
zooom
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Damit die Diskussionen in den verschiedenen Foren mal ein Ende haben, hab ich bei der VDE nachgefragt, wie das ist mit der Stromeinleitung ins Fahrzeug.
Damit sollte zumindest für Profis klar sein, wie die Vorschriften aussehen. Es sind keine DEFA Stecker zulässig, auch keine verbundenen Kabel als Zuführungsleitungen.
Damit kann Jeder, der es anders macht, sich schon mal zurechtlegen, was er im Zweifelsfalle der Versicherung oder dem Gutachter erzählt, wenn es zu einem Stromunfall gekommen ist:
Hier die Antwort der Normierungsstelle des VDE, zufällig von einen Selbst-Wohnmobilisten (seit 35 Jahren):
Das Thema Stromversorgung von Campingplätzen und Campingfahrzeugen wird in der VDE 0100 Teil 721 als auch die VDE 0100 Teil 708 beschrieben. Dabei gilt, dass alle neuen Campingfahrzeuge einen FI haben müssen - alte Fahrzeuge unterliegen dem Bestandsschutz - da ein FI Schutz auf der Campingplatzseite nicht immer vorhanden ist.
Die Einspeisung ist in der Regel 1-phasig. Der Fahrzeug-FI ist ebenfalls nur für 1-phasigen Betrieb ausgelegt. Daraus ergibt sich, dass die Einspeisung phasenrichtig erfolgen muss, damit der FI richtig funktioniert. Dies ist mit Schuko-Stecksystemen nicht sicher gestellt. Aus diesem Grund sind bzw. werden nach und nach alle Campingplätze in Europa mit dem blauen 1-phasigen CEE-Stecksystem ausgestattet, mit dem eine phasenrichtige Verbindung gewährleitet ist - voraus gesetzt, dass dies nach den vorgenannten Normen auch im Fahrzeug umgesetzt worden ist.
Nach DIN 57100/VDE 0100 Teil 721 soll die Zuleitung (Anschlusskabel) Typ H07RN-F 3G2,5 sein. Die Länge der Leitung sollte 20 - 25 m lang sein, eine kürzere Variante ist aber nach meinem Wissenstand grundsätzlich möglich solange die Querschnitte eingehalten werden. Viel mehr ist das Thema Verlängerungen zu betrachten. Eine CEE Stecker/Kupplungs-Verbindung die im Gras liegt, ist bei Regen immer sehr problematisch. Aus diesem Grunde sollen/dürfen Verlängerungen nicht eingesetzt werden, auch wenn im Zubehör sogenannte Schutzgehäuse für die Steckverbindung angeboten werden.
Zum Thema Stecksystem gilt folgende Regel. Im Fahrzeug ist ein 1-phasiger CEE Stecker fest ein- bzw. angebaut - entweder als Außenstecker mit Schutzkappe oder im inneren als normaler blauer CEE 1-phasiger Wand-Stecker. Die Zuleitung hat auf der zum Fahrzeug gerichteten Seite eine blaue 1-phasige CEE Steckdose mit Schutzkappe die nach dem Einstecken in den Fahrzeuganschluss einklinkt und ein ungewolltes ziehen der Steckdose verhindert. Auf der Infrastrukturseite besteht der Anschluss aus einem 1-phasigen blauen CEE Stecker der in der Anschlusssäule o.ä. in eine eingebaute Kupplung mit Schutzkappe eingesteckt wird. Auch diese Verbindung wird durch einklinken der Schutzkappe im äußeren Bereich des Stecker gegen ungewolltes ziehen geschützt.
Die Aussage PE 4mm² im Fahrzeug "auf kürzestem Weg an das Fahrzeugchassis / Fahrzeugmasse entspricht meinem Kenntnisstand und sollte in den Normen VDE 0100 Teil 721 als auch die VDE 0100 Teil 708 beschrieben sein.
Damit sollte zumindest für Profis klar sein, wie die Vorschriften aussehen. Es sind keine DEFA Stecker zulässig, auch keine verbundenen Kabel als Zuführungsleitungen.
Damit kann Jeder, der es anders macht, sich schon mal zurechtlegen, was er im Zweifelsfalle der Versicherung oder dem Gutachter erzählt, wenn es zu einem Stromunfall gekommen ist:
Hier die Antwort der Normierungsstelle des VDE, zufällig von einen Selbst-Wohnmobilisten (seit 35 Jahren):
Das Thema Stromversorgung von Campingplätzen und Campingfahrzeugen wird in der VDE 0100 Teil 721 als auch die VDE 0100 Teil 708 beschrieben. Dabei gilt, dass alle neuen Campingfahrzeuge einen FI haben müssen - alte Fahrzeuge unterliegen dem Bestandsschutz - da ein FI Schutz auf der Campingplatzseite nicht immer vorhanden ist.
Die Einspeisung ist in der Regel 1-phasig. Der Fahrzeug-FI ist ebenfalls nur für 1-phasigen Betrieb ausgelegt. Daraus ergibt sich, dass die Einspeisung phasenrichtig erfolgen muss, damit der FI richtig funktioniert. Dies ist mit Schuko-Stecksystemen nicht sicher gestellt. Aus diesem Grund sind bzw. werden nach und nach alle Campingplätze in Europa mit dem blauen 1-phasigen CEE-Stecksystem ausgestattet, mit dem eine phasenrichtige Verbindung gewährleitet ist - voraus gesetzt, dass dies nach den vorgenannten Normen auch im Fahrzeug umgesetzt worden ist.
Nach DIN 57100/VDE 0100 Teil 721 soll die Zuleitung (Anschlusskabel) Typ H07RN-F 3G2,5 sein. Die Länge der Leitung sollte 20 - 25 m lang sein, eine kürzere Variante ist aber nach meinem Wissenstand grundsätzlich möglich solange die Querschnitte eingehalten werden. Viel mehr ist das Thema Verlängerungen zu betrachten. Eine CEE Stecker/Kupplungs-Verbindung die im Gras liegt, ist bei Regen immer sehr problematisch. Aus diesem Grunde sollen/dürfen Verlängerungen nicht eingesetzt werden, auch wenn im Zubehör sogenannte Schutzgehäuse für die Steckverbindung angeboten werden.
Zum Thema Stecksystem gilt folgende Regel. Im Fahrzeug ist ein 1-phasiger CEE Stecker fest ein- bzw. angebaut - entweder als Außenstecker mit Schutzkappe oder im inneren als normaler blauer CEE 1-phasiger Wand-Stecker. Die Zuleitung hat auf der zum Fahrzeug gerichteten Seite eine blaue 1-phasige CEE Steckdose mit Schutzkappe die nach dem Einstecken in den Fahrzeuganschluss einklinkt und ein ungewolltes ziehen der Steckdose verhindert. Auf der Infrastrukturseite besteht der Anschluss aus einem 1-phasigen blauen CEE Stecker der in der Anschlusssäule o.ä. in eine eingebaute Kupplung mit Schutzkappe eingesteckt wird. Auch diese Verbindung wird durch einklinken der Schutzkappe im äußeren Bereich des Stecker gegen ungewolltes ziehen geschützt.
Die Aussage PE 4mm² im Fahrzeug "auf kürzestem Weg an das Fahrzeugchassis / Fahrzeugmasse entspricht meinem Kenntnisstand und sollte in den Normen VDE 0100 Teil 721 als auch die VDE 0100 Teil 708 beschrieben sein.