
Wolfgang
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Hallo, heute ist mein Kangoo ein Jahr zugelassen. Und pünktlich habe ich ihn für heute zur Jahresinspektion angemeldet (Kilometerstand 27.000). Und zwar schon vor drei Wochen, damit der Meister sich im Vorwege wegen der Garantiemängel "schlaumachen" konnte.
Der Kangoo läuft zwar tadellos, aber trotzdem hatte ich vier Garantiearbeiten anzumelden:
1. Die Fächerdüsen sprühen bei höherer Geschwindigkeit nicht auf die Scheibe
2. Die Gasanzeige piepte jedesmal nach dem abstellen des Motors
3. Die vorderen (Kunstoff-) Kotflügel haben sich leicht verzogen, so das es einen sichtbaren Spalt zwischen Tür und Kotflügel gibt
4. Die Automatik schaltet nicht von Stufe 3 in 4 im Tempomatbetrieb im Bereich zwischen 50 bis 70 KM/H (im Normalbetrieb einwandfrei!)
Der Meister war sehr freundlich, das kriegen wir hin.
Heute nun Auto zur Werkstatt, kostenlos einen Twingo bekommen.
Am Abend habe ich denn meinen Kangoo wieder abgeholt (und seit dem bin ich sauer!):
Die Düsen wurden ausgewechselt, sprühen jetzt einwandfrei. Auch das Gepiepse (beim Motorabstellen)ist weg.
Zu den Punkten 3 und 4 bekam ich dann folgende Aussagen:
Das konnten wir leider nicht (!), da muß ich mich mal schlaumachen. Ich war begeistert, denn es ist für mich als Aussendienstler immer ein Aufwand, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. Jedesmal muß ich alles ausräumen, Kofferraum, Schubladen usw. alles voller Friseurbedarf (mein Job).
Aber der Hammer kam, als wir uns gemeinsam den Spalt zwischen Kotflügel und Tür noch einmal angesehen haben: eine kleine, aber deutlich sichtbare Beule mitten in der Fahrertür. Der Meister gab auch sofort zu, das diese gestern noch nicht da war. Er entschuldigte sich und sagte mir zu, dass die Tür ausgebeult und neu lackiert werde.
Ich habe jetzt vor, ersteinmal die Hälfte der Inspektions Rechnung zu bezahlen mit dem Hinweis, Rest folgt, wenn der Schaden einwandfrei behoben wurde. Ist das rechtlich korrekt?
Gruß Wolfgang
PS: ach was waren die Berlingo-Zeiten schön, meine Citroen Werkstatt in Elmshorn hat beim Auto-Bild-Werkstatt-Test als beste Deutschlands abgeschnitten (und das konnte ich bestätigen)
Der Kangoo läuft zwar tadellos, aber trotzdem hatte ich vier Garantiearbeiten anzumelden:
1. Die Fächerdüsen sprühen bei höherer Geschwindigkeit nicht auf die Scheibe
2. Die Gasanzeige piepte jedesmal nach dem abstellen des Motors
3. Die vorderen (Kunstoff-) Kotflügel haben sich leicht verzogen, so das es einen sichtbaren Spalt zwischen Tür und Kotflügel gibt
4. Die Automatik schaltet nicht von Stufe 3 in 4 im Tempomatbetrieb im Bereich zwischen 50 bis 70 KM/H (im Normalbetrieb einwandfrei!)
Der Meister war sehr freundlich, das kriegen wir hin.
Heute nun Auto zur Werkstatt, kostenlos einen Twingo bekommen.
Am Abend habe ich denn meinen Kangoo wieder abgeholt (und seit dem bin ich sauer!):
Die Düsen wurden ausgewechselt, sprühen jetzt einwandfrei. Auch das Gepiepse (beim Motorabstellen)ist weg.
Zu den Punkten 3 und 4 bekam ich dann folgende Aussagen:
Das konnten wir leider nicht (!), da muß ich mich mal schlaumachen. Ich war begeistert, denn es ist für mich als Aussendienstler immer ein Aufwand, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. Jedesmal muß ich alles ausräumen, Kofferraum, Schubladen usw. alles voller Friseurbedarf (mein Job).
Aber der Hammer kam, als wir uns gemeinsam den Spalt zwischen Kotflügel und Tür noch einmal angesehen haben: eine kleine, aber deutlich sichtbare Beule mitten in der Fahrertür. Der Meister gab auch sofort zu, das diese gestern noch nicht da war. Er entschuldigte sich und sagte mir zu, dass die Tür ausgebeult und neu lackiert werde.
Ich habe jetzt vor, ersteinmal die Hälfte der Inspektions Rechnung zu bezahlen mit dem Hinweis, Rest folgt, wenn der Schaden einwandfrei behoben wurde. Ist das rechtlich korrekt?
Gruß Wolfgang
PS: ach was waren die Berlingo-Zeiten schön, meine Citroen Werkstatt in Elmshorn hat beim Auto-Bild-Werkstatt-Test als beste Deutschlands abgeschnitten (und das konnte ich bestätigen)