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Anonymous
Guest
Hallo,
ich besitze im Moment noch den Kangoo Baujahr 2001, nun habe ich am 30.04.2009 einen neuen Bestellt, Kangoo Privileg, Lieferzeit wurde mir 8-10 Wochen gesagt.
Nun meine Frage an euch, zwecks Rüchfahrlicht, wenn ich es so mache wie hier im Forum beschrieben ist, erlöscht da nicht meine Garantie??
Komme ich da nicht mit dem Gesetz im Konflikt, weil ja in den Papieren was anderes stehen würde NUR 1 Rückfahrlicht.
EDIT: habe vergessen zu Fragen wie den die Leute mit Ihrem neuen so zufrieden sind, war am überlegen Kangoo oder Berlingo.
gruss
Sober
ich besitze im Moment noch den Kangoo Baujahr 2001, nun habe ich am 30.04.2009 einen neuen Bestellt, Kangoo Privileg, Lieferzeit wurde mir 8-10 Wochen gesagt.
Nun meine Frage an euch, zwecks Rüchfahrlicht, wenn ich es so mache wie hier im Forum beschrieben ist, erlöscht da nicht meine Garantie??
Komme ich da nicht mit dem Gesetz im Konflikt, weil ja in den Papieren was anderes stehen würde NUR 1 Rückfahrlicht.
EDIT: habe vergessen zu Fragen wie den die Leute mit Ihrem neuen so zufrieden sind, war am überlegen Kangoo oder Berlingo.
gruss
Sober