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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 101548" data-attributes="member: 74"><p>... denn sollte man versuchen einen kennen zu lernen? Aber den Richtigen. Ein Bauer mit grünen Kennzeichen macht das bestimmt nicht. Am besten so einen Hobby-Oldtimer-Treckerfahrer mit schwarzen Kennzeichen und der Trecker sollte natürlich das richtige Zugmaul haben, der Trecker sollte mindestens doppelt so schwer wie der Bauwagen und der Trecker sollte auch nicht zu schnell, bzw. zu viel Leistung haben, wenn mich nicht alles Täuscht gibt es zusätzliche Regeln, wenn die Kombination Supertrecker und Einfachanhänger nicht stimmen.</p><p>Im übrigen ist ein Bauwagen nur dann Zulassungsfrei, wenn er tatsächlich als Pausenraum genutzt wird!</p><p>Das Du Ihn später als Kinderspielraum nutzen willst, solltest Du nicht erwähnen, weil er dann kein Bauwagen im Sinne eines Pausen, oder Aufenthaltsraum ist. Also ein Wohnwagen ist kein Bauwagen! Immer schön auf die korrekten verkehrsgesetzlichen Vokabeln achten.</p><p>Was ist das den für ein Bauwagen, was steht auf dem Typenschild?</p><p>Hat der Bremsen? Ungebremst, Auflaufbremsen, Druckluftbremse?</p><p>Soweit mir schwach in Erinnerung ist (Führerscheinprüfung ist schon etwas länger her) gilt:</p><p>Ungebremst max. die hälfte des Gesamtgewicht der Zugmaschine,</p><p>Auflaufgebremst bis 25 Km/h max. 8 Tonnen, bei mehr als 25 Km/h max. Zul. Gesgew. der Zugmaschine.</p><p>Wenn das wirklich so ein super primitiver, zulassungsfreier Bauwagen ist und der auf eigenen Rädern auf öffentlichen Straßen durch die Gegend gezockelt werden soll, darf auf keinen Fall die Deichsel einen Knick oder verbogen sein.</p><p>Das ist dann definitiver Schrott, bzw. Totalschaden und kann nur aufgeladen transportiert werden. (Das ist natürlich nicht preiswert)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 101548, member: 74"] ... denn sollte man versuchen einen kennen zu lernen? Aber den Richtigen. Ein Bauer mit grünen Kennzeichen macht das bestimmt nicht. Am besten so einen Hobby-Oldtimer-Treckerfahrer mit schwarzen Kennzeichen und der Trecker sollte natürlich das richtige Zugmaul haben, der Trecker sollte mindestens doppelt so schwer wie der Bauwagen und der Trecker sollte auch nicht zu schnell, bzw. zu viel Leistung haben, wenn mich nicht alles Täuscht gibt es zusätzliche Regeln, wenn die Kombination Supertrecker und Einfachanhänger nicht stimmen. Im übrigen ist ein Bauwagen nur dann Zulassungsfrei, wenn er tatsächlich als Pausenraum genutzt wird! Das Du Ihn später als Kinderspielraum nutzen willst, solltest Du nicht erwähnen, weil er dann kein Bauwagen im Sinne eines Pausen, oder Aufenthaltsraum ist. Also ein Wohnwagen ist kein Bauwagen! Immer schön auf die korrekten verkehrsgesetzlichen Vokabeln achten. Was ist das den für ein Bauwagen, was steht auf dem Typenschild? Hat der Bremsen? Ungebremst, Auflaufbremsen, Druckluftbremse? Soweit mir schwach in Erinnerung ist (Führerscheinprüfung ist schon etwas länger her) gilt: Ungebremst max. die hälfte des Gesamtgewicht der Zugmaschine, Auflaufgebremst bis 25 Km/h max. 8 Tonnen, bei mehr als 25 Km/h max. Zul. Gesgew. der Zugmaschine. Wenn das wirklich so ein super primitiver, zulassungsfreier Bauwagen ist und der auf eigenen Rädern auf öffentlichen Straßen durch die Gegend gezockelt werden soll, darf auf keinen Fall die Deichsel einen Knick oder verbogen sein. Das ist dann definitiver Schrott, bzw. Totalschaden und kann nur aufgeladen transportiert werden. (Das ist natürlich nicht preiswert) [/QUOTE]
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