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Anonymous
Guest
Hi Fanta4,
hab mal das Garantieheft mit hoch genommen, ich zitiere mal (Opel Serviceheft, Janaur 2003, Adam Opel AG, Rüsselsheim, S. 64, Abschn. 2):
"... Die Garantie geht ausschließlich auf kostenlose Instandsetzung des Kraftfahrzeuges durch einen Opel Partner. Für die bei der Instandsetzung eingebaute Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist gemäß Ziffer 1 die gleiche Garantie gewährt wie für das Kraftfahrzeug. ..."
Bei Neuwagen verlängert sich somit m.E. nach die Garantiezeit für ausgetauschte Teile nicht.
Was Du über Ersatzteile bei reinen Reparaturen nach abgelaufener Garantiezeit (Kühler oder Batterie) sagst, leuchtet mir jedoch ein, weil die sind ja dann vom Kunden neu gekauft...
hab mal das Garantieheft mit hoch genommen, ich zitiere mal (Opel Serviceheft, Janaur 2003, Adam Opel AG, Rüsselsheim, S. 64, Abschn. 2):
"... Die Garantie geht ausschließlich auf kostenlose Instandsetzung des Kraftfahrzeuges durch einen Opel Partner. Für die bei der Instandsetzung eingebaute Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist gemäß Ziffer 1 die gleiche Garantie gewährt wie für das Kraftfahrzeug. ..."
Bei Neuwagen verlängert sich somit m.E. nach die Garantiezeit für ausgetauschte Teile nicht.
Was Du über Ersatzteile bei reinen Reparaturen nach abgelaufener Garantiezeit (Kühler oder Batterie) sagst, leuchtet mir jedoch ein, weil die sind ja dann vom Kunden neu gekauft...