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Anonymous
Guest
Ich habe die folgenden Beiträge nun mal aus einem anderen Thema entfernt und damit ein neues Thema aufgemacht. "Big-Friedrich"
Ich greife dies noch mal auf, weil es mich interessiert... hat da jemand mal einen entsprechenden Gesetzestext oder ein Link zu einem Urteil???
Sorry, aber ich glaube da wird etwas verwechselt. Es gibt bei einigen Autos AHK´s die das Nummernschild teilweise verdecken. Da ist der Betrieb nur mit einem Anhänger erlaubt ergo muss die Kupplung abnehmbar sein.
Mir persönlich ist kein Gesetzestext bekannt, nach dem man eine abnehmbare bei Solo-Betrieb abnehmen muss.
LG
Werner
Big-Friedrich schrieb:Natürlich muß man auch die rechtliche Seite sehen. Es ist doch so, dass wenn euch hinten einer rauf fährt und ihr eine abnehmbare Kupplung dran habt, obwohl ihr gar keinen Anhänger zieht, bekommt ihr eine Mitschuld b.z.w. müßt euch am Schaden des Unfallgegners beteiligen, wenn sein Schaden durch die Kupplung größer ist.
Ich greife dies noch mal auf, weil es mich interessiert... hat da jemand mal einen entsprechenden Gesetzestext oder ein Link zu einem Urteil???
Sorry, aber ich glaube da wird etwas verwechselt. Es gibt bei einigen Autos AHK´s die das Nummernschild teilweise verdecken. Da ist der Betrieb nur mit einem Anhänger erlaubt ergo muss die Kupplung abnehmbar sein.
Mir persönlich ist kein Gesetzestext bekannt, nach dem man eine abnehmbare bei Solo-Betrieb abnehmen muss.
LG
Werner