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eiermann
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Hallo zusammen,
ich habe mir gestern einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gegönnt
http://www.westfalia-automotive.com/de/ ... ger-bc-60/
Damit wir auf dem Treffen auch mal sportlich sein können...
Nach dem Aufsetzen und Stecker anschliessen habe ich festgestellt was der alles kann Rückfahrscheinwerfer und auch Nebelschlußleuchte.
Nun meine Frage:
Irgendwo habe ich mal gelesen, das bei "Anhängergbetrieb" (also auch Fahhradträger) die Nebelschlußleuchte am Fahrzeug abschalten muss. Mein Kangoo ist nun 8 Jahre alt , 3 mal TÜV gesehn ( der hats wohl nie überprüft). und bei mir leuchtet die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug mit. Die Kupplung ist beim Freundlichen beim Kauf direkt mit nachgerüstet worden, heisst das ist seit 8 Jahren so.
Warum musst das am Fahrzeug abschalten.
Muss ich das ändern, kann ich das so lassen, was kostet das wenn die Polizei das bemängelt?
Und das wichtigste, wenn ich das ändern muss, was ist das für ein Aufwand?
Wer weiss was
ich habe mir gestern einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gegönnt
http://www.westfalia-automotive.com/de/ ... ger-bc-60/
Damit wir auf dem Treffen auch mal sportlich sein können...
Nach dem Aufsetzen und Stecker anschliessen habe ich festgestellt was der alles kann Rückfahrscheinwerfer und auch Nebelschlußleuchte.
Nun meine Frage:
Irgendwo habe ich mal gelesen, das bei "Anhängergbetrieb" (also auch Fahhradträger) die Nebelschlußleuchte am Fahrzeug abschalten muss. Mein Kangoo ist nun 8 Jahre alt , 3 mal TÜV gesehn ( der hats wohl nie überprüft). und bei mir leuchtet die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug mit. Die Kupplung ist beim Freundlichen beim Kauf direkt mit nachgerüstet worden, heisst das ist seit 8 Jahren so.
Warum musst das am Fahrzeug abschalten.
Muss ich das ändern, kann ich das so lassen, was kostet das wenn die Polizei das bemängelt?
Und das wichtigste, wenn ich das ändern muss, was ist das für ein Aufwand?
Wer weiss was