Gutachten höher als Kostenvoranschlag

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knebel24

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Leider bin ich in anderen Foren, wo es vielleicht besser passen könnte, nicht aktiv.

Ein Unfallverursacher ist meiner Tochter ins Auto gefahren. Schaden relativ gering. Wir haben einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen und der Versicherung eingereicht. Die schickt aber SELBER einen Gutachter. Der Gutachter setzt den Schaden HÖHER fest und zusätzlich eine Restwertminderung.

Die Versicherung erstattete nun nur den Nettopreis des Kostenvoranschlags + Wertminderung + eine Kostenpauschale von € 25. Wir hätten jetzt gerne noch die Differenz zwischen Nettokosten laut Gutachten und Nettokosten laut Kostenvoranschlag. Was können wir dafür, wenn der Gutachter der Versicherung schlauer ist als die Werkstatt?

Bevor ich nun die Keule raushole ... haben wir darauf überhaupt Anspruch?
 
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rgruener

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zur klärung:
der schaden wird vom gutachter der gegnerischen versicherung HÖHER eingeschätzt, deine tochter bekommt als mehr geld als wenn der kostenvoranschlag der werkstatt angesetzt werden würde?
aber die versicherung will nur den kostenvoranschlag bezahlen?

also du hast auf jeden fall das recht auf einen eigenen gutachter. netto dürfen sie meines wissens nur auszahlen, wenn der schaden nicht repariert wird, also wenn ihr das geld haben wollt.
also ich würde sagen, ich bin aber auch kein jurist, ihr habt anspruch auf die netto summe des gutachtens + wertminderung, oder bei reparatur auf die bruttosumme + wertminderung.

ich würde da mal bei nem verbraucherverband fragen, oder wenn ihr adac mitglied seid, bei einem der rechtsanwälte fragen. die erste beratung ist da eh kostenlos und bei entsprechender summe rentiert es auch, da mal druck zu machen.

ihr könnet ja auch eure eigene versicherung mal fragen ( die ich zum beispiel bei sowas auch immer mit informiere ).
 
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knebel24

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Nein, falsch verstanden.

Ich mach mal Zahlen, dann wirds klarer:

Kostenvoranschlag der Werkstatt: € 650
Gutachter DER GEGNERISCHEN !!! VERSICHERUNG: € 1.000 + Wertminderung € 150
Zahlung bisher: € 650 + € 150 + € 25 für Aufwandsentschädigung

Wir wollen noch haben: € 1.000 - € 650 = € 350.
 
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rgruener

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betrachtungspunkt aus verbrauchersicht:
hier hat sich entweder die werkstatt verkalkuliert oder der gutachter verschätzt. die versicherung wird für sich das bessere in anspruch nehmen.
es bleibt eine frage, die sich nur durch juristisches wissen klären lässt. also entweder einen anwalt fragen oder evtl. den biligeren weg z.b. über 1-2-3 recht nehmen, von wo aus man für bezahlbare gebühren ebenfalls anwaltlichen rat einholen kann.

anderer betrachtungspunkt, den auch die versicherung einnehmen wird: wenn die werkstatt es für 650€ reparieren kann und ihr zusätzlich wertminderung und aufschlag bekommen habt, was wollt ihr dann noch?
rechtlich steht es euch zu, schadenfrei gestellt zu werden. das ist dann damit erfolgt und aus die maus.

das mit dem gutachter ist blöd, aber für 350€ würde ich im zweifelsfall nicht den stress auf mich nehmen, zumal du evtl. in vorleistung für gutachter usw. gehen müsstest und das bei faglichem ausgang.
 
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knebel24

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Ich werde mir mal die Mühe machen und Gutachten und KV vergleichen.

Wenn der Gutachter mehr Schäden festgestellt hat als die Werkstatt, dann fühle ich mich im Recht.

Wenn die Differenz nur auf Preisunterschieden basiert, dann wohl eher nicht. Das kann ich mir bei dieser hochpreisigen Werkstatt aber eigentlich nicht vorstellen.
 
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rgruener

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gefühlsmässig würde ich dir sofort recht geben.
nur sind gefühl und aktuelle rechtsprechung oft durchaus verschiedene dinge, die der laie kaum überblicken kann. mehr als den anspruch auf ersatz des schadens wirst du nicht haben, die zuschläge mal abgesehen.
wäre ich der richter, ich würde fragen: wurde der schaden vollständig ersetzt?
und du müsstest mit ja antworten. auf welcher basis willst du mehr verlangen?

du müsstest also den KV der werkstatt ebenfalls anzweifeln und einen eigenen gutachter beauftragen. das recht hast du ja. nur musst du den erstmal vorstrecken.
 
zooom

zooom

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Nun, das ist natürlich jetzt blöd für die Versicherung, denn Du mußt den Gutachter, den Dir die Versicherung schickt, als Geschädigter überhaupt nicht akzeptieren.
Ich würde als Geschädigter jetzt so vorgehen: Freundlicher Brief, daß Du die Kosten erstattet haben möchtest, die der Versicherungsgutachter errechnet hat, ansonsten klarmachen, daß Du das Gutachten ablehnst und einen eigenen Gutachter beauftragen wirst, darauf haste nämlich Anspruch als Geschädigter. Außerdem gleich ankündigen, daß Du den Fortgang der Angelegenheit bei nicht Anerkenntnis seitens der Versicherung in die Hände eines Anwalts geben wirst, kannste als Geschädigter nämlich auch, kostet Dich ein müdes Lächeln. Außerdem haste Anspruch auf Nutzungsausfall oder Ersatzwagen.

Versicherungen, sag ich nur...
 
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knebel24

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zooom schrieb:
Ich würde als Geschädigter jetzt so vorgehen: Freundlicher Brief, daß Du die Kosten erstattet haben möchtest, die der Versicherungsgutachter errechnet hat,
So weit war ich schon.
zooom schrieb:
daß Du das Gutachten ablehnst und einen eigenen Gutachter beauftragen wirst, darauf haste nämlich Anspruch als Geschädigter.
Die Idee ist gut ... danke.
zooom schrieb:
Außerdem gleich ankündigen, daß Du den Fortgang der Angelegenheit bei nicht Anerkenntnis seitens der Versicherung in die Hände eines Anwalts geben wirst, kannste als Geschädigter nämlich auch, kostet Dich ein müdes Lächeln.
Genau darum geht es mir gerade, meine Geduld ist am Ende und ich spiele mit dem Gedanken, die Keule rauszuholen.
 
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Lass es auf Kosten der Versicherung reparieren, dann muss sie alles ohne zu Mucken zahlen. :mrgreen:
Besorg dir einen eigenen Gutachter und fertig. Dann notfalls einen Anwalt einschalten, den zahlt die gegnerische Versicherung auch. Oder mal mit denen Telefonieren und mit den o.a. Maßnahmen winken, dann zahlen die schnell die Summe ihres eigenen Gutachters !

Und ich kann sogar Hellesehen, ich glaube zu wissen, um welche Versicherung es sich handelt ! :roll:
Dazu aber nichts öffentliches hier im Forum.
 
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Ich sehe dass wie folgt:
Die Versicherung hat selbst gegen die Schadenminderungspflicht verstossen.
Sie setzt bei einem Bagatellschaden (650 EURO) einen Gutachter ein, weil Sie scheinbar dem Anspruchsteller keinen Glauben schenkt (trotz Kostenvoranschlag).
Im Ergebnis wird der Schaden durch den Gutachter (vereidigter Sachverständiger) höher bewertet, als der Kostenvoranschlag dies ursprünglich ausgesagt hat (tja, Pech liebe Versicherung).
Da ja nun der Anspruchsteller ein Laie ist, zweifelt er jetzt natürlich den KV der Werkstatt an, da ja ein VEREIDIGTER Sachverständiger den Schaden höher bewertet.
Entweder die Versicherung zahlt jetzt nach dem SELBST IN AUFTRAG gegebenen Gutachten, oder man holt wirklich, wie in den anderen Beiträgen beschrieben, die Keule raus.

Gruß
Martin
 
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Nochwas vergessen:
Die Versicherungen zahlen bei Abrechnung nach KVA oder Gutachten ohne Instandsetzung die Mwst. nicht mit aus, da sie ja nicht angefallen ist !
Könnte das eventuell der Unterschied sein ?
 
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knebel24

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Ne. ne, alles Nettozahlen! Der Schaden soll ja auch nicht repariert werden, bis auf die Spurvermessung, aber das ist bisher alles glatt gegangen. Die MwSt. ist nicht das Thema.

Ich werde mit dem Zaunpfahl des Gegengutachtens winken und mit dem RA drohen. Wenn die dann die Frist verstreichen lassen, bekommen die einen Mahnbescheid. Das kriege ich noch ohne RA hin.
 
zooom

zooom

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Was machste Dir den Stress selbst, geh zum RA und laß den machen, der hat das gelernt. Und plötzlich geht alles ratz fatz.
 
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zooom schrieb:
Was machste Dir den Stress selbst, geh zum RA und laß den machen, der hat das gelernt. Und plötzlich geht alles ratz fatz.

Jepp ! Sonst verpasst du selber irgendeine Frist oder machst sonst einen Fehler und die sind fein raus.
Der RA kostet dich ja nichts, also warum selber mit rumplagen ? :zwink:
 
Thema: Gutachten höher als Kostenvoranschlag

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