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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 115774" data-attributes="member: 4310"><p>Der entscheidene Knackpunkt ist eben, ob der Sachmangel als solcher anerkannt und unstrittig ist, oder ob sich die Werkstatt in die Alamo-Stellung zurückzieht und behauptet: Es gibt gar keine Sachmangel... der Kunde spinnt oder das Problem wird durch äußere Ereignisse ausgelöst, ist also kein Mangel, der versteckt bei Fahrzeugübergabe schon vor lag.. (nur das ist ein Sachmangel im engeren Sinn.. ) </p><p></p><p>Grundsätzlich gilt: Macke innerhalb der ersten 6 Monate gemeldet -> Werkstatt muss nachweisen, dass die Macke nicht unter Gewährleistung fällt... Macke im Monat 7..24 gemeldet: Kunde muss nachweisen, dass die Macke vorhanden ist und auf einen versteckten Mangel zurück zu führen ist... das mag klappen, wenn man den Fehler eindeutig dingfest machen kann... was aber nicht einfach sein wird... sprich erst mal viel Geld kostet..</p><p></p><p>Somit ist aus meiner Sicht das oberste Ziel, die Werkstatt zum anerkennen des Sachmangels zu veranlassen.. wenn das klar ist, ist alles klar.. wenn sie sich da quer stellen, läuft das auf Gutachter und Gegengutachten und Großer Tam Tam mit Ringelpitz raus.. und da ist der Ausgang leider offen. </p><p></p><p>Rein praktisch kann man sich natürlich sich jetzt auf die Hinterbeine stellen und die machen irgendwas auf Verdacht.. irgendwann muss du sagen: Erfolgreich nachgebessert oder nicht.. bei langem Fehlerintervall ist das aber praktisch nicht zu leisten... und im Zweifel muss man dann auch noch nachweisen, dass es z.B. nicht woanders dran lag... gar an einem Teil, was nach Ablauf der Gewährleistung ausgefallen ist.. und schon biste wieder beim Gutachterspiel, was man nur sehr schwer in dem Fall gewinnen kann. </p><p></p><p>Daher scheint mir ein 'Gentlelman Agreement' zwischen Kunde und Werkstatt, einfach auf den Totalausfall zu warten und dann zu handel, wesentlich vorteilhafter... eigentlich sogar für beide Seiten... Für den Kunden ist klar: Definierter Sachmangel anerkannt.. für die Werkstatt ist ein klarer Ausfall wesentlich angenehmer als ein Aussetzer alle halbe Jahre mal.. und eine erfolgreiche Reparatur ist schließlich im Sinne aller... sogar im Sinne Nissans, da gezielt reparieren allemal preiswerter ist, als wild auf Verdacht alles mögliche zu tauschen.. </p><p></p><p>Aber das muss man ja nicht gleich vorschlagen.. vielleicht kommt die Werkstatt ja ganz von selbst drauf, wenn Du etwas pokerst und Deine Sicht der Dinge sachlich klar machst nebst der Bereitschaft, dass im Zweifel auch durchzusetzen..</p><p></p><p>Denn eines ist auch klar.. Dein Fehler ist bestimmt keiner, den man erfindet, um sich daraus einen Vorteil zu verschaffen... und ein solches Problem sollte sich vernünftig (also ohne Anwälte <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> ) aus der Welt schaffen lassen..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 115774, member: 4310"] Der entscheidene Knackpunkt ist eben, ob der Sachmangel als solcher anerkannt und unstrittig ist, oder ob sich die Werkstatt in die Alamo-Stellung zurückzieht und behauptet: Es gibt gar keine Sachmangel... der Kunde spinnt oder das Problem wird durch äußere Ereignisse ausgelöst, ist also kein Mangel, der versteckt bei Fahrzeugübergabe schon vor lag.. (nur das ist ein Sachmangel im engeren Sinn.. ) Grundsätzlich gilt: Macke innerhalb der ersten 6 Monate gemeldet -> Werkstatt muss nachweisen, dass die Macke nicht unter Gewährleistung fällt... Macke im Monat 7..24 gemeldet: Kunde muss nachweisen, dass die Macke vorhanden ist und auf einen versteckten Mangel zurück zu führen ist... das mag klappen, wenn man den Fehler eindeutig dingfest machen kann... was aber nicht einfach sein wird... sprich erst mal viel Geld kostet.. Somit ist aus meiner Sicht das oberste Ziel, die Werkstatt zum anerkennen des Sachmangels zu veranlassen.. wenn das klar ist, ist alles klar.. wenn sie sich da quer stellen, läuft das auf Gutachter und Gegengutachten und Großer Tam Tam mit Ringelpitz raus.. und da ist der Ausgang leider offen. Rein praktisch kann man sich natürlich sich jetzt auf die Hinterbeine stellen und die machen irgendwas auf Verdacht.. irgendwann muss du sagen: Erfolgreich nachgebessert oder nicht.. bei langem Fehlerintervall ist das aber praktisch nicht zu leisten... und im Zweifel muss man dann auch noch nachweisen, dass es z.B. nicht woanders dran lag... gar an einem Teil, was nach Ablauf der Gewährleistung ausgefallen ist.. und schon biste wieder beim Gutachterspiel, was man nur sehr schwer in dem Fall gewinnen kann. Daher scheint mir ein 'Gentlelman Agreement' zwischen Kunde und Werkstatt, einfach auf den Totalausfall zu warten und dann zu handel, wesentlich vorteilhafter... eigentlich sogar für beide Seiten... Für den Kunden ist klar: Definierter Sachmangel anerkannt.. für die Werkstatt ist ein klarer Ausfall wesentlich angenehmer als ein Aussetzer alle halbe Jahre mal.. und eine erfolgreiche Reparatur ist schließlich im Sinne aller... sogar im Sinne Nissans, da gezielt reparieren allemal preiswerter ist, als wild auf Verdacht alles mögliche zu tauschen.. Aber das muss man ja nicht gleich vorschlagen.. vielleicht kommt die Werkstatt ja ganz von selbst drauf, wenn Du etwas pokerst und Deine Sicht der Dinge sachlich klar machst nebst der Bereitschaft, dass im Zweifel auch durchzusetzen.. Denn eines ist auch klar.. Dein Fehler ist bestimmt keiner, den man erfindet, um sich daraus einen Vorteil zu verschaffen... und ein solches Problem sollte sich vernünftig (also ohne Anwälte :mrgreen: ) aus der Welt schaffen lassen.. [/QUOTE]
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