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Nissan NV200
Ersatzteile für den Evalia (Baujahr 2010)
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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 107958" data-attributes="member: 4339"><p>sulley hat vollkommen Recht. Melde es Deiner Krafthaftpflichtvesicherung. Die prüfen dann schon, welche Ansprüche Dein Unfallgegner geltend machen kann. Du wirst in der Haftpflichtversicherung natürlich zurückgestuft. Die Rückstufung ist aber immer gleich hoch, unabhängig davon, ob die Versicherung 500,-- oder 50.000,-- zahlen muss. Du kannst auch mal prüfen (lassen), ob Du bei Deinem Versicherungsvertrag die Möglichkeit hast, innerhalb von 6 Monaten die Zahlung durch die Versicherung an diese zu erstatten, um Die Rückstufung wieder rückgängig zu machen. Das ist oft möglich. Du lehnst Dich dann zurück, lässt die Versicherung ihren Job machen und prüfst dann später, ob Du es dabei (und bei der Rückstufung) belässt oder die (evtl. geringere) Zahlung der Versicherung erstattest. Vorher kannst Du noch ausrechnen lassen, wie hoch Dein "Rückstufungsschaden" ist, bis Du die alte Schadensfreiheitsklasse wieder erreicht hast.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 107958, member: 4339"] sulley hat vollkommen Recht. Melde es Deiner Krafthaftpflichtvesicherung. Die prüfen dann schon, welche Ansprüche Dein Unfallgegner geltend machen kann. Du wirst in der Haftpflichtversicherung natürlich zurückgestuft. Die Rückstufung ist aber immer gleich hoch, unabhängig davon, ob die Versicherung 500,-- oder 50.000,-- zahlen muss. Du kannst auch mal prüfen (lassen), ob Du bei Deinem Versicherungsvertrag die Möglichkeit hast, innerhalb von 6 Monaten die Zahlung durch die Versicherung an diese zu erstatten, um Die Rückstufung wieder rückgängig zu machen. Das ist oft möglich. Du lehnst Dich dann zurück, lässt die Versicherung ihren Job machen und prüfst dann später, ob Du es dabei (und bei der Rückstufung) belässt oder die (evtl. geringere) Zahlung der Versicherung erstattest. Vorher kannst Du noch ausrechnen lassen, wie hoch Dein "Rückstufungsschaden" ist, bis Du die alte Schadensfreiheitsklasse wieder erreicht hast. [/QUOTE]
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