Amtl. Kennzeichen auf Neufahrzeug übertragen

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Anonymous

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Hallo,

ich schon wieder:
Gibt es eine Möglichkeit das amtliche Kennzeichen meines jetzigen
Fahrzeugs auf einen Neuwagen zu übertragen? Ich meine mal etwas
mit Vollgutachten gehört zu haben.
Weiß jemand, was genau in einem solchen Fall zu tun ist?
Gibt es regionale Unterschiede? (In meinem Fall Ba-Wü)
 
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Olaf_S

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Hallo Thilo,

geht heute ohne Probleme, wenn

1. alte Kennzeichen "frei" ist. Kann auch einige Zeit dazwischen liegen (der Zulassungsstelle bescheid geben). Heißt, das Vorfahrzeug muss vorher abgemeldet sein.
2. "Identische" Nutzung. Altes Fahrzeug Dauerkennzeichen und neue Nutzung Saison-Kennzeichen geht z.B. nicht.

Mit Vollgutachten hat das überhaupt nichts zu tun.

Grüße aus dem Odenwald
Olaf
 
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Anonymous

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Das alte Kennzeichen "frei" bedeutet soweit ich weiß, das das alte Fahrzeug entweder Verschrottet oder in eine andere Stadt verkauft wurde und dort mit anderem Kennzeichen angemeldet ist.
Ich kann ja wenn ich innerhalb einer Stadt ein Fahrzeug zulasse das Kennzeichen behalten.
Wenn ich somit meins behalten möchte sollte man es also nicht an seinen Nachbarn verkaufen.
Ganz sicher bin ich mir da aber nicht da meine letzte Anfrage dies bezüglich schon einige Jahre zurück liegt.
 
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Olaf_S

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Mit "frei" meinte ich, dass das Kennzeichen im Moment nicht genutzt wird.

Hat aber wiederum mit dem Fahrzeug ansich nichts zu tun. Das "Vorfahrzeug" mit dem Wunschkennzeichen für das "andere Fahrzeug" muss nicht verschrottet oder abgemeldet werden. Ist nicht notwendig.

Kannst heute sogar hingehen und die Kennzeichen zwischen Fahrzeugen, die auf Dich zugelassen sind, tauschen. Macht zwar kaum einer, da mit Kosten verbunden,..... aber machbar ist das.

Ich geh bei der ersten Fragestellung einfach davon aus. Ein Fahrzeug soll gegen ein anderes getauscht werden und hierbei sollen die Kennzeichen gleich bleiben (= beim Eigentümer des alten und des neuen Autos verbleiben). Und dies ist absolut kein Problem, wenn das Kennzeichen "frei" ist. Heißt, das auszutauschende Fahrzeug muß vor Zulassung des "neuen" Fahrzeuges abgemeldet/umgemeldet/vorübergehend stillgelegt oder mit einem anderen Kennzeichen versehen werden.


Grüße aus dem Odenwald
Olaf
 
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Anonymous

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Bei meinem Auto ging es vor 2 Jahren nicht, auch nicht gegen Gute Worte oder einen entsprechenden Obulus :mad:
Obwohl das alte Auto einen Tag vorher abgemeldet wurde und in einem anderen Kreis mit einem anderen Kennzeichen zugelassen wurde.
Weg war mein schönes Wunschkennzeichen :mad: :mad: :mad:
 
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Anonymous

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Olaf_S schrieb:
Mit "frei" meinte ich, dass das Kennzeichen im Moment nicht genutzt wird.

Hat aber wiederum mit dem Fahrzeug ansich nichts zu tun. Das "Vorfahrzeug" mit dem Wunschkennzeichen für das "andere Fahrzeug" muss nicht verschrottet oder abgemeldet werden. Ist nicht notwendig.

Kannst heute sogar hingehen und die Kennzeichen zwischen Fahrzeugen, die auf Dich zugelassen sind, tauschen. Macht zwar kaum einer, da mit Kosten verbunden,..... aber machbar ist das.

Ich geh bei der ersten Fragestellung einfach davon aus. Ein Fahrzeug soll gegen ein anderes getauscht werden und hierbei sollen die Kennzeichen gleich bleiben (= beim Eigentümer des alten und des neuen Autos verbleiben). Und dies ist absolut kein Problem, wenn das Kennzeichen "frei" ist. Heißt, das auszutauschende Fahrzeug muß vor Zulassung des "neuen" Fahrzeuges abgemeldet/umgemeldet/vorübergehend stillgelegt oder mit einem anderen Kennzeichen versehen werden.


Grüße aus dem Odenwald
Olaf


Heißt also, ich melde mein bisheriges Fahrzeug ab und sage der Tante auf
der Zulassungsstelle, dass ich meinen neuen gerne mit dem bisherigen
Kennzeichen zulassen möchte?
So einfach ist das?
 
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eiermann

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Hallo Thilo,

ich bin mir zwar nicht sicher, aber:

wenn du dein "altes" Fahrzeug im Volksjargon "abmeldest", heisst das im Amtsdeutsch "vorläufige Stilllegung. Damit bleibt das Kennzeichen solange dem Fahrzeug zugeordnet bis es entweder entgültig stillgelegt oder aber in einem anderen Zulassungsbereich neuangemeldet wird.


Eine Möglichkeit:
Das jetzige Fahrzeug "umnummern"(das heisst wirklich so), kostet bei uns im Kreis 36 €??!!
und dann sofort wieder mit der neuen Nummer stilllegen.Neue Nummernschilder braucht man dann ja nicht kaufen.
Und dann nett fragen ob man das jetzt freie Kennzeichen für das neue Fahrzeug zugeteilt bekommt.
Früher gab es mal eine Sperrfrist bevor ein Kennzeichen wieder zugeteilt werden durfte...ob es heute noch so ist :confused:
 
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Olaf_S

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Jep, Thilo, hast Recht.

So einfach geht das heute.

Ich hab bei mir am Anhänger z.B. vor ca. 4 Monaten einfach ein anderes Kennzeichen geholt. War ein Wunschkennzeichen - zwar nicht für den Hänger - aber es würde ideal an ein zukünfitges (hoffentlich wird`s auch mal was) Fahrzeug passen.

Sperrfrist brauchste hier doch gar nicht beachten. Er hat das Kennzeichen ja schon.

Kannst Dein Kennzeichen mit dem Fahrzeug "verkaufen", Käufer meldet um und hat Dein Kennzeichen.

Oder

abmelden und Kennzeichen behalten oder gleich neues KFZ damit anmelden

oder

vorübergehend stilllegen (drei L ?? - egal) und Kennzeichen sofort mit dem Kennzeichen ein anderes KFZ anmelden.

Geht heute alles.

Wer was besonders sucht:

Schaut Euch doch mal im Internet um. Jede Zulassungsstelle ist dort vertreten. Kann man schön rumprobieren und sich sein Wunschkennzeichen raussuchen.

Grüße aus dem Odenwald
Olaf
 
Thema: Amtl. Kennzeichen auf Neufahrzeug übertragen
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