Gericht erkennt Videobeweis nicht an

Diskutiere Gericht erkennt Videobeweis nicht an im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - BEI ABSTANDS- UND TEMPOKONTROLLEN Gericht erkennt Videobeweis nicht an Essen. Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen...
D

DiePaulis

Neues Mitglied
Beiträge
18
BEI ABSTANDS- UND TEMPOKONTROLLEN

Gericht erkennt Videobeweis nicht an

Essen. Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden.
In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die,Neue Rhein / Neue Ruhr Zeitung (NRZ)' berichtet.
Die Richter gaben einem Autofahrer recht, der sich gegen eine I00-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte.
Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn gefilmt worden. ,,Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen
zur Feststellung von Verstößen gegen den Sicherheitsabstand und/oder gegen
Höchstgeschwindigkeiten unzulässig", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss der OLG-Richter.
Der Beschluss sei rechtskräftig.
(AZ: lV-3 RBs 8/I0) (ddp)

So heute 27.2.10 im Kölner Stadtanzeiger

LG
Pauli
 
daisy

daisy

Moderator
Beiträge
1.878
Na, ob man da wohl rückwirkend alle Strafen zurückerstattet bekommt inkl. Ausfallersatz? :shock:
Wollen wir mal hoffen, dass die Schaffung der Rechtsgrundlage nicht so lange dauert.
 
zooom

zooom

Mitglied
Beiträge
3.130
...würde ich auch hoffen, damit Drängler und Raser nicht immer so preiswerte Schlupflöcher aufgemacht bekommen.
Rückerstattet wird da von Amts wegen nix, denn auch ein rechtskräftiges Urteil hebelt Bußgelder gegen Ordnungswidirgkeiten nicht rückwirkend aus, dazu müßte man schon vorsorglich Widerspruch eingelegt haben, mit Hinweis auf ein schwebendes Verfahren.

Mich würde die Begründung mal genauer interessieren.
Steht nämlich in diametralem Widerspruch zu einer Entscheidung des OLG Bamberg...
 
A

Anonymous

Guest
zooom schrieb:
...würde ich auch hoffen, damit Drängler und Raser nicht immer so preiswerte Schlupflöcher aufgemacht bekommen...
Auch wenn ich möglicherweise dafür gescholten werde, finde ich die Entscheidung in Ordnung. Natürlich ist Rasen und Drängeln NICHT in Ordnung, aber eine generelle Überwachung und Aufzeichnung der Daten aller Verkehrsteilnehmer kann eben auch keine Lösung sein.
Mag sein, dass die Mehrheit hier in Deutschland viel Vertrauen in den Staat, bezüglich der Verwendung von privaten Daten hat, trozdem sind auch hier klare Regelungen erforderlich. Ich spreche da aus Erfahrungen, von vor über zwanzig Jahren. Da habe ich einmal ein Foto im absenderlosen Briefumschlag zugestellt bekommen, welches mich auf einer Montagsdemo an der Dresdner Semperoper zeigte! Nach dem Motto: "Wir wissen genau was Sie tun!" Kein angenehmes Gefühl, zumal zu diesem Zeitpunkt politisch noch alles offen war...
Auch wenn die Zeiten heute andere sind, sie können sich jederzeit wieder ändern, wenn wir zu sorglos mit unseren Grundrechten umgehen!
Was würdet Ihr sagen, wenn Euch eines Tages jemand sagt: "Wir wissen genau wo Sie gewesen sind!"...
 
Thema: Gericht erkennt Videobeweis nicht an

Ähnliche Themen

Oben