Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

Diskutiere Gefährdungshaftung im Straßenverkehr im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Nun ist es ja so, daß manchmal das passiert, wovor man den größten Horror hat: Meiner Frau ist letzte Woche ein 9-jähriges Mädchen mit dem Fahrrad...
zooom

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Nun ist es ja so, daß manchmal das passiert, wovor man den größten Horror hat: Meiner Frau ist letzte Woche ein 9-jähriges Mädchen mit dem Fahrrad in das Auto gefahren (so richtig, wie man sich das vorstellt, plötzlich von der Seite über den Bürgersteig auf die Straße und Bumm!). Die gute Nachricht ist, daß dem Kind praktisch garnichts passiert ist, obwohl es buchstäblich unter dem Auto lag, möglicher Weise hat die sanfte Front und der geschlossene Unterboden unseres Smart größeres Unheil verhindert. Im Gegenteil ist es wahrscheinlich sogar so, daß meine Frau dem Kind das Leben gerettet hat, indem sie es gestoppt hat, denn genau zur gleichen Zeit kam ein (natürlich keinesfalls zu schneller;-) Kieslaster entgegen, und der hätte das Mädchen wohl kaum unbeschädigt gelassen.
Warum schreibe ich das? Einfach deshalb, weil gegen uns vermutlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, z.B. von der Krankenkasse des Kindes.
Der Grund ist sehr einfach und die Rechtslage m.E. auch völlig eindeutig: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können für Schäden die sie im fließenden Verkehr verursachen nur sehr selten haftbar gemacht werden, z.B. bei Vorsatz oder bei grober Aufsichtspflichtverletzung. Die liegt aber wohl nicht vor, wenn man sein Kind mit 9 Jahren allein mit dem Fahrrad zum Kommunionunterricht fahren läßt.
Im Gegenteil ergibt sich aus der Gefährdungshaftung ein Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Autofahrer.
Ich meine, es ist schon irgendwie klar, daß Kinder, die sich im Straßenverkehr fehlverhalten, meist mit der Höchststrafe an Leib und Leben konfrontiert sehen, insoweit ist das schon ein Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber den stärkeren.

Ich hab da keinen Konflikt mit, ich wollte nur mal erzählen, daß man auch an Irgendwas gar nicht schuld sein kann und dennoch für den Schaden aufkommen muß. (Nicht strafrechtlich, aber von der Zivilhaftung her).
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
das ist ja noch einigermassen gut ausgegangen. Welch ein Schreck, ich zittere fast beim Nur-Lesen.

Danke fuer die Info bzgl Haftung.
Nicht jede Erfahrung moechte man selbst machen, auf der Erfahrung Anderer aufbauen ist oft guenstiger. Aber sooo schwierig anzunehmen.

ByThWay gestattest Du uns einen Einblick in die praktische Arbeit von Schutzengeln.

Gruss an die Frau.
Helmut
 
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Das mit der Haftung ist nicht nur bei Unfällen mit Kindern so.
Es gibt Gerichte, die einem allein wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeuges einen Anteil an der Schadenregulierung "zusprechen" obwohl man am Unfall selbst nicht Schuld ist.

Gruß
Martin
 
zooom

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helmut_taunus schrieb:
Hallo,
das ist ja noch einigermassen gut ausgegangen. Welch ein Schreck, ich zittere fast beim Nur-Lesen.

Danke fuer die Info bzgl Haftung.
Nicht jede Erfahrung moechte man selbst machen, auf der Erfahrung Anderer aufbauen ist oft guenstiger. Aber sooo schwierig anzunehmen.

ByThWay gestattest Du uns einen Einblick in die praktische Arbeit von Schutzengeln.

Gruss an die Frau.
Helmut


Ja, das mit den Schutzengeln ist so eine Sache, die Bewältigungsarbeit liegt halt darin, die Bilder aus dem Kopf zu bekommen, meine Frau macht das übers Klavierspielen (ist Musiklehrerin) und natürlich per positiver Affirmation, aber man kann sich so ein Bißchen vorstellen, wie es U-Bahnfahrern geht, die einen Selbstmörder vor sich hatten, das geht dann schnell bis zur Berufsunfähigkeit.
 
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Anonymous

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Harry schrieb:
Das mit der Haftung ist nicht nur bei Unfällen mit Kindern so.
Es gibt Gerichte, die einem allein wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeuges einen Anteil an der Schadenregulierung "zusprechen" obwohl man am Unfall selbst nicht Schuld ist.

Gruß
Martin

das kann ich nur unterschreiben und bestätigen. der richter hat mich/meine versicherung damals zu einem vergleich "genötigt", da sein urteil auch nicht anders als 25% zu 75% ausgehen würde: stichwort "BETRIEBSGEFAHR".
damals ist mir eine fahranfängerin nach einer schwer einsehbaren kurve in mein altes auto gefahren. ich wollte einparken, stand aber in dem moment, als ihr auto meines küsste.
 
A

Anonymous

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zooom schrieb:
Ich hab da keinen Konflikt mit, ich wollte nur mal erzählen, daß man auch an Irgendwas gar nicht schuld sein kann und dennoch für den Schaden aufkommen muß. (Nicht strafrechtlich, aber von der Zivilhaftung her).

Yep. So ist es.
Auf eine Schuld kommt es bei der Gefährdungshaftung nicht an.
Der Artikel in der Wikipedia zur Gefährdungshaftung ist da sehr erhellend (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung).
Der Mensch ist von der Natur aus so ausgestattet, dass er sich mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts bewegt (und dabei trotzdem oft über seine Füße stolpert :lol: ) Wenn ich mich in ein Auto setze, wird's eben für Andere gefährlich, auch ohne dass ich etwas "falsch" mache.
Aber das war auch schon zur Kutschenzeit mit durchgehenden Pferden etc. nicht anders.
Wenn man sich ins Auto setzt, sollte man sich immer bewusst sein, dass man gegenüber Fußgängern und Kindern insbesondere der Stärkere und Gefährlichere ist.

Ciao,
der zuschauer
 
F

Fischotter

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kann auch noch was dazu schreiben: vor Jahren ist mir ein Besoffener (2,3%) in den Wagen gelaufen. Ich bin schon langsam gefahren (nasser Kopfsteinpflaster) und hab trotzdem Teilschuld bekommen, da ich den Unfall nicht abwenden bzw.verhindern konnte.
Es hieß ich konnte kein Unfallhinderungsbeweis dabringen.

Ciao

Peter
 
A

Anonymous

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mal 'ne frage an die juristen hier im forum:

gibt's die gefährdungshaftung eigentlich nur in deutschland oder auch in anderen freien und rechtsstaatlichen ländern ?
 
daisy

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gibt's die Gefährdungshaftung eigentlich nur in Deutschland oder auch in anderen freien und rechtsstaatlichen Ländern ?
Woher soll denn ein auf deutsches Recht Spezialisierte wissen was im Ausland los ist? :zwinkernani:
Frag' doch eine zuverlässige Quelle. :mrgreen:
A-CH
CAN-IND
Über die USA brauchen wir ja gar nicht erst zu sprechen oder wie kann man sonst die Klage bei zu heissem Kaffee bezeichnen?[/b]
 
zooom

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Jo0801 schrieb:
mal 'ne frage an die juristen hier im forum:

gibt's die gefährdungshaftung eigentlich nur in deutschland oder auch in anderen freien und rechtsstaatlichen ländern ?


Hör ich da nen Unterton? Ich muß nochmal betonen, daß ich da keine Konflikte mit hab, als Autofahrer bin ich halt immer eine größere Gefahr, als als Radfahrer oder Fußgänger. (Ich mein, ich weiß schließlich wie ich autofahre :lol: )
 
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daisy schrieb:
... Woher soll denn ein auf deutsches Recht SpezialisierteR [;-)] wissen komma [;-)] was im Ausland los ist? :zwinkernani: ...
ganz einfach: weil ich davon ausgehe, daß auch in der juristenausbildung über den (nationalen) tellerrand hinaus geblickt wird. AFAIK gibt's sogar ein fach "Vergleichendes Recht" oder so ähnlich.

PS: danke für Deine links.
 
K

knebel24

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Ich weiß nur, dass es in einigen Ländern eine viel striktere Halterhaftung gibt. Also ist der Halter reif, egal wer den Verkehrsverstoß begangen hat.
 
F

Fischotter

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Moin,

kann nur den Unterschied bei einem Unfallmit Personenschaden. In Niederschsachsen gibt es wenn der Verletzte ins Krankenhaus eine Dicke Anzeige und wenn kein Krankenhaus nötig ist ein Bussgeld. In NRW ust es Egal was mit dem Verletzten passiert,generell eine Fetteanzeige wegen Körperverletzung.

Ciao

Peter
 
daisy

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kann nur den Unterschied bei einem Unfallmit Personenschaden. In Niederschsachsen gibt es wenn der Verletzte ins Krankenhaus eine Dicke Anzeige und wenn kein Krankenhaus nötig ist ein Bussgeld. In NRW ust es Egal was mit dem Verletzten passiert,generell eine Fetteanzeige wegen Körperverletzung.
Das dürfe aber hoffentlich nur den Fall sein, wenn man schuldhaft gehandelt hat.
 
F

Fischotter

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Hallo,

weiß das Ganze aus eigener Erfahrung. Letztes Jahr auf meinem Hochzeitstag mußte ich ausser der Reihe arbeiten. Ich mußte einen LKW nach Hannover bringen und auf dem Weg lief mir ein 80+ Frau mir einfach in den Lkw. Die Frau hat einen Salto vo 5m gemacht und lag dann auf der Strasse. Zum Glück war eine Ärztin in der Nähe und hat die Erstversorgung gemacht.
Das härteste war, dass ein Polizist auf einem Motorrad ankam und wußte nicht was er da sollte. Dann fragte er ernsthaft nach Papier und Bleistift.
Zum Glück kamen dann aufeinmal 3! Streifenwagen angeschossen und stellten den Verkehr still. Ich hatte das Glück, dass 5 Leute gesehen hatten, dass die Oma mir in den Wagen gelaufen war ohne sich umzuschauen.
Das mit Krankenhaus und Anzeige haben mir die Polizisten erzählt. Sie waren ganz redselig.
Ich bin in der Ganzen Sache freigesprochen worden. Es war eine Erfahrung die ich nicht wieder machen möchte und dies keinem Wünsche.

Ciao

Peter
 
Thema: Gefährdungshaftung im Straßenverkehr
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