
oskar
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Hallo in die Runde,
ich bin gerade dabei mein Fahrzeug zum Wohnmobil umschreiben zu lassen, denn das erspart mir einiges an Steuer und Versicherung.
Außerdem ist bei einem Wohnmobil eben auch der Ausbau mitversichert
Das eine Zwangsentlüftung im Boden von mindestens 10 cm2 Fläche Vorschrift ist, war mir klar - das finde ich auch relativ leicht umzusetzen .
Doch jetzt kommt mir der TÜV Ingenieur mit 75 cm2 Belüftung im oberen Bereich des Fahrzeugs - mindestens 300 mm über der höchsten Schlaffläche.
Mit einer Zwangsentlüftung über geöffnete Seitenfenster mit Gitter war er nicht zufrieden.
Und nun habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich das umsetzen soll bzw. ist mir unverständlich, dass das nicht über den normale Belüftung des Fahrzeugs gewährleistet ist...
Hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem?
Und wie habt ihr es gelöst?
Oder sollte ich vielleicht einfach mal zu einer anderen Prüforganisation fahren...
Ich freue mich von euch zu hören
ich bin gerade dabei mein Fahrzeug zum Wohnmobil umschreiben zu lassen, denn das erspart mir einiges an Steuer und Versicherung.
Außerdem ist bei einem Wohnmobil eben auch der Ausbau mitversichert
Das eine Zwangsentlüftung im Boden von mindestens 10 cm2 Fläche Vorschrift ist, war mir klar - das finde ich auch relativ leicht umzusetzen .
Doch jetzt kommt mir der TÜV Ingenieur mit 75 cm2 Belüftung im oberen Bereich des Fahrzeugs - mindestens 300 mm über der höchsten Schlaffläche.
Mit einer Zwangsentlüftung über geöffnete Seitenfenster mit Gitter war er nicht zufrieden.
Und nun habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich das umsetzen soll bzw. ist mir unverständlich, dass das nicht über den normale Belüftung des Fahrzeugs gewährleistet ist...
Hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem?
Und wie habt ihr es gelöst?
Oder sollte ich vielleicht einfach mal zu einer anderen Prüforganisation fahren...
Ich freue mich von euch zu hören