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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 20581"><p>Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und 11 t Anhänger heißt jetzt CE 79 und ist ohne Gesundheitsprüfung nur noch bis zum 50. Lebensjahr gültig.</p><p></p><p>Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und Anhänger mit einem zul. Ges.-Gewicht bis max. der Leermasse des Zugfahrzeuges, max. jedoch</p><p>12 t Max. Zuggewicht heißt C1E und ist nicht mehr auf nur 3 Achsen beschränkt. Auch bleibt die Fahrerlaubnis auch ohne Gesundheitsprüfung über das 50. Lebensjahr erhalten (gilt nur bei UMTAUSCH/ALTBESITZ).</p><p></p><p>Die Klasse T gilt für Fahrzeuge, die tatsächlich in der Land-/ und Forstwirtschaft verwendet werden und für Fahrzeugführer, die in der Land-/ und Forstwirtschaft tätig sind.</p><p>In der Regel muss hierfür ein Nachweis über die Landwirtschaftskammern erbracht werden.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 20581"] Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und 11 t Anhänger heißt jetzt CE 79 und ist ohne Gesundheitsprüfung nur noch bis zum 50. Lebensjahr gültig. Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und Anhänger mit einem zul. Ges.-Gewicht bis max. der Leermasse des Zugfahrzeuges, max. jedoch 12 t Max. Zuggewicht heißt C1E und ist nicht mehr auf nur 3 Achsen beschränkt. Auch bleibt die Fahrerlaubnis auch ohne Gesundheitsprüfung über das 50. Lebensjahr erhalten (gilt nur bei UMTAUSCH/ALTBESITZ). Die Klasse T gilt für Fahrzeuge, die tatsächlich in der Land-/ und Forstwirtschaft verwendet werden und für Fahrzeugführer, die in der Land-/ und Forstwirtschaft tätig sind. In der Regel muss hierfür ein Nachweis über die Landwirtschaftskammern erbracht werden. Gruß Martin [/QUOTE]
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