Drittes ungestempeltes Kennzeichen

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Anonymous

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Hammer,
was in anderen Bundesländern nix kostet, dafür nimmt Bayern 10,20 EUR.
Man benötigt nämlich beim Schildermacher eine Bestätigung in Bayern damit der DREI Kennzeichen prägt.
Nötig für den Fahrradträger auf der Anhängerkupplung.
Beutelschneiderei !
Und stellt euch vor, der Quatsch steht sogar im Kfz-Schein ( oder wie der Wisch nun heißt )."Drittes ungestempeltes Kennzeichen".
Warum ?
Klaro, damit die abgreifen können wenn du eins dran hast das aber nicht eingetragen ist. Na Super!

Gemäß § 60 Abs. 5 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird.


Wobei teilweise verdeckt mit Sicherheit auslegungsbedingt ist.

Gruß Josef
 
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Anonymous

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Hallo,

hier in NRW sollte ich für das 3. Schild 17 Euronen zahlen, für die Eintragung nochmal 11 Tacken. Ist eigentlich eine Frechheit, dass sowas nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Es gibt sogar bei den einzelnen Kreisen Unterschiede :evil: .

Warum überhaupt eine Eintragung notwendig ist, konnte man mir nicht erklären und ich finde auch sonst keine plausible.
Übrigens kann man auch das am Fahrzeug angebrachte gestempelte abmontieren und an den Heckträger befestigen, dies ist lt. Aussage des Beamten zulässig. Ich habe ja einen Schnellverschluss am Nummernschild, so einen Plastik-Nummernschildhalter. Einfach eine Klappe nach vorne umklappen und das Schild entnehmen. Ist in 2 Minuten erledigt. Nur habe ich schonmal vergessen, das Schild von dem Heckträger wieder an den Berli zu klemmen :oops:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Also wir haben für das 3. Kennzeichen nur 12,50 Euro beim Schildermacher bezahlt :mrgreen:
 
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Fahrradträger-Schild eintragen lassen?
Wer sagt das denn?
Und wo steht das?

Ich habe - genau wie Stephan - 12 Euro bei iehbäh gezahlt und dat Dingen an den Träger geschraubt. Und fettich. Oder?

Ihr macht mir Angst. :fieber:

Carsten S.
 
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carsei schrieb:
Fahrradträger-Schild eintragen lassen?
Wer sagt das denn?
Und wo steht das?

wenn ein offizielles Schild (ein original Schild nur eben ohne Stempel) ausgegeben wird, muss es in den Papieren vermerkt werden. So hat man es mir jedenfalls auf dem Strassenverkehrsamt erklärt. Kann aber von einem Zulassungsbezirk zu einem anderen anders sein, denn nix ist unmöglich in Bürokrazien. Warum das ganze Brimborium mit dem Schild eintragen gut sein soll, weiß ich immer noch nicht :cry: .

carsei schrieb:
Ich habe - genau wie Stephan - 12 Euro bei iehbäh gezahlt und dat Dingen an den Träger geschraubt. Und fettich. Oder?

Ihr macht mir Angst. :fieber:

Carsten S.

Ist das eine echtes Schild oder nur ein Plastikschild mit Deiner Nummer drauf ?

Die deutschen Bürokraten verstehen bei den Nummernschildern keinen Spaß, ich habe schon ein sehr negatives Erlebnis diesbezüglich gehabt:

Ich hatte beim Autowaschen den Dampfstrahler ein wenig zu nahe an das Nummernschild gehalten, schwupps war ein Teil der Folie von den Buchstaben weg. Ich habe daraufhin die Beschädigungen mit einem schwarzen Edding ausgebessert. Ich betone extra, ich habe keinen Buchstaben und keine Zahl verändert, sondern nur die vorhandenen Zahlen und Buchstaben ausgebessert. Bei einer Polizeikontrolle bekam ich eine Anzeige wegen der Ausbesserung, dies sei verboten und stelle eine Manipulation dar. Ich müsste mir ein neues Schild machen lassen und neu e Stempel besorgen. Der Schildermacher durfte nicht einmal einfach die neue Folie einfach über das alte Schild darüberziehen ! Alles in allem so ca. 30 Euro :evil: und das Bußgeld obendrauf. Wieviel es war, weiß ich nicht mehr genau, war aber nicht billig.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Also wir sind einfach zu einem Schildermacher gegangen und haben gesagt, dass wir ein Kennzeichen brauchen. Er fragte dann noch wofür es ist und ob wir das EU-Zeichen brauchen. Dann haben wir für 12,50 ein komplettes originales Kennzeichen bekommen. Wie am Auto, nur halt ohne Stempel.
 
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welfen2002

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Hallo Berlingoheizer,

der Paragraph 60 ZO unterscheidet sich im Grunde zur 22 StVG nur im subjektiven Tatbestand. Also in dem beabsichtigten Ziel das Kennzeichen selbst zu verändern. -durch dein nachmalen der Buchstaben

Du hast "vorsätzlich" das Kennzeichen bemalt.
Wenn nach einer Hochdruckwäsche die schwarzen Buchstaben fehlen, hast du nur fahrlässig gehandelt. Dann gilt StVZO!


Was lernen wir daraus, Kennzeichen selber zu verschönern ist Kennzeichenmißbrauch. Hättest besser die "Urkunde" - Kennzeichen so lassen sollen wie sie ist. Im schlimmsten Fall währe es eine Fahrlässigkeit.




§ 60(I) StVZO QUOTE
...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung von Kennzeichen müssen den Mustern und Angaben in Anlage V entsprechen...
 
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@ welfen2002:

Jetzt weiß ich es auch, nur vorher nicht (vor der Bemalung).

Trotzdem Schwachsinn, denn ich habe ja nur die Lesbarkeit des Schildes verbessert und sonst nix.
Aus Schaden wird man klug, die meisten jedenfalls.
 
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Berlingoheizer schrieb:
wenn ein offizielles Schild (ein original Schild nur eben ohne Stempel) ausgegeben wird, muss es in den Papieren vermerkt werden. So hat man es mir jedenfalls auf dem Strassenverkehrsamt erklärt.
Wenn "offiziell" meint, daß es aus blechartigem Material ist und den blauen-EU-Balken links hat: Dann ja, ist es offiziell.

Aber nun folgere ich mit meinem manchmal etwas unscharfen Verstand:
Wenn alles hier bisher zu dem Thema Gesagte stimmt, dann bedeutet das in der Konsequenz, daß man den AHK-Fahrradträger als solchen nicht eintragen lassen muß, jedoch für das dafür zwingend erforderliche 3. Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt latschen müßte :rund:

Das wäre dann aber wirklich mal ein echter SCHILDbürgerstreich !

Belustigt grüßt

Carsten S.
 
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Berlingoheizer schrieb:
Hallo,

hier in NRW sollte ich für das 3. Schild 17 Euronen zahlen, für die Eintragung nochmal 11 Tacken. Ist eigentlich eine Frechheit, dass sowas nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Es gibt sogar bei den einzelnen Kreisen Unterschiede :evil: .

Tja, da scheint es schon Unterscheide zu geben. Bei der "alten" Zulassungsbescheinigung habe ich sowohl in NRW (KFZ-Zulassungsstellen für Köln (K), Bergischer Land (GL) oder Rhein-Erftkreis (BM)) als auch in Bayern (KFZ-Zulassungsstelle Schwandorf (SAD)) nichts bezahlen müssen (außer natürlich das Schild beim Schildermacher). Allerdings war es unterschiedlich, ob der Schildermacher eine Bestätigung von der Zulassungsstelle gebraucht hat, damit er "amtliche" Schilder herstellen durfte. Amtliche Schilder erhalten neben dem normalen Prägen der Kennzeichen-Buchstaben noch eine Prägesigel mit einer Spezialzange (etwa so groß wie ein 10-cent-Stück).

Bei der neuen Zulassungsbescheinigung habe ich im Oktober 2005 ebenfalls bei der KFZ-Zulassung des Rhein-Erftkreises (BM) in NRW keine extra Bezahlung vornehmen müssen. Auch würde kein 3. amtliches Kennzeichen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Lediglich die Bestätigung für den Schilderpräger habe ich benötigt, wo halt anstelle von "2 Kennzeichen" eben "3 Kennzeichen" drauf gestanden hat.
 
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