage an die Fachleute:
Während der Fahrt ist mir klar was das bedeutet, d.h. der Gesamtvorgang einer Fahrt von Punk A nach Punkt B. Bedeutet das auch im Stand vor der Ampel, oder bei einer kurzen Fahrtunterbrechung (halten am Straßenrand)
Was ein Handy ist weis ich, aber was ist mit den anderen Kommunikationsgeräten, z.B. ein WalkiTalki?
Wenn mit der Regelung Kommunikationsmittel im übergeordneten Bereich gemeint sind, fällt ja bekanntlich ein Diktiergerät nicht darunter.
Aber wie sieht es mit Kombigeräten aus, die Handy und Diktiergerät in einem sind?
Währe schön, wenn jemand von einem Urteil weis, wie so etwas rechtgesprochen wird. (Natürlich, wo der Fahrer die Diktiergerät Funktion genutzt hat)
Dafür gibt es sogar eine Verwarnung oder sogar S trafe.
Ich bin leider mit juristischen Dingen nicht so bewandert, darum die konkrete Frage an die Fachleute:
Während der Fahrt ist mir klar was das bedeutet, d.h. der Gesamtvorgang einer Fahrt von Punk A nach Punkt B. Bedeutet das auch im Stand vor der Ampel, oder bei einer kurzen Fahrtunterbrechung (halten am Straßenrand)
Was ein Handy ist weis ich, aber was ist mit den anderen Kommunikationsgeräten, z.B. ein WalkiTalki?
Wenn mit der Regelung Kommunikationsmittel im übergeordneten Bereich gemeint sind, fällt ja bekanntlich ein Diktiergerät nicht darunter.
Aber wie sieht es mit Kombigeräten aus, die Handy und Diktiergerät in einem sind?
Währe schön, wenn jemand von einem Urteil weis, wie so etwas rechtgesprochen wird. (Natürlich, wo der Fahrer die Diktiergerät Funktion genutzt hat)