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Braucht man eine Rechtsschutzversicherung
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<blockquote data-quote="DiDre" data-source="post: 550" data-attributes="member: 12"><p>Ich hab schon seit Jahren eine Verkehrrechtschutzversicherung beim ADAC (für alle meine Fahrzeuge bzw. Angehörige), ist ohne SB.</p><p>In der Fahrschule damals wurde eine Rechtschutzversicherung als absolut notwendig empfohlen.</p><p>Direkt gebraucht habe ich sie bisher nicht (ok, einmal als Drohargument für eine Zahlung vom Händler, als ich damals meinen gebrauchten Kadett GSi gekauft hatte, auf dem Schild im Auto ABS stande, der Wagen aber keins hatte, hat mir dann 500 DM gebracht)</p><p>Und letztes Jahr hatte ich unverschuldet einen Unfall mit wirtschtlichem Totalschaden. Hab direkt einen Anwalt eingeschaltet, aber die Versicherung hat ziemlich zicken gemacht. Für den Fall, daß wir vor Gericht gegangen wären, hätte mir der Anwalt empfohlen, meine Rechtschutzversicherung einzuschlaten, da es möglich gewesen wäre, den Prozess zu verlieren und daß ich somit nicht auf den Kosten sitzen bleibe.</p><p>Im Endeffekt ist dann noch alles recht gut ausgegangen.</p><p>Wie mit jeder anderen Versicherung zur Vorsorge ist die Rechtschutzversicherung eine Versicherung für den Fall des Falles.</p><p></p><p>Und Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. :!:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DiDre, post: 550, member: 12"] Ich hab schon seit Jahren eine Verkehrrechtschutzversicherung beim ADAC (für alle meine Fahrzeuge bzw. Angehörige), ist ohne SB. In der Fahrschule damals wurde eine Rechtschutzversicherung als absolut notwendig empfohlen. Direkt gebraucht habe ich sie bisher nicht (ok, einmal als Drohargument für eine Zahlung vom Händler, als ich damals meinen gebrauchten Kadett GSi gekauft hatte, auf dem Schild im Auto ABS stande, der Wagen aber keins hatte, hat mir dann 500 DM gebracht) Und letztes Jahr hatte ich unverschuldet einen Unfall mit wirtschtlichem Totalschaden. Hab direkt einen Anwalt eingeschaltet, aber die Versicherung hat ziemlich zicken gemacht. Für den Fall, daß wir vor Gericht gegangen wären, hätte mir der Anwalt empfohlen, meine Rechtschutzversicherung einzuschlaten, da es möglich gewesen wäre, den Prozess zu verlieren und daß ich somit nicht auf den Kosten sitzen bleibe. Im Endeffekt ist dann noch alles recht gut ausgegangen. Wie mit jeder anderen Versicherung zur Vorsorge ist die Rechtschutzversicherung eine Versicherung für den Fall des Falles. Und Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. :!: [/QUOTE]
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