matula schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
Wenn die Reifen tatsächlich einen kleineren Abrollumfang hätten, wären sie nicht erlaubt !!!
Gib mal die beiden zur Auswahl stehenden Reifengrößen. :zwinkernani:
Warum denn nicht? Solange sich der Umfang innerhalb der Toleranz befindet, ist das doch erlaubt.
Ich kenne den Effekt mit den 14 Zöllern (die ich im Winter fahre)
im Vergleich zu den Serienrädern (15Zoll) auch. Der Berlingo zieht
mit den kleineren Rädern deutlich agiler an. ...
Richtig.
Ein kleinerer Abrollumfang als bei der Serienbereifung führt dazu, dass der Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, als tatsächlich gefahren wird.
Dies ist bis zu einer Tachoabweichung von 7% erlaubt.
Ein größerer Abrollumfang als die Serienbereifung würde genau das Gegenteil bewirken und ist nicht erlaubt, da ein Tacho niemals zu wenig anzeigen darf.
Also, Toleranz nur in Richtung eines geringeren Abrollumfanges.
Beispiel:
Serienbereifung = 185/65/15
Umrüstbereifung = 175/70 14
Tachoabweichung = + 4%, also ERLAUBT
Serienbereifung = 185/65 15
Umrüstbereifung = 185/60 15
Tachoabweichung = + 3%, also ERLAUBT
Das alles ist naturlich nur erlaubt, wenn man die Umrüstgröße auch gem. §19 STVZO abnehmen lässt.
In umgekehrte Richtung kommt bei beiden Varianten eine Tachoabweichung von ca. -3% raus.
Das wäre dann nicht erlaubt.
Man müsste in diesem Fall eine Tachoangleichung durchführen
UND eine Abnahme nach §19 STVZO.
Gruß
Martin