Gemagebühren für den Verkauf von Aufnahmegeräten......

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Knuffy

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..... und bespielbaren Bild und Tonträgern.

Tach,

ich habe gestern bei dem großen Internetauktionshaus einen alten Viedeorecorder angebot. Prommt erschien ein Warnhinweis, das eventuell Gemagebühren für den Verkauf fällig werden :shock: Ich habe dann gleich den verweis auf die Gemaseite verwendet und mich da mal reingelesen.

Die Kurzfassung für uns normal sterbliche lautet, das diese Gebühren fällig werden, wenn unsereiner mehr als 100 Tonträger/Aufnahmegeräte etc. im Jahr verkaufen würde. Mit entrichtung der Gemagebühren kannst Du als verkäufer mithaftbar gemacht werden, wenn der Käufer damit Illegalen unfug treibt.

In der Regel wird das für uns nicht zutreffen als Privatperson, jedoch vorsicht. Mal angenommen Ihr bekommt ein Schnäppchen für 100 CDR Rohlinge nur 3 € zu bezahlen und denkt dann ich kaufe 10 Pakete und verkaufe 8 davon bei z.B. e**y für 5€, kann das ganz schön teuer werden. Ganz besonderst, wenn sich ein Gewerbetreibender die Dinger kauft. Dann müsst Ihr als Privatperson auch nachweisen, die fällige Gemagebühr für die Rohlinge bezahlt zu haben :no:

Armes Deutschland :mrgreen:
 
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