Wenn kein anderer antwortet, dann erbarme ich mich mal. Zum Thema Trennwand bzw. -gitter hört und liest man viel Ich weiß selbst nicht wieviel davon wahr ist. Nach dem was ich gehört habe und was für mich plausibel klingt, gehört die Trennung von Laderaum und Personenraum bei Fahrzeugen der N-Klasse (a.k.a. LKW-Zulassung) zwingend dazu. Zumindest aktuell. bei Oldtimern mag es andere Regeln gegeben haben. Soll heißen, wenn Trennwand raus, dann Betriebserlaubnis weg, kein TüV, kein Versicherungsschutz und schlimmstenfalls sofortige Stilllegung.
Allerdings liest man davon auch kaum bis gar nichts. Entweder wird es quasi geduldet, damit man eine reelle Chance hat, die Karre zum WoMo umzubauen. Oder es gibt da doch andere Regeln, oder ...?
Ich hab meine Trennwand drinnen gelassen, sehe da ein paar Vorteile und würde auch nach fast einem Jahr nicht anders entscheiden. Wenn ich die Trennwand bzw. das Gitter entfernen wollen würde, würde ich vorher zur Dekra fahren und mal unverbindlich nachfragen was es da für Regelungen gibt. Allerdings wird einem die Aussage der Dekra in Hintertupfingen nichts bringen, wenn man in Vordertupfingen gerade angehalten wurde und die Cops meinen, bei N1 müsste da auch eine Trennwand sein.