AHK

Diskutiere AHK im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo, Kennt jemand diese AHK: Anhängerkupplung abnehmbar Auto Hak + 13pol eSatz Nissan Evalia 07.2010 - jetzt | Transportsysteme24.de Laut der...
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EHorst

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Man braucht dafür immer ein zusätzliches Gutachten. Alleine die Daten der Anhängerkupllung reichen dafür leider nicht aus. Wobei natürlich zwingend erforderlich ist, dass die Kupplung es kann.
 
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Mitch9685

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Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Ein zusätzliches Gutachten vom Hersteller? Hat das einen bestimmten Namen?
 
Hammerbergfritz

Hammerbergfritz

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TÜV-Gutachten , d.h. kostenpflichtige Einzelabnahme beim örtlichen TÜV / Dekra mit Eintragung in KFZ-Schein
 
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EHorst

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Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Ein zusätzliches Gutachten vom Hersteller? Hat das einen bestimmten Namen?
Es gibt online einige Anbieter für die Erstellung solcher Gutachten.
Wichtig vorher im Detail klären was geht, sonst ist das Gutachten erstellt und es erfüllt nicht die Anforderungen.
Stichworte zum Suchen:
Anhängerkupplung Anhängelast auflasten
 
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Mitch9685

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TÜV-Gutachten , d.h. kostenpflichtige Einzelabnahme beim örtlichen TÜV / Dekra mit Eintragung in KFZ-Schein
Hast du da Erfahrung mit? Also selber machen lassen oder ist es eine Mutmaßung?
Beim TÜV war ich und die haben mir gesagt: Die haben damit nichts zu tuen und können so ein Gutachten nicht erstellen.
 
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Mitch9685

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Es gibt online einige Anbieter für die Erstellung solcher Gutachten.
Wichtig vorher im Detail klären was geht, sonst ist das Gutachten erstellt und es erfüllt nicht die Anforderungen.
Stichworte zum Suchen:
Anhängerkupplung Anhängelast auflasten
Hab online zwei Gutachter angeschrieben. Haben mir auch geantwortet, dass es beim NV möglich ist.
Wollen allerdings 549€ für das Gutachten. Klar, die lassen es sich natürlich vergolden.
 
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Baumi

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Hallo,
Eigentlich auf der Suche nach einem anderen Thema das hier entdeckt. Hab mir vor kurzem eine HAK Anhängerkupplung nachrüsten lassen mit 1.250 kg laut Typenschild.AHK ist doch eintragungsfrei, da EU Genehmigung oder stehe ich da jetzt auf den Schlauch
 

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Mitch9685

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Hab die selbe, nur als Abnehmbare Ausführung.
Hat eine e Nummer und muss nicht eingetragen werden.
Aber du darfst halt nur 1100kg anhängen.
Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit die 1250kg eintragen zu lassen.
 
Hammerbergfritz

Hammerbergfritz

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Vielleicht schaust du ja mal, wenn nicht schon geschehen, in ein Boote- oder Anhängerforum, dort dürfte das Thema öfter vertreten sein. Auch Anhängerhändler dürften da mehr Erfahrung haben. (Ich sage nur Nadel im Heuhaufen!).
Vielleicht wäre der Tausch gegen eine Vorrichtung mit höherer Last sogar günstiger als TÜV-Abnahme.
 
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EHorst

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Es wird immer auch ein Gutachten benötigt um die Daten in den Papieren anzupassen.
Eine andere Anhängerkupplung alleine hilft rein gar nichts.
Und im Normalfall muss man zusammen mit dem Gutachten dann bei einer Prüforganisation einmal vorführen.
Erst dann werden die Papiere angepasst.
Es hilft einem eben rein gar nichts wenn die Anhängerkupllung an sich mehr kann, das Thema ist das Fahrzeug.
Das muss zum Beispiel genug Anfahrleistung am Berg haben, da spielt der konkrete Motor und Getriebe mit rein.
Aber auch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Manchmal ändern sich diese Werte im Laufe der Serie. Daher ist ein Fahrzeugindividuelles Gutachten erforderlich.
Es gibt natürlich Kombi Angebote Anhängerkupplung + Gutachten für die eigene VIN, wird dann aber nicht günstiger als nur das Gutachten.
 
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Mitch9685

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Also meine bisherige Recherche hat folgendes gebracht:
Es gibt einige Gutachter welche ein Gutachten erstellen würden. Kostet durch die Bank 549€.
Egal in welcher Himmelsrichtung diesen Landes.
Ich habe sogar am Telefon eine Berechnung erhalten und es wurde sinngemäß gesagt: kein Problem benötigen nur die fin und das Gutachten wird erstellt.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Was ist die Konsequenz, wenn ich mit mehr als 1100kg fahre?
Das Auto schafft es scheinbar, sonst würde kein Gutachter dieser Welt ein Gutachten erstellen ohne das Fahrzeug gesehen zu haben.

Fahren ohne Führerschein ist es auch nicht.

Also bleibt eigentlich nur noch fahren ohne Versicherungsschutz?!

Weiß es zufällig jemand?
 
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EHorst

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Wie eine Versicherung reagiert kann ich nicht beurteilen. Es wird ganz sicher keine generelle Sache sein, die immer gleich aus geht. Aber wenn es auffällt ist sehr sicher mit Komplikationen zu rechnen.
Wenn Du so erwischt wirst (ohne Unfall) hängt es von der konkreten Überladung ab von einem Bagatellbetrag bis ein paar hunderter ist drin. Ab 5% kommt halt ein Sammelpunkt im Guthaben in Flensburg dazu.
Und potentiell sehr übel, es kann zur Untersagung der Weiterfaht kommen. Je nach Standort kann das extrem übel sein.
 
Hammerbergfritz

Hammerbergfritz

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Ich gehe mal davon aus, dass bei einem Unfall, bei dem die Überladung mit schuld sein könnte, die Haftpflichtversicherung Regress verlangt und Vollkasko evtl. ganz wegfällt.
 
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