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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 112731" data-attributes="member: 4310"><p>Ich befürchte, die könnte allenfalls der Marder anmelden, wenn seine 'Dritten' der Nageattacke nicht stand gehalten hätten...</p><p></p><p>Für den ausgeflippten Marder kann der Hersteller genau so wenig wie für den Trunkenbold mit Spiegelabtrittsbeinen oder dellenbring Hagel im Sommer.. oder den Freundlichen mit den Federn und der für Freunde chemischer Kriegswaffen höchst interessanten Verdauung. </p><p></p><p>Natürlich könnte man sagen: Na, das weiss man doch, das es das gibt, da kann man doch erwarten, dass die Kiste das verträgt... das sind schließlich alltägliche und für den normalen Gebrauch typische Anwendungen.. ist ja fast wie Regen, und wenn der die Elektrik killed, isses ja auch Garantie.. aber ich befürchte, damit kommt man nur durch, wenn da was von 'Leo II' in den Papieren steht und nicht von 'Evalia'.</p><p></p><p>Sähe vielleicht anders aus, wenn man den Nachweis führen könnte, dass der Hersteller wider besseren Wissens und trotz funktional gleichwertigen Alternativen des Marders Leib- und Magenkabell qusai schon mit Vorsatz verbaut hat.</p><p></p><p>Aber vermutlich kann man schon froh sein, wenn das Schadensbild so eindeutig ist, das es keinen Streit um die Ursache gibt.. womit dann die Kasko des Versicherungsnehmer zu befragen ist, was sie denn zu übernehmen gedenkt... weil- es kann durchaus einen Unterschied machen, ob es der Marder oder ein Mehrschweinchen auf Speed war, was da Zahn angelegt hat. Und natürlich auch, ob man ggf. nur ein paar cm Kabel versichert hat oder auch mögliche Folgeschäden wie z.B. ein gebratenes Steuergerät. </p><p></p><p>Für Nissan ist so ein Nager etwa vergleichbar mit einem Steinschlag... dumm gelaufen, Pech gehabt, man hilft gerne bei der Reparatur .. aber die Kosten sind im Bereich des Fahrzeugbetreibers angesiedelt, der sich da gerne privat rückversichern darf. </p><p></p><p>Spannend natürlich: Was ist, wenn ich mein Fahrzeug zum Parken abgebe? Hier wäre dann das Kleingedruckte der Parkplatzordnung spannend.. wobei zu 99% dort bestimmt jede Haftung für was auch immer ausgeschlossen sein wird.</p><p></p><p>(wobei das 1% Lackschäden bis 100 Euro durch Blau-Gelbe Kometen aus dem Sternbild der Leier verursacht abdecken, sofern der Schaden nicht außerhalb der Geschäftszeiten entstand, oder entstanden sein könnte.)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 112731, member: 4310"] Ich befürchte, die könnte allenfalls der Marder anmelden, wenn seine 'Dritten' der Nageattacke nicht stand gehalten hätten... Für den ausgeflippten Marder kann der Hersteller genau so wenig wie für den Trunkenbold mit Spiegelabtrittsbeinen oder dellenbring Hagel im Sommer.. oder den Freundlichen mit den Federn und der für Freunde chemischer Kriegswaffen höchst interessanten Verdauung. Natürlich könnte man sagen: Na, das weiss man doch, das es das gibt, da kann man doch erwarten, dass die Kiste das verträgt... das sind schließlich alltägliche und für den normalen Gebrauch typische Anwendungen.. ist ja fast wie Regen, und wenn der die Elektrik killed, isses ja auch Garantie.. aber ich befürchte, damit kommt man nur durch, wenn da was von 'Leo II' in den Papieren steht und nicht von 'Evalia'. Sähe vielleicht anders aus, wenn man den Nachweis führen könnte, dass der Hersteller wider besseren Wissens und trotz funktional gleichwertigen Alternativen des Marders Leib- und Magenkabell qusai schon mit Vorsatz verbaut hat. Aber vermutlich kann man schon froh sein, wenn das Schadensbild so eindeutig ist, das es keinen Streit um die Ursache gibt.. womit dann die Kasko des Versicherungsnehmer zu befragen ist, was sie denn zu übernehmen gedenkt... weil- es kann durchaus einen Unterschied machen, ob es der Marder oder ein Mehrschweinchen auf Speed war, was da Zahn angelegt hat. Und natürlich auch, ob man ggf. nur ein paar cm Kabel versichert hat oder auch mögliche Folgeschäden wie z.B. ein gebratenes Steuergerät. Für Nissan ist so ein Nager etwa vergleichbar mit einem Steinschlag... dumm gelaufen, Pech gehabt, man hilft gerne bei der Reparatur .. aber die Kosten sind im Bereich des Fahrzeugbetreibers angesiedelt, der sich da gerne privat rückversichern darf. Spannend natürlich: Was ist, wenn ich mein Fahrzeug zum Parken abgebe? Hier wäre dann das Kleingedruckte der Parkplatzordnung spannend.. wobei zu 99% dort bestimmt jede Haftung für was auch immer ausgeschlossen sein wird. (wobei das 1% Lackschäden bis 100 Euro durch Blau-Gelbe Kometen aus dem Sternbild der Leier verursacht abdecken, sofern der Schaden nicht außerhalb der Geschäftszeiten entstand, oder entstanden sein könnte.) [/QUOTE]
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