Evalia Tuning (Optik)

Diskutiere Evalia Tuning (Optik) im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe diese Woche meinen Evalia bekommen. Nachdem ich die Schwellerrohre gleich mitbestellt habe, bin ich gestern...
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Knutmut

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Wo wir gerade bei Kennzeichenhalter sind,hat schonmal jemand irgendwo tiefere (so 2-4cm) Halter für vorn irgendwo gesehen (sieht man manchmal an anderen Fahrzeugen wie Honda HR-V z.B.) - die sind auch meist nicht aus Hartplastik sondern etwas gummiartig. Hintergrund ist das "serienmäßig" das Kennzeichen beim NV200 in der Stoßstange versinkt - heißt rammt man eine Kleinigkeit vorn oder was viel öfter passiert man wird gerammt beim einparken - ist sofort ne Macke im Lack.
Eine Art Kennzeichenabstandshalter würde das in den meisten Fällen wohl verhindern und für die Optikfreaks sicher auch noch ein wenig bulliger ausschauen.... ich hab schon viel rumgesucht aber außer das Teil vom HR-V ist mir noch nix kompatibles untergekommen außer vielleicht 2 Kennzeichenhalter übereinander zu basteln.
 
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xmartin

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freaksound schrieb:
.... Aber vielleicht ist mein Tüv´ler auch ein wenig blind, da er mir vorbehaltlos 7.5" breite Felgen eingetragen hat, die deutlich über die Karroserie herausstehen. Die Lauffläche reichte ihm da.

Hallo freaksound
Wenn die Reifen über die Karosserie hinausragen, ist es völlig egal, ob der TÜV´ler dies eingetragen hat. Es ist trotzdem gesetzeswidrig, mit allen Folgen für dich als Halter ! U.a. erlischt die Betriebserlaubnis und damit dein Versicherungsschutz.
Für den TÜV´ler bedeutet es, eine Falschbeurkundung im Amt. Inwieweit sich hier die Strafe bemisst weiß ich nicht.
Es gibt Polizisten, die im Bereich tuning recht bewandert sind, die nächste Kontrolle ist deine, ggf. mit Weiterfahrverbot.
( Ich sage damit nicht, dass mir die engstirnigen deutschen Vorschriften gefallen. )

Viele Grüße
Martin
 
zooom

zooom

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xmartin schrieb:
freaksound schrieb:
.... Aber vielleicht ist mein Tüv´ler auch ein wenig blind, da er mir vorbehaltlos 7.5" breite Felgen eingetragen hat, die deutlich über die Karroserie herausstehen. Die Lauffläche reichte ihm da.

Hallo freaksound
Wenn die Reifen über die Karosserie hinausragen, ist es völlig egal, ob der TÜV´ler dies eingetragen hat. Es ist trotzdem gesetzeswidrig, mit allen Folgen für dich als Halter ! U.a. erlischt die Betriebserlaubnis und damit dein Versicherungsschutz.
Für den TÜV´ler bedeutet es, eine Falschbeurkundung im Amt. Inwieweit sich hier die Strafe bemisst weiß ich nicht.
Es gibt Polizisten, die im Bereich tuning recht bewandert sind, die nächste Kontrolle ist deine, ggf. mit Weiterfahrverbot.
( Ich sage damit nicht, dass mir die engstirnigen deutschen Vorschriften gefallen. )

Viele Grüße
Martin

Ruhig Brauner, ruhig!
Es gibt einschlägige Vorschriften und die Bilder, die ich hier bislang gesehen habe, erfüllen diese Kriterien alle!

StVZO in in Abs. 2 der Erläuterung Nr. 2 zu § 36a:

(1)Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht. Der äußere Rand der Abdeckung ist soweit wie möglich seitlich herumzuziehen. Die vordere u. die hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden. Bei Doppelachsen braucht die Abdeckung zwischenden Rädern nicht heruntergezogen zu sein.
 
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Anonymous

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Mal etwas ganz anderes: Hat schon jemand versucht, die Bremslichter durch LEDs zu ersetzen? Geht vermutlich nur mit Vorwiderstand damit der BC nichts von putter Lampe faselt (oder ignoriert der das)?
 
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Knutmut

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Unsere BC`s melden aber keine kaputten Lampen, das sollte also nicht das Problem sein...
 
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freaksound

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Thomas, ich werde demnächst ein Foto hier reinstellen von der Lauffläche. Könntest du das dann mal bewerten? Ein wenig verunsichert bin ich dann doch. Nur angenommen dem Tüv´ler ist sowas wurscht und trägt halt ein, aber ich bin dann der (wie wir Schwaben sagen) Gelackmeierte.
 
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Arrox

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@freaksound

Hi, du brauchst dir keine Gedanken machen, wenn der Tüv dir das so abgenommen hat wirst du keine schwierigkeiten haben. 1. Passt das so! 2. Sollte der Tüv jemandem etwas eintragen was laut Gesetz nicht erlaubt ist haftest nicht du sondern der Tüv Prüfer dafür! Lass dir von Martin keine Angst machen.
 
zooom

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Ganz so einfach ist das nicht mit TÜV und Verantwortung.
Fakt ist: Ein Reifen ist meist breiter als seine Lauffläche, d.h. wenn vom Profil im umschriebenen Bereich nix zu sehen ist, die Flanken dürfen rausschauen.
 
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xmartin

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Arrox schrieb:
@freaksound

Hi, du brauchst dir keine Gedanken machen, wenn der Tüv dir das so abgenommen hat wirst du keine schwierigkeiten haben. 1. Passt das so! 2. Sollte der Tüv jemandem etwas eintragen was laut Gesetz nicht erlaubt ist haftest nicht du sondern der Tüv Prüfer dafür! Lass dir von Martin keine Angst machen.

Ich möchte keineswegs Angst verbreiten :zwink: .
Es kommt darauf an, unter welchen Richtlinien das Auto zugelassen worden ist:

1.) mit KBA-Zulassung können nach alten Richtlinien geprüft werden (volle Laufflächenabdeckung),
2.) neue Wagen mit EG-Zulassung werden nach neuen Richtlinien begutachtet (volle Radabdeckung).

Also mein Kombi hat laut Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter Punkt K, eine ("e11*2007/46....") EG-Zulassungsnumer.

Im Übrigen gilt natürlich immer:" Wo kein Kläger, da kein Richter" 8) .
Wer im Zweifel haftet muß man eben abwarten.
 
sulley

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xmartin schrieb:
Es kommt darauf an, unter welchen Richtlinien das Auto zugelassen worden ist:

1.) mit KBA-Zulassung können nach alten Richtlinien geprüft werden (volle Laufflächenabdeckung),
2.) neue Wagen mit EG-Zulassung werden nach neuen Richtlinien begutachtet (volle Radabdeckung).

Das ist doch aber wohl der Job des Prüfers, zu wissen wie er prüfen/begutachten muß.
Ob die Prüfung richtig oder falsch gemacht wurde, kann ich als Kunde doch überhaupt nicht beurteilen.
Warum sollte dann der Halter/Kunde die Folgen dafür tragen müßen?
Wie sollte das in der Praxis überhaupt aussehen?
Polizei kontrolle > Mängelschein mit Vorführung beim TÜV und die bestätigen dann, das sie selbst (in Person des Prüfers) ihren Job falsch gemacht haben?
Über so nen Rechtsstreit würde sich bestimmt jeder Anwalt freuen.
 
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xmartin

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sulley schrieb:
xmartin schrieb:
Es kommt darauf an, unter welchen Richtlinien das Auto zugelassen worden ist:

1.) mit KBA-Zulassung können nach alten Richtlinien geprüft werden (volle Laufflächenabdeckung),
2.) neue Wagen mit EG-Zulassung werden nach neuen Richtlinien begutachtet (volle Radabdeckung).

Das ist doch aber wohl der Job des Prüfers, zu wissen wie er prüfen/begutachten muß.
Ob die Prüfung richtig oder falsch gemacht wurde, kann ich als Kunde doch überhaupt nicht beurteilen.
Warum sollte dann der Halter/Kunde die Folgen dafür tragen müßen?
Wie sollte das in der Praxis überhaupt aussehen?
Polizei kontrolle > Mängelschein mit Vorführung beim TÜV und die bestätigen dann, das sie selbst (in Person des Prüfers) ihren Job falsch gemacht haben?
Über so nen Rechtsstreit würde sich bestimmt jeder Anwalt freuen.


Der T-Ü-VEREIN überprüft nur die staatlichen Richtlinien. Er kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Bei einer Kontrolle hat immer der Polizeibeamte das Sagen, egal was "eingetragen" wurde.
Bei offensichtlichen Mängeln ist das Fahrzeug schnell mal stillgelegt, und wird einem, von der Polizei beauftragten, Gutachter geprüft.
Das muß natürlich nicht passieren, aber das Damoklesschwert hängt immer über einem. :!:
( Über Rechtsstreite freuen sich Anwälte wohl allgemein immer. Und Versicherungen im Leistungsfall ggf. auch; Stichwort: "Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis".)
 
zooom

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Leute, jetzt macht mal halblang hier demnächst kommt dann noch die Geschichte, daß US Drohnen gezielt eingesetzt werden, um Verkehrssünder aufzuspüren.
Es liegt nun mal in der Qualifikation und dem Ermessen eines technischen Begutachters, auch vorhandene Spielräume auszuschöpfen, diese Qualifikation haben nur die wenigsten Herren von der grünen Rennleitung, auch wenn ich zugestehe, daß davon einige in ihren Spezialgebieten gewaltiges Fachwissen haben.
Dann kommt die bekannte Story vom Versicherungsschutz: Es ist gesicherte Rechtssprechung, daß Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn das Fahrzeug z.B. nicht eingetragene oder unzulässige Umbauten aufweist, nämlich dann, wenn diese Umbauten oder Mängel nicht (mit)ursächlich für einen Unfall waren. Wenn Du also Jemandem die Vorfahrt nimmst mit Deinem Auto, das nicht eingetragene Breitreifen hat, muß Deine Versicherung für den Schaden dennoch aufkommen, es sei denn, die Reifen waren so groß, daß sie Dein Sichtfeld eingeschränkt haben.
Die Ordnungsmacht kann dich aber schon zu Kasse bitten, oder das Auto aus dem Verkehr ziehen, wenn du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist, das ist aber ne andere Nummer.
 
B

Beastie

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Die spannene Frage ist ja letztendlich: Habe ich als Fahrzeugfürer meiner Sorgfaltspflicht genügt, in dem ich beim TÜV war oder nur Teile mit ABE exakt nach Vorgabe verbaut habe oder muss ich mich auch noch darum kümmern, das die Experten vom TÜV und der Gutachter der ABE auch wirklich ihr Fach beherrschen?

Das die Rennleitung ein Fahrzeug nach aktuellem Augenscheint ggf auch in Bereichen bemängelt, die der TÜV im Detail noch eintragen hat ist natürlich heikel, da im Zweifel die Meinung der letzten Kontrollinstanz zuerst einmal bindend ist... wenn der Blaulichtbeschienene sagt: Damit fahren sie keinen Meter mehr... dann kannst du mit der Eintragung im Schein wedeln wie du willst... in dem Moment ist Taxifahren angesagt...

Letztendlich macht man dir dann einen Vorwurf relativ schwach begründet und du darfst dann mit der Mängelkarten springen, um deine Unschuld zu beweisen.. Das hier auch schon mal der Verdacht der Schikane in Tuning kreisen ausgesprochen wird, liegt in der Natur der Sache.. wenn man bei der Kontrolle angezählt wird, kann man vor Ort einfach nix machen und sich nur stumm in sein Schicksal ergeben und dann im Gegenzug entsprechende Geschütze in Stellung zu bringen.. aber die Genugtuung kann dann schon mal Wochen auf sich warten lassen und zwischen drin gibt es viel Rennerrei... Gibt halt bei der ausführenden Staatsmacht viel Spielraum und das erfordert Beamte mit Augenmaß .. das es auch solche ohne gibt, liegt wohl in der menschlichen Natur..

Ob Versicherung sich wirklich die Chance entgehen lassen, Leistungen erst einmal zu verweigern, wenn sie irgendwo eine Möglichkeit dazu wittern, wage ich zu bezweifeln.... natürlich muss ein Zusammenhang zwischen Unfalllgeschehen und Fahrzeugveränderung bestehen.. aber irgendein schlauer Gutachter, der den mal eben daher gutachtet auf zu fahren, ist für die Versicherung Alltagsgeschäft.. und dann sind erst mal die Spiele 'David gegen Goliath' eröffnet. auch hier das gleiche Dilemma.. ein wackliger Anfangsverdacht reicht aus, um aufwendig seine Unschuld belegen zu müssen.
(wobei natürlich in diesen Fällen klein 'im Zweifel für den Angeklagten gibt... dafür aber vielleicht weniger Geld oder viele Punkte :) )

Die gleichen Probleme können einen jederzeit auf mit einem 100% Serienfahrzeug erwischen... nur ist da meist etwas schwerer, den ersten Ansatzpunkt für den Hebel zu finden.. im Zweifel pickt man sich dann doch lieber erst mal die raus, die ganz laut 'Nimm mich' auf ihr Fahrzeug geschrieben haben.. dezentes Auftreten reduziert das Risiko.

Die neuerdings aufgetauchten Windabweiser mit ABE, die nach Auskunft anderer Hersteller von Windabweisern aus konstruktiven Gründen eigentlich ausgeschlossen sein sollte, zeigt, wie schnell man auch bei gewissenhaften Vorgehen und beachten aller Spielregeln in eine Grauzone geraten kann. Im Zweifel ist immer erst der Fahrzeugführer fällig.. der kann dann sehen, wen er dann seinerseits in Regress nimmt.
 
sulley

sulley

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Bei meiner Kleinen im Kindergarten sind die Regeln, zumindest unter den Kleinen, deutlich einfacher und logischer :lol:

Hier gibts echt für jeden Mist ne Regelung, Gesetz oder neuerdings ne Rili :shock: Um aber scheinbar viele Leute zu beschäftigen und Geld zu verschleudern müßen sich die Vorschriften möglichst noch wiedersprechen.
Hauptsache es werden Leute beschäftigt, die was zu sagen und zu regeln haben auch wenn das keiner braucht oder schon längst geregelt wurde.
Andererseits kann sich der Fahrzeugführer noch nichtmal auf die eingetragene Breite verlassen, weil die Spiegel nicht dazu zählen. Ohne Außenspiegel fahren darf ich aber auch nicht.
http://1.bp.blogspot.com/-UjPHXJbVDV8/TuZuILXhpoI/AAAAAAAAB8Y/rwnUMJ52V3A/s400/Asterix_DW_Reise_Be_927299p.jpg
 
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Beastie

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Nun eigentlich ist es ganz einfach... wenn es darum geht, dem Bürger für etwas haftbar und verantwortlich zu machen, werden Allwissenheit und die Fähigkeiten eines Universalgenies nebst unendlicher Zeit, sich mit allen neuen Regeln auseinander zu setzen, vorausgesetzt.

Wenn der gleiche Bürger aber Einwendungen erhebt oder Mitspracherecht einfordert, hat er angeblich auf einmal von nix Ahnung und ist total überfordert sich sachkundig einzubringen..
 
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xmartin

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sulley schrieb:
Andererseits kann sich der Fahrzeugführer noch nichtmal auf die eingetragene Breite verlassen, weil die Spiegel nicht dazu zählen. Ohne Außenspiegel fahren darf ich aber auch nicht.

Ja, auch so ein Treppenwitz, Baustellen mit 2m Fahrstreifen und die Angabe im Fahrzeugschein. Die Polizistin sagte, ohne die Miene zu verziehen: "Da müssen sie vor der Fahrt nachmessen". LOL+LOL
Bei einigen Fahrzeugen reicht es, den rechten Spiegel einzuklappen. (Wenn man vorher von einer Baustelle weiß.)

Ein Hinweis vom Fahrzeughersteller für seine Kunden ist wohl zuviel verlangt.
Aber wie man sieht ist auch hier der Fahrer der Dumme, egal was in den Papieren steht.
 
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thies

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Unter anderem, weil das Standard-Fahrzeug Golf mittlerweile die 2m Breite mit Spiegeln überschreitet, sind ab 2012 alle Autobahnbaustellen mit 2,1m breiten linken Fahrstreifen zu versehen!

Habe ich irgendwo gelesen, das es keine neue Baustelle mehr mit 2m Streifen geben darf.

Ich weiss von meinem Fahrzeug, das z.B. der Spritzschutz reichen würde um statt 205er 215er Reifen draufzumachen, also entweder, so eine Leiste ankleben oder Spritzschutz suchen, der eben jene Breite vorweisst, das sollte dem Tüv für die Breite völlig ausreichen.
 
sulley

sulley

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Hat eigentlich schonmal wer die echte Breite des Evalia gemessen?
Laut Schein sind es ja 1695mm. Ich hab mal den Fahrerspiegel mit Lineal gemessen und der hat ca. 20mm.
Wenn der Spiegel rechts genauso breit ist und man alles zusammen zählen muß, wären das ja auch 2095mm :oops:
Müßte man wohl mal mit nem Maßband richtig messen!? :roll:

@thies
dem TÜV reicht es ja auch ohne diese Gummiabdeckungen, aber ob die Polizei die Teile auch akzeptiert als Radabdeckung?
 
Thema: Evalia Tuning (Optik)

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