zooom
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Nun ist es ja so, daß manchmal das passiert, wovor man den größten Horror hat: Meiner Frau ist letzte Woche ein 9-jähriges Mädchen mit dem Fahrrad in das Auto gefahren (so richtig, wie man sich das vorstellt, plötzlich von der Seite über den Bürgersteig auf die Straße und Bumm!). Die gute Nachricht ist, daß dem Kind praktisch garnichts passiert ist, obwohl es buchstäblich unter dem Auto lag, möglicher Weise hat die sanfte Front und der geschlossene Unterboden unseres Smart größeres Unheil verhindert. Im Gegenteil ist es wahrscheinlich sogar so, daß meine Frau dem Kind das Leben gerettet hat, indem sie es gestoppt hat, denn genau zur gleichen Zeit kam ein (natürlich keinesfalls zu schneller Kieslaster entgegen, und der hätte das Mädchen wohl kaum unbeschädigt gelassen.
Warum schreibe ich das? Einfach deshalb, weil gegen uns vermutlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, z.B. von der Krankenkasse des Kindes.
Der Grund ist sehr einfach und die Rechtslage m.E. auch völlig eindeutig: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können für Schäden die sie im fließenden Verkehr verursachen nur sehr selten haftbar gemacht werden, z.B. bei Vorsatz oder bei grober Aufsichtspflichtverletzung. Die liegt aber wohl nicht vor, wenn man sein Kind mit 9 Jahren allein mit dem Fahrrad zum Kommunionunterricht fahren läßt.
Im Gegenteil ergibt sich aus der Gefährdungshaftung ein Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Autofahrer.
Ich meine, es ist schon irgendwie klar, daß Kinder, die sich im Straßenverkehr fehlverhalten, meist mit der Höchststrafe an Leib und Leben konfrontiert sehen, insoweit ist das schon ein Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber den stärkeren.
Ich hab da keinen Konflikt mit, ich wollte nur mal erzählen, daß man auch an Irgendwas gar nicht schuld sein kann und dennoch für den Schaden aufkommen muß. (Nicht strafrechtlich, aber von der Zivilhaftung her).
Warum schreibe ich das? Einfach deshalb, weil gegen uns vermutlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, z.B. von der Krankenkasse des Kindes.
Der Grund ist sehr einfach und die Rechtslage m.E. auch völlig eindeutig: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können für Schäden die sie im fließenden Verkehr verursachen nur sehr selten haftbar gemacht werden, z.B. bei Vorsatz oder bei grober Aufsichtspflichtverletzung. Die liegt aber wohl nicht vor, wenn man sein Kind mit 9 Jahren allein mit dem Fahrrad zum Kommunionunterricht fahren läßt.
Im Gegenteil ergibt sich aus der Gefährdungshaftung ein Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Autofahrer.
Ich meine, es ist schon irgendwie klar, daß Kinder, die sich im Straßenverkehr fehlverhalten, meist mit der Höchststrafe an Leib und Leben konfrontiert sehen, insoweit ist das schon ein Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber den stärkeren.
Ich hab da keinen Konflikt mit, ich wollte nur mal erzählen, daß man auch an Irgendwas gar nicht schuld sein kann und dennoch für den Schaden aufkommen muß. (Nicht strafrechtlich, aber von der Zivilhaftung her).