M
Mastermind
Mitglied
- Beiträge
- 169
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem so genannten EU-Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. „Der Beschluss hat grundsätzliche Bedeutung für Nordrhein-Westfalen“, sagte Gerichtssprecher Ulrich Lau.
Im konkreten Fall hatte ein notorischer Promille-Sünder einen tschechischen Führerschein erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland - im Volksmund auch als „Idiotentest“ bekannt - zu umgehen. Die Untersuchung wäre nach Ablauf einer Sperrfrist notwendig für die Wiedererlangung des Führerscheins gewesen.
Der Verkehrssünder berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Eugh) vom Mai dieses Jahres, welches das Fahren mit im EU-Ausland erworbenen Führerscheinen auch in Deutschland erlaubt. „Der Senat hält es für ausgeschlossen, dass der Eugh seine Rechtsprechung auch auf derartige Missbrauchsfälle angewandt wissen will“, heißt es in der Urteilsbegründung des OVG (Az.: 16 B 989/06). Dies würde „berechtigte Sicherheitsbelange von Mitgliedstaaten ignorieren und zu massiven Gefährdungen im Straßenverkehr führen“. Das öffentliche Interesse an einem sicheren Straßenverkehr überwiege.
Ein Urteil in einem möglichen Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch die Oberverwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hatten entschieden, dass in Fällen von Missbrauch im EU-Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht gültig sind.
---------------
Meine Meinung : hier überwiegt nicht das öffentliche Interesse an einem sicheren Straßenverkehr , hier überwiegen schlicht und einfach die Einnahmen aus der MPU.....
Eine Kuh die soviel Milch gibt wird halt nicht geschlachtet !
Im konkreten Fall hatte ein notorischer Promille-Sünder einen tschechischen Führerschein erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland - im Volksmund auch als „Idiotentest“ bekannt - zu umgehen. Die Untersuchung wäre nach Ablauf einer Sperrfrist notwendig für die Wiedererlangung des Führerscheins gewesen.
Der Verkehrssünder berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Eugh) vom Mai dieses Jahres, welches das Fahren mit im EU-Ausland erworbenen Führerscheinen auch in Deutschland erlaubt. „Der Senat hält es für ausgeschlossen, dass der Eugh seine Rechtsprechung auch auf derartige Missbrauchsfälle angewandt wissen will“, heißt es in der Urteilsbegründung des OVG (Az.: 16 B 989/06). Dies würde „berechtigte Sicherheitsbelange von Mitgliedstaaten ignorieren und zu massiven Gefährdungen im Straßenverkehr führen“. Das öffentliche Interesse an einem sicheren Straßenverkehr überwiege.
Ein Urteil in einem möglichen Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch die Oberverwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hatten entschieden, dass in Fällen von Missbrauch im EU-Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht gültig sind.
---------------
Meine Meinung : hier überwiegt nicht das öffentliche Interesse an einem sicheren Straßenverkehr , hier überwiegen schlicht und einfach die Einnahmen aus der MPU.....
Eine Kuh die soviel Milch gibt wird halt nicht geschlachtet !