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Nissan NV200
Ausfall des rechten Displays
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 115745" data-attributes="member: 4310"><p>Hm... formal hast Du ja einen Sachmangel sehr früh ( wenn ich es richtig vermute sogar innerhalb der ersten 6 Monate) gemeldet .. nur ist der eben so tückisch, dass man vermutlich auf Verdacht das halbe Auto austauschen kann und dann immer noch nicht sicher ist, die (wahrscheinlich sehr triviale ) Ursache erwischt zu haben.</p><p></p><p>Auf der anderen Seite ist die Macke ja zum Glück keine, mit der man liegen bleiben wird und eben auch in der Art so genau umrissen und beschrieben ( Ausfall des Displays....) das es nach menschlichem Ermessen keinen Streit darüber geben sollte, ob ein Dauerausfall des Display z.B. in Zwei Jahren rein gar nix mit Deiner Meldung zu tun haben kann... Displays sind ja keine Verschleißteile und an sich auch nicht weiter auffällig oder besonderem Stress ausgesetzt .</p><p></p><p>Somit scheint es mir doch nur vernüftig zu sein, wenn Du Dich mit deiner Werkstatt darauf einigst, bis zum reproduzierbaren Ausfall des Teiles zu warten um es dann gezielt und erfolgversprechend im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. (Gewährleistung ist das schlauer, wenn du bei Deinem Händler auch gekauft hast... das könnt Ihr dann zwischen Euch ausmachen.. da muss Nissan nicht mit bei <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> ... (bzw das ist dann nur das Problem des Händlers, wie er das abrechnet..) </p><p></p><p>Wenn Du auf Nissan Garantie setzt, musst Du das eigentlich mit Nissan auskaspern.. das könnte schon schwieriger werden, weil die weder dich noch den Fall im Detail kennen und aus grundsätzlichen Erwägungen bestimmt erst mal total voll dagegen sind.. (reine Vermutung... wenn da jemand aus der Praxis entscheidet, könnte das auch anders ausgehen... warten, bis es eindeutig ist, bringt ja allen nur Vorteile... ) </p><p></p><p>Aber egal mit wem... bitte den Punkt unbedingt schriftlich fixieren...von Dir braucht es da eine eindeutige Fehlerangabe (Displayausfall ist glaube ich eindeutig genug...) und von der Gegenseite die Aussage, den beschriebenen und rechtzeitig gemeldeten Mangel kostenlos zu beheben.. ( Achtung.. nicht etwa den Kabelbaum oder das Display zu tauschen.. wichtig ist, dass der von dir beschriebene Mangel abgestellt wird und alle dazu notwendigen Arbeiten / Material darunter fallen... du meldest KEIN defektes Display sondern eines, was nicht anzeigt.. also ein Symptom.. keine Ursache, die ist eben unbekannt)</p><p></p><p>Sollte man sich nicht darauf einlassen, dürfen sie ruhig Kabelbäume ziehen... wenn das nicht hilft, ist der Mangel auch nicht beseitigt und wenn der in der Gewährleistungszeit gemeldet wurde, ist es ziemlich egal, wann er beseitig wird.. (theoretisch kannst da sogar ne Frist setzen... aber das bringt nicht wirklich was, wenn du nicht mit aller Gewalt auf Krawall gebürstet bist... weil, das endet dann garantiert beim Rechtsverdreher und Gutachter etc.. nichts was man wirklich will mit allerlei Chancen, ordentlich Geld und Nerven los zu werden.. zumal der Fehler mehr in die Abteilung 'lästig bis nervig', aber nicht 'sytemrelevant' fällt..aber eben auch u.U. teuer weil zumindest zeitintensiv)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 115745, member: 4310"] Hm... formal hast Du ja einen Sachmangel sehr früh ( wenn ich es richtig vermute sogar innerhalb der ersten 6 Monate) gemeldet .. nur ist der eben so tückisch, dass man vermutlich auf Verdacht das halbe Auto austauschen kann und dann immer noch nicht sicher ist, die (wahrscheinlich sehr triviale ) Ursache erwischt zu haben. Auf der anderen Seite ist die Macke ja zum Glück keine, mit der man liegen bleiben wird und eben auch in der Art so genau umrissen und beschrieben ( Ausfall des Displays....) das es nach menschlichem Ermessen keinen Streit darüber geben sollte, ob ein Dauerausfall des Display z.B. in Zwei Jahren rein gar nix mit Deiner Meldung zu tun haben kann... Displays sind ja keine Verschleißteile und an sich auch nicht weiter auffällig oder besonderem Stress ausgesetzt . Somit scheint es mir doch nur vernüftig zu sein, wenn Du Dich mit deiner Werkstatt darauf einigst, bis zum reproduzierbaren Ausfall des Teiles zu warten um es dann gezielt und erfolgversprechend im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. (Gewährleistung ist das schlauer, wenn du bei Deinem Händler auch gekauft hast... das könnt Ihr dann zwischen Euch ausmachen.. da muss Nissan nicht mit bei :) ... (bzw das ist dann nur das Problem des Händlers, wie er das abrechnet..) Wenn Du auf Nissan Garantie setzt, musst Du das eigentlich mit Nissan auskaspern.. das könnte schon schwieriger werden, weil die weder dich noch den Fall im Detail kennen und aus grundsätzlichen Erwägungen bestimmt erst mal total voll dagegen sind.. (reine Vermutung... wenn da jemand aus der Praxis entscheidet, könnte das auch anders ausgehen... warten, bis es eindeutig ist, bringt ja allen nur Vorteile... ) Aber egal mit wem... bitte den Punkt unbedingt schriftlich fixieren...von Dir braucht es da eine eindeutige Fehlerangabe (Displayausfall ist glaube ich eindeutig genug...) und von der Gegenseite die Aussage, den beschriebenen und rechtzeitig gemeldeten Mangel kostenlos zu beheben.. ( Achtung.. nicht etwa den Kabelbaum oder das Display zu tauschen.. wichtig ist, dass der von dir beschriebene Mangel abgestellt wird und alle dazu notwendigen Arbeiten / Material darunter fallen... du meldest KEIN defektes Display sondern eines, was nicht anzeigt.. also ein Symptom.. keine Ursache, die ist eben unbekannt) Sollte man sich nicht darauf einlassen, dürfen sie ruhig Kabelbäume ziehen... wenn das nicht hilft, ist der Mangel auch nicht beseitigt und wenn der in der Gewährleistungszeit gemeldet wurde, ist es ziemlich egal, wann er beseitig wird.. (theoretisch kannst da sogar ne Frist setzen... aber das bringt nicht wirklich was, wenn du nicht mit aller Gewalt auf Krawall gebürstet bist... weil, das endet dann garantiert beim Rechtsverdreher und Gutachter etc.. nichts was man wirklich will mit allerlei Chancen, ordentlich Geld und Nerven los zu werden.. zumal der Fehler mehr in die Abteilung 'lästig bis nervig', aber nicht 'sytemrelevant' fällt..aber eben auch u.U. teuer weil zumindest zeitintensiv) [/QUOTE]
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