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Anschnallpflicht
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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 8146" data-attributes="member: 74"><p>Noch eine regelkonforme Ergänzung zu der Anschnallpflicht:</p><p>Auch bei Autos die nur 3 Gurte auf der Rücksitzbank haben brauch sich der mögliche 4 Passagiert auf der Rücksitzbank nicht anschnallen, geht ja auch nicht, weil kein Gurt vorhanden. </p><p>Grundsätzlich gilt, auf der Rücksitzbank nicht mehr Personen, als draufpassen. Alle die, die dann keinen Gurt mehr abbekommen, brauchen sich auch nicht anschnallen. </p><p></p><p></p><p>Dann noch ein seltsames Gesetz:</p><p>§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme</p><p></p><p>(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. -Zitatende-</p><p></p><p>D.h. in einem alten KäferKabrio ohne Sicherheitsgurte muß man, wenn man das Faltdach aufklappt einen Schutzhelm aufsetzen.</p><p></p><p>Sieht lustig aus, wenn man mit Helm im VW Kabrio sitzt, oder mit 5 schlanken Mädels auf der Rücksitzbank, aber 100% alles OK.</p><p></p><p></p><p>Und noch ein Anschnallpflicht Hammer:</p><p>Normalerweise gilt, das es das Problem des Beifahrers ist, wenn er sich nicht anschnallt. Wenn, dann kann sich die Polizei an den Beifahrer richten und Ihm die 30 Euro aufbrummen. Nicht so, wenn es sich um Besoffene handelt. Dann gilt das Gesetz, das es sich um schutzbedürftige Personen handelt (wie Kinder), und dann hat man als Fahrzeugführer dafür grade zu stehen. </p><p></p><p></p><p>Noch eine Besonderheit:</p><p><a href="http://www.zds-schornsteinfeger.de/abteilungen/presseundoeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/533228974f088c208.html" target="_blank">http://www.zds-schornsteinfeger.de/abte ... 8c208.html</a></p><p></p><p>Hier noch ein Gesetztestext was "während der Fahrt" bedeutet:</p><p>Zu § 9 Rdn. 51 </p><p></p><p>Auslegung der Terminologie „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO </p><p></p><p>BGH VI ZR 411/99 vom 12.12.2000 (NZV 2001, 130)</p><p></p><p>Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und die daraus resultierenden Verletzungen sind einem Kfz-Insassen als Mitverschulden (§ 254 BGB, § 9 StVG) anzulasten.</p><p></p><p>Der BGH hat in Übereinstimmung mit der im Kommentar vertretenen Ansicht betont, dass die Formulierung „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO weit auszulegen ist: </p><p></p><p>Dabei ist hierunter nicht nur der Zustand der tatsächlichen Bewegung zu verstehen, der bei kurzzeitigen verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen (z. B. Stopschild) somit nicht mehr vorliegen würde, sondern vielmehr der Gesamtvorgang der Benutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr, um von einem Ort zu einem anderen zu gelangen. Nur so wird man dem Sinn und Zweck der Gurtanlegepflicht gerecht, die Kfz-Insassen vor besonderen Gefahrensituationen zu schützen.</p><p></p><p></p><p>Trotzdem weiß ich nicht, ob man z.B. auch unangeschnallt zurücksetzen darf. -Pingus, es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern um das korrekte Auslegen der Gesetzte und die haben ja in der Regel sowieso keinen richtigen Sinn. Da kann ich Dir noch 1000 lustige Gesetzte vorlegen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 8146, member: 74"] Noch eine regelkonforme Ergänzung zu der Anschnallpflicht: Auch bei Autos die nur 3 Gurte auf der Rücksitzbank haben brauch sich der mögliche 4 Passagiert auf der Rücksitzbank nicht anschnallen, geht ja auch nicht, weil kein Gurt vorhanden. Grundsätzlich gilt, auf der Rücksitzbank nicht mehr Personen, als draufpassen. Alle die, die dann keinen Gurt mehr abbekommen, brauchen sich auch nicht anschnallen. Dann noch ein seltsames Gesetz: §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. -Zitatende- D.h. in einem alten KäferKabrio ohne Sicherheitsgurte muß man, wenn man das Faltdach aufklappt einen Schutzhelm aufsetzen. Sieht lustig aus, wenn man mit Helm im VW Kabrio sitzt, oder mit 5 schlanken Mädels auf der Rücksitzbank, aber 100% alles OK. Und noch ein Anschnallpflicht Hammer: Normalerweise gilt, das es das Problem des Beifahrers ist, wenn er sich nicht anschnallt. Wenn, dann kann sich die Polizei an den Beifahrer richten und Ihm die 30 Euro aufbrummen. Nicht so, wenn es sich um Besoffene handelt. Dann gilt das Gesetz, das es sich um schutzbedürftige Personen handelt (wie Kinder), und dann hat man als Fahrzeugführer dafür grade zu stehen. Noch eine Besonderheit: [url=http://www.zds-schornsteinfeger.de/abteilungen/presseundoeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/533228974f088c208.html]http://www.zds-schornsteinfeger.de/abte ... 8c208.html[/url] Hier noch ein Gesetztestext was "während der Fahrt" bedeutet: Zu § 9 Rdn. 51 Auslegung der Terminologie „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO BGH VI ZR 411/99 vom 12.12.2000 (NZV 2001, 130) Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und die daraus resultierenden Verletzungen sind einem Kfz-Insassen als Mitverschulden (§ 254 BGB, § 9 StVG) anzulasten. Der BGH hat in Übereinstimmung mit der im Kommentar vertretenen Ansicht betont, dass die Formulierung „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO weit auszulegen ist: Dabei ist hierunter nicht nur der Zustand der tatsächlichen Bewegung zu verstehen, der bei kurzzeitigen verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen (z. B. Stopschild) somit nicht mehr vorliegen würde, sondern vielmehr der Gesamtvorgang der Benutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr, um von einem Ort zu einem anderen zu gelangen. Nur so wird man dem Sinn und Zweck der Gurtanlegepflicht gerecht, die Kfz-Insassen vor besonderen Gefahrensituationen zu schützen. Trotzdem weiß ich nicht, ob man z.B. auch unangeschnallt zurücksetzen darf. -Pingus, es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern um das korrekte Auslegen der Gesetzte und die haben ja in der Regel sowieso keinen richtigen Sinn. Da kann ich Dir noch 1000 lustige Gesetzte vorlegen. [/QUOTE]
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