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Alkoholisierter Paketbote - Polizei oder Chef anrufen ??
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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 99094" data-attributes="member: 4339"><p>Alkoholisierte Kraftfahrer gehören aus dem Verkehr gezogen. Keine Frage. Wenn es darum geht jemanden wegen des Verdachts der Alkoholisierung beim Fahren zu melden, muss man allerdings mit viel Augenmaß vorgehen. Ein so Gemeldeter kann nämlich auch dann - unter Umständen existenzbedrohende - Probleme bekommen, wenn es bei einem bloßen Verdacht bleibt, ihm in strafrechtlicher Hinsicht von den Ermittlungsbehörden also nichts nachgewiesen werden kann:</p><p></p><p>-Arbeitgeber von Berufskraftfahrern, Kurieren etc. haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Verdachtskündigung auszusprechen. Man kann dann sicher darüber streiten, ob die Meldung von Kunden, dass der Fahrer/Arbeitnehmer öfter Waren/Pakete mit einer Alkoholfahne ausliefert, für eine fristlose Kündigung reicht.</p><p></p><p>-Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei bloßen diesbezüglichen "Bedenken" die Fahreignung, z.B. mittels medizinisch-psychologischer Untersuchung anordnen. Die Gefahr dabei "durchzufallen" ist nach meiner Einschätzung auch für Personen ohne Aloholproblem nicht ganz gering.</p><p></p><p>Wenn man sicherstellen kann, dass der Betroffene unmittelbar nach der Meldung kontrolliert wird, sodass sich der Verdacht entweder zum Beweis erhärtet oder aber ausgeräumt wird, ist es sicher unproblematischer.</p><p></p><p>Ob eine Meldung in Ordnung ist, hängt also meines Erachtens stark vom Einzelfall ab. Da ist wirklich sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 99094, member: 4339"] Alkoholisierte Kraftfahrer gehören aus dem Verkehr gezogen. Keine Frage. Wenn es darum geht jemanden wegen des Verdachts der Alkoholisierung beim Fahren zu melden, muss man allerdings mit viel Augenmaß vorgehen. Ein so Gemeldeter kann nämlich auch dann - unter Umständen existenzbedrohende - Probleme bekommen, wenn es bei einem bloßen Verdacht bleibt, ihm in strafrechtlicher Hinsicht von den Ermittlungsbehörden also nichts nachgewiesen werden kann: -Arbeitgeber von Berufskraftfahrern, Kurieren etc. haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Verdachtskündigung auszusprechen. Man kann dann sicher darüber streiten, ob die Meldung von Kunden, dass der Fahrer/Arbeitnehmer öfter Waren/Pakete mit einer Alkoholfahne ausliefert, für eine fristlose Kündigung reicht. -Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei bloßen diesbezüglichen "Bedenken" die Fahreignung, z.B. mittels medizinisch-psychologischer Untersuchung anordnen. Die Gefahr dabei "durchzufallen" ist nach meiner Einschätzung auch für Personen ohne Aloholproblem nicht ganz gering. Wenn man sicherstellen kann, dass der Betroffene unmittelbar nach der Meldung kontrolliert wird, sodass sich der Verdacht entweder zum Beweis erhärtet oder aber ausgeräumt wird, ist es sicher unproblematischer. Ob eine Meldung in Ordnung ist, hängt also meines Erachtens stark vom Einzelfall ab. Da ist wirklich sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt. [/QUOTE]
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