A
Anonymous
Guest
Hallo miteinander,
jetzt muß ich doch mal was fragen. Dazu vollgender Sachverhalt:
70km/h-Schild, danach eine Einmündung, danach KEIN Auflösungszeichen sonder nach ca 1000m erneut ein 70km/h-Schild, danach wieder eine Einmüdung und erst dahinter das Auflösungszeichen.
So, in der Fahrschule habe ich mal gelernt, das nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist.
Und nun meine Frage: Ist die Gescheindigkeitsbegrenzung in obrigem Fall auch zwischen den beiden 70km/h-Schilder aufgehoben, oder muß ich die 70km/h bis zum Auflösungsschild hinter der zweiten Einmündung einhalten?
Einen blitzfreien Gruß
Jochen
jetzt muß ich doch mal was fragen. Dazu vollgender Sachverhalt:
70km/h-Schild, danach eine Einmündung, danach KEIN Auflösungszeichen sonder nach ca 1000m erneut ein 70km/h-Schild, danach wieder eine Einmüdung und erst dahinter das Auflösungszeichen.
So, in der Fahrschule habe ich mal gelernt, das nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist.
Und nun meine Frage: Ist die Gescheindigkeitsbegrenzung in obrigem Fall auch zwischen den beiden 70km/h-Schilder aufgehoben, oder muß ich die 70km/h bis zum Auflösungsschild hinter der zweiten Einmündung einhalten?
Einen blitzfreien Gruß
Jochen