Frage zum Nachbarschaftsrecht

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin,moin zusammen!

Ich hab da mal eine Frage.... :mrgreen:


Wenn mein Sohn aus Versehen einen Ball in Nachbars Garten schiesst und wir ihn nicht wiederholen können, weil der Nachbar uns den Zutritt verbietet, ist das rechtlich einwandfrei?
Er behält damit ja quasi fremdes Eigentum, dass nicht vorsätzlich auf sein Grundstück gelegt wurde.

Wie ist denn da die Lage?
 
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rgruener

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guck mal bei " 1 2 3 recht" mit dem stichwort "ball im nachbargarten".

z.b. folgendes hab ich da gefunden:
Fußball in Nachbars Garten
Landet der Fußball in Nachbars Garten, dürfen Kinder ihn nicht eigenständig vom fremden Grundstück holen. Sie müssen klingeln und um Herausgabe des Balls bitten.
Das entschied das Landgericht München. Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Nachbarn verklagt. Dessen Sohn hatte seinen Fußball zweimal auf ihr Grundstück geschossen.
Das erste Mal holte der Junge den Ball selbst zurück. Beim zweiten Mal beschlagnahmte die Nachbarin den Ball und verklagte den Vater auf Schadensersatz.
Das Gericht plädierte auf gegenseitige Rücksichtnahme und fällte ein salomonisches Urteil. Kinder dürfen fremde Grundstücke nicht ohne Genehmigung betreten
und Nachbarn sollten kein generelles Fußballverbot vor ihrem Gartenzaun verhängen.

LG München: Az: 505454/03
 
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Das von rgruener zitierte Urteil ist doch wohl ganz praktikabel - so haben´s unsere Nachbarkinder (zu unserer Überraschung) immer gehalten.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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ABER nun kommt es....

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir gar nicht klingeln können, weil wir dazu das Grundstück betreten müssen. Nun ja... das klingenl erübrigt sich ja auch, wenn der Nachbar von weitem ruft, dass man bloß vom Grundstück bleiben soll.

Ich frag mich nur, was der alte Mann mit den vielen Bällen macht :mrgreen:
 
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er muß die bälle auf jeden fall herausgeben, weil er an ihnen allein dadurch, daß sie sich auf sein grundstück verirren, kein eigentum erwirbt.

Richtet der ball in seinem garten schaden an, so entsteht ggf. ein schadensersatzanspruch seinerseits gegen den schützen bzw. dessen eltern. Außerdem ließe sich ein unterlassungsanspruch gegen den schützen herleiten und ggf. auch durchsetzen. Nur wie gesagt: die bälle darf er nicht einfach einbehalten - da könnte er in teufels küche kommen (man könnte im falle eines im garten entstandenen schadens allenfalls noch über ein pfandrecht am ball diskutieren).

edit:
Interessant wäre dann noch die frage, wie er (!) sich vorstellt, in welcher form Ihr ihm Euren herausgabeanspruch vortragen sollt, wenn ihr das grundstück nicht einmal zwecks klingeln betreten dürft.

[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus an]
Da bietet sich ja ein weites feld: megaphon, kanonenböller, rauchzeichen über ein anwaltsschreiben bis hin zur rückholung des balles durch (polizei oder) gerichtsvollzieher aufgrund eines diesbezüglich erwirkten titels. Ich nehme mal an, daß er zumindest auf kommunikation per anwalt, polizei und gerichtsvollzieher dann doch dankend verzichtet, weil die kosten dafür ihm auferlegt würden.
[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus aus]
 
zooom

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Meine Fresse, mit was für einer Scheiße man sich ab und zu rumärgern muß, man glaubt es nicht.

Aber klar, bei einer Rechtsprechung, die Kindergartenlärm als unzumutbar, Straßenlärm aber als unabdingbar betrachtet...
 
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rgruener

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das ist kürzlich gekippt worden.
jetzt gibts keine chance mehr, gegen kindergartenlärm zu klagen.
 
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Jo0801 schrieb:
[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus an]
Da bietet sich ja ein weites feld: megaphon, kanonenböller, rauchzeichen über ein anwaltsschreiben bis hin zur rückholung des balles durch (polizei oder) gerichtsvollzieher aufgrund eines diesbezüglich erwirkten titels. Ich nehme mal an, daß er zumindest auf kommunikation per anwalt, polizei und gerichtsvollzieher dann doch dankend verzichtet, weil die kosten dafür ihm auferlegt würden.
[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus aus]

also ich glaube, gegen anwälte und polizei hat er nichts, denn mit einigen nachbarn kommuniziert er gerne über anwälte und auch die polizei wollte er, nachdem stefan sein grundstück betreten hat zum klingeln, auch holen. aber die sind dann wohl leider nicht gekommen, jedenfalls bei uns waren sie nicht....
 
zooom

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Mann, was bin ich froh, keine Nachbarn zu haben (wohne in einer Einöde), ich glaub' ich würd manchmal Amok laufen!
 
Big-Friedrich

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Jo.... früher habe ich über Dokus im TV gelacht, wo solche "Nachbarn" gezeigt wurden. Jetzt habe ich es live. Aber kein Problem. Wir haben genug Luft zu ihm und eine dicke hohe Hecke ist auch dazwischen. Also kein Problem. Als wir vor 2 Jahren hier eingezogen sind, haben uns die anderen Nachbarn vor dem "netten Herren" gewarnt. Haben wir nicht verstanden. Er war sehr nett. Dann wurde unser Garten immer schöner und er immer neidischer. Die ersten Sprüche kamen. Dann sollte ich 2 Büsche von 1 Meter Höhe entfernen, weil sie seinen 10 Meter Tannen das Licht nehmen..... IM ERNST! Zuerst dachte ich noch, dass es sein Humor ist, aber dann merkte ich, dass es ernst war. Er will der Chef sein. Wir sind nicht darauf eingegangen und da war Ruhe. Mittlerweile ist er auch krank geworden. Kann nicht mehr so im Garten, wie er gern möchte. Und dann hat er noch seine Schwiegermutter im Haus :mrgreen:
Also ein typischer alter neidischer verbitterter Mann.....

Ich kann damit umgehen. Ich lache darüber und ignoriere ihn. Das trifft ihn am meisten.

Also alles easy. Trotzdem würde ich ihm gern einen Gesetzestext zum "Ballkrieg" in den Briefkasten werfen.

Ach ja... und zum Statement von Mica muss ich sagen, dass ich schon glaube, dass die Polizei vor Ort war. Sie haben die "Anzeige" aufgenommen und ich werden sicherlich per Post "eingeladen". Freue mich schon drauf.

Warum auch gegen Mörder, Kinderschänder oder getunte Hochdachkombis vorgehen, wenn man wichtiges zu tun hat :lol:
 
Wolfgang

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Big-Friedrich schrieb:
Warum auch gegen Mörder, Kinderschänder oder getunte Hochdachkombis vorgehen, wenn man wichtiges zu tun hat :lol:

Nun übertreib' mal nicht. Gegen Kinderschänder und Mörder wird schon noch vorgegangen. Und jeder Polizeibeamte wird versuchen, so eine Anzeige nicht aufnehmen zu müssen, Deinen "netten Nachbarn" also versuchen auf andere Art zu beruhigen.
Ich überlege mal, was ich dem netten Herrn am Samstag mal über Euren Gartenzaun werfen könnte.......vielleicht die Stiele der Peperonies und die Kerne der Oliven....... :lol:
Gruß Wolfgang
 
Big-Friedrich

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He Wolfgang.... bringt einfach deine Tochter und deinen Schwiegersohn in Arbeitskleidung mit. Das reicht völlig :lol:
Vielleicht können Sie ja auch mit dem Firmenfahrzeug erscheinen....
 
Big-Friedrich

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Ok, die Sache ist klar!
Jetzt wird verklagt!

Ne.... natürlich nicht.
Es geht nicht vor Gericht, sondern in den nächsten Spielzeugladen, um einen neuen Ball für 1,99 Euro zu kaufen und wenn der keine Luft mehr hat, weiß ich ja, wo ich solchen Müll in Zukunft entsorgen kann :mrgreen:

Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011)
Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007)
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
Abschnitt 1 - Besitz (§§ 854 - 872)

§ 867
Verfolgungsrecht des Besitzers
Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehenden Schadens verlangen. Er kann, wenn die Entstehung eines Schadens zu besorgen ist, die Gestattung verweigern, bis ihm Sicherheit geleistet wird; die Verweigerung ist unzulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

§ 985
Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.


§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
 
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rgruener

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bei jeder art regelung immer dran denken:
es muss wie ein unfall aussehen und es darf keine zeugen geben
:mrgreen:
 
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Ich würde die Sache rationalisieren:

20 Bälle à 1,99 € kaufen und 'rüberschießen lassen.
Erst dann die Herausgabe nach 985 fordern.

Bekanntlich kann nach Schiller der der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem bösen Nachbarn nicht gefällt, daher ist das Wichtigste:

Nerven und Energie sparen und das Ganze nicht an sich herankommen lassen.
 
A

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Hmpf...

Das ist ja eine feine Geschichte...

Die biologische Uhr ist aber anscheinend auf Eurer Seite!

LG,M. :mrgreen:
 
zooom

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zuschauer schrieb:
Bekanntlich kann nach Schiller der der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem bösen Nachbarn nicht gefällt, daher ist das Wichtigste:

oder: ...wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt...
 
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uwe f

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Hallo
Ist kein Mauerhund aus dem Osten? Jahrelang hat er seinen Grünstreifen sauber gehalten, und nun schmeißen deine Blagen Bälle in sein Minenfeld. :mrgreen:
Ich kenne zwar jetzt eure Situation nicht, kann aber beide Seiten verstehen. Natürlich sollen die Kinder sich austoben, und wenn was über den Zaun fliegt, bei uns gibt es dafür zu beiden Nachbarn Tore.
Allerdings weiss ich es auch, wie manche Menschen z.B. sich an einem mühsam gepflegten Beet erfreuen können. Und wenn da ein Ball die edle Rose plättet, oder Kinderfüße das Edelunkraut platt machen, kann ich den Ärger darüber auch verstehen.
Mein Tip: Die Kinder sollten mal von der Straße her mit ner Flasche Bier winken, so als Lohn für´s mühevolle Ballholen.
 
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Knuffy

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zooom schrieb:
oder: ...wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt...

Kann dir nicht passieren, wohnst ja in der der Einöde :mrgreen:

uwe f schrieb:
Mein Tip: Die Kinder sollten mal von der Straße her mit ner Flasche Bier winken, so als Lohn für´s mühevolle Ballholen.

Damit wäre ich vorsichtig, sonst bekommt Stefan noch ne Anzeige, weil er kindern Alkohol gibt und wegen Bestechungsversuch :jaja:
 
Thema: Frage zum Nachbarschaftsrecht
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