Die spannene Frage ist ja letztendlich: Habe ich als Fahrzeugfürer meiner Sorgfaltspflicht genügt, in dem ich beim TÜV war oder nur Teile mit ABE exakt nach Vorgabe verbaut habe oder muss ich mich auch noch darum kümmern, das die Experten vom TÜV und der Gutachter der ABE auch wirklich ihr Fach beherrschen?
Das die Rennleitung ein Fahrzeug nach aktuellem Augenscheint ggf auch in Bereichen bemängelt, die der TÜV im Detail noch eintragen hat ist natürlich heikel, da im Zweifel die Meinung der letzten Kontrollinstanz zuerst einmal bindend ist... wenn der Blaulichtbeschienene sagt: Damit fahren sie keinen Meter mehr... dann kannst du mit der Eintragung im Schein wedeln wie du willst... in dem Moment ist Taxifahren angesagt...
Letztendlich macht man dir dann einen Vorwurf relativ schwach begründet und du darfst dann mit der Mängelkarten springen, um deine Unschuld zu beweisen.. Das hier auch schon mal der Verdacht der Schikane in Tuning kreisen ausgesprochen wird, liegt in der Natur der Sache.. wenn man bei der Kontrolle angezählt wird, kann man vor Ort einfach nix machen und sich nur stumm in sein Schicksal ergeben und dann im Gegenzug entsprechende Geschütze in Stellung zu bringen.. aber die Genugtuung kann dann schon mal Wochen auf sich warten lassen und zwischen drin gibt es viel Rennerrei... Gibt halt bei der ausführenden Staatsmacht viel Spielraum und das erfordert Beamte mit Augenmaß .. das es auch solche ohne gibt, liegt wohl in der menschlichen Natur..
Ob Versicherung sich wirklich die Chance entgehen lassen, Leistungen erst einmal zu verweigern, wenn sie irgendwo eine Möglichkeit dazu wittern, wage ich zu bezweifeln.... natürlich muss ein Zusammenhang zwischen Unfalllgeschehen und Fahrzeugveränderung bestehen.. aber irgendein schlauer Gutachter, der den mal eben daher gutachtet auf zu fahren, ist für die Versicherung Alltagsgeschäft.. und dann sind erst mal die Spiele 'David gegen Goliath' eröffnet. auch hier das gleiche Dilemma.. ein wackliger Anfangsverdacht reicht aus, um aufwendig seine Unschuld belegen zu müssen.
(wobei natürlich in diesen Fällen klein 'im Zweifel für den Angeklagten gibt... dafür aber vielleicht weniger Geld oder viele Punkte
)
Die gleichen Probleme können einen jederzeit auf mit einem 100% Serienfahrzeug erwischen... nur ist da meist etwas schwerer, den ersten Ansatzpunkt für den Hebel zu finden.. im Zweifel pickt man sich dann doch lieber erst mal die raus, die ganz laut 'Nimm mich' auf ihr Fahrzeug geschrieben haben.. dezentes Auftreten reduziert das Risiko.
Die neuerdings aufgetauchten Windabweiser mit ABE, die nach Auskunft anderer Hersteller von Windabweisern aus konstruktiven Gründen eigentlich ausgeschlossen sein sollte, zeigt, wie schnell man auch bei gewissenhaften Vorgehen und beachten aller Spielregeln in eine Grauzone geraten kann. Im Zweifel ist immer erst der Fahrzeugführer fällig.. der kann dann sehen, wen er dann seinerseits in Regress nimmt.