Unfall unverschuldet.....

Diskutiere Unfall unverschuldet..... im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo, Gestern hat es mich,bzw.den NV erwischt.Ein unachtsamer Verkehrsteilnehmer in seinem Renault Megane wollte mal eben schnell von der linken...
ReisKocherPilot

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Moin Tim

Danke für den Hinweis, da habe ich die Begriffe gleichwertig benutzt. Natürlich ist ein Gutachten aussagekräftiger als ein KVA da es auch noch die Wertminderung mit einbezieht. Was da jetzt genau gelaufen ist kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen, ich weiß nur daß der Schaden fast 5.000€ gekostet hat, daneben wirkte die neue Schiebetür mit knapp 2.000€ schon günstig https://www.bronies.de/images/smilies/pinkiepieexcited.png
 
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Tim

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Der Unterschied zwischen KVA und Gutachten ist nicht nicht die Wertminderung. Der KVA ist letzlich nichts weiter als eine mehr oder weniger vebrindliche "Schätzung" einer Werkstatt über die Reparaturkosten, wenn diese Werkstatt die Reparatur durchführt. Ein KVA kann bei gleichem Schaden von Werkstatt zu Werkstatt völlig anders aussehen. Wenn Geschädigter und Werkstatt "gemeinsame Sache" machen, stehen 2000€ mehr auf dem KVA. Die Werkstatt kann ihre Preise ja schließlich selbst festlegen. Deswegen geben sich die Versicherungen i.d.R. damit nicht zufrieden. Ein Gutachten wird aber nach festen Regeln erstellt. Im Grunde sollte es keinen Unterschied machen, welcher Gutachter das Gutachten erstelt, da bspw. definierte Arbeitswerte für Arbeiten und durchschnittliche Stundensätze herangezogen werden. Kurz: Die Rolle des Gutachters ist neutral zwischen Geschädigtem und der Versicherung. Natürlich kann es Fälle geben, bei denen unterschiedliche Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bei "kleinen" Sachschäden wie beim PKW spielt das aber keiner sooo große Rolle. Wenn das Schadensbild nicht zum Unfallhergang passt, Vorschäden vermutet werden oder das Bildmaterial bei einem Gutachten nicht aussagekräftig genug ist, kann es natürlich sein, dass Zweifel aufkommen.
Wenn man als Geschädigter den ganzen Stress aus dem Weg gehen will, kann man auch den "Service" der Versicherung annehmen. Dann geht das Auto in die Vertragswerkstatt der Versicherung und der Schaden wird dort reguliert. Da die Versicherung eine gewisse Marktmacht hat, kann sie günstigere Preise erzielen. Das senkt die Schadenskosten und ist für den Geschädigten egal, sofern das Vertrauen in die Werkstatt passt.
Wenn man eine bestimmte Werkstatt will, muss man über das Gutachten gehen und kann als einfachen Weg den Schaden an die Werkstatt abtreten. Dann schlägt sich die Werkstatt (bzw. der Anwalt der Werkstatt) mit der Versicherung rum.
Will man aber eine Auszahlung (weil man z.B. mit dem Schaden leben kann), hat man den steinigsten Weg. Den Weg ist @Arnie gegangen. Dann muss man alles selbst durchstehen und erkennt den wahren Charakter einer Versicherung.
 
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urpes

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Die HUK hat sich aber sowohl in der Versicherungsbranche als auch bei den Gutachtern und Werkstätten einen gewissen Ruf erarbeitet und scheint auch alles daranzusetzen, diesen Ruf zu behalten. Sie hat da schon gewissermaßen ein Alleinstellungsmerkmal.
Interessanterweise hält sich der Ruf anscheinend auch hier, obwohl wir hier jetzt drei positive Meldungen zur Schadensabwicklung durch die HUK haben.
Gut, Negativbeispiele gibt es auch und die haben, wie so häufig, höheres Gewicht.
 
Arnie

Arnie

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Hallo,
das angepeilte Zahlungsziel meines Anwalts wurde eingehalten.Heute waren etwas über 3000€ auf dem Konto -also wurden keinerlei Abzüge getätigt.Ob das ohne Anwalt genauso gewesen wäre.......niemand weiß das so genau:hm:.Ich werde mit der Familie erstmal so richtig lecker speisen gehen,und für die nächsten Urlaubsextras bleib auch noch etwas übrig8)

Gruß vom gutgelaunten Reiner:pfeiff:
 
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Tim

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Recht haben und Recht kriegen - genau dafür gibt's Anwälte. Freut mich das es geklappt hat. Schade, dass es die Versicherten unnötiger Weise wesentlich mehr als die 3000€ gekostet hat.
 
Thema: Unfall unverschuldet.....
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