Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze?

Diskutiere Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze? im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Moin, mein Evalia ist ein 7-Sitzer. Ich habe, wie wohl viele hier, die mittlere Sitzreihe (inkl. Konsole) ausgebaut und auch die seitl...
Wolftrekker

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Ich hatte meinen 7 Sitzer Evalia Anfang des Jahres beim TÜV. Es waren nur noch die Vordersitze drin. Er hat noch nicht mal was gesagt. Geschweige denn den Innenraum in Augenschein genommen.
 
Tom-HU

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In der Tat steht da auch bei mir unter S1 die "7", hatte ich übersehen.

Ich bezweifle aber stark, dass dies eine verbindliche Angabe für die genaue Anzahl der Sitzplätze ist; mMn kann es sie nur als Obergrenze für die im Fahrzeug mögliche Sitzplatzzahl gelten. Denn auch wenn man die Wohnmobil-Nutzung mal ganz außer acht lässt, ist es absurd, dass der Ausbau der Sitze (z.B. um Ladevolumen für einen Möbeltransport oder Grünabfälle zu erhalten) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen soll!

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wäre für mich viel eher denkbar, wenn man zur Sitzbefestigung die serienmäßigen Schrauben durch Flügel- oder Rändelschrauben - womöglich sogar in anderer Stahlgüte - ersetzt und dann auf diesen Sitzen Mitfahrer transportiert.

Übrigens habe ich die Umschreibung unserer Evalia auf Wohnmobil im Rahmen des ersten turnusmäßigen TÜV-Termins 2015 vornehmen lassen - ohne eingebaute Sitze #3-7! Das hat die TÜVer überhaupt nicht interessiert. Ebenso beim nächsten Termin 2017 - trotz der Eintragung "S1: 7"...
 
druli

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schon erschreckend, wieviele der werten Forumsteilnehmer hier mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren :twisted:
 
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rotes-klapprad

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Wenn man will, kann man halt ein großes Fass auf machen. Muß man aber nicht.
Ist wie bei Garagen, in den meisten Landesbauordnungen steht, dass Garagen ausschliesslich zum Abstellen und Warten von KFZ genehmigt sind. Jedes Abstellen von Gartengeräten, Fahrrädern, Sufbrettern, selbst das Reparieren von KFZ ist eine nicht ordnungsgemäße Nutzung. Und? Who cares?
Ich kenne das auch so mit dem werkzeuglosen Demontieren. Gilt übrigens auch für Dach- und Fahrradträger, solange die werkzeuglos montierbar sind, gelten die als Ladung und sind nicht eintragungspflichtig. - Hat jemand von euch in letzter Zeit mal so ein Ding montiert? Die 80er sind vorbei, wo man den Thuleträger schnell mit den Sternschrauben in die Regenrinne schraubte, heute hat ein Dachträger meist diverse Inbusschlüssel direkt dabei. Ich hab ber noch nie gehört, dass sich da irgendwer dran gestört hätte, weder Sachverständiger, noch Polizei noch Versicherung.
Am sichersten isses immer noch, sich im Keller mit ausreichend stark dimensionierter Betondecke einzuschliessen .... ;-)
 
LuggiB

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Am sichersten isses immer noch, sich im Keller mit ausreichend stark dimensionierter Betondecke einzuschliessen .... ;-)
Hi Thomas,
ich kann mich deiner Meinung nur anschließen ! Des öfteren frage ich mich wie ich über 71 Jahre überlebt habe ? Wo doch fast 50 Jahre davon, ohne diese überbordende Regelwut bestanden. Allerdings hatte man da noch etwas, was heute vielfach fehlt ... nämlich "Gesunden Menschenerstand" !!!
 
H

HaBe

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Ich kann mir nicht vorstellen das es solch eine Diskussion in einem anderen Forum,ausser in Deutschland gibt.So sind wir halt. Nachts um 3 wird am Stoppschild gehalten obwohl weit und breit kein Auto in Sicht ist.
Halt,Bundesgrenzschutz !: Lassen sie sofort ihren Rucksack fallen !!
Aber ich habe doch gar keinen Rucksack.
Egal,so stehts in der Vorschrift.
 
Tom-HU

Tom-HU

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schon erschreckend, wieviele der werten Forumsteilnehmer hier mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren :twisted:
(in der Signatur:) "seit 10/2017: Nissan Evalia dci110 Tekna (da muss das Tandem reinpassen)"
Wie machst du das mit dem Tandem, ohne einen Sitz auszubauen?

Unser Tandem passt jedenfalls nicht rein, ohne es zu zerlegen (oder einen Sitz/ zweier-Bank auszubauen). Zeig mal ein Bild
 
druli

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Moin,
anbei ein paar Bilder der Halterung. :wink:
Leider habe ich kein Bild mit geladenem Tandem.
Hier ist die Halterung für den Fahrradständer (kein Werkzeug :lol:)
upload_2018-10-3_13-18-40.png
Und hier mit eingebautem Fahrradständer
upload_2018-10-3_13-20-43.png
Und hinten die Schnellspannhalterung
upload_2018-10-3_16-40-4.png
Das Tandem wird rückwärts mit dem Hinterrad in den Fahrradständer geschoben und dann die Gabel in die Schnellspannhalterung hinten eingespannt.
Das dauert nicht mehr als 2 min.
Am Längsten dauert daran, dass ich jedemal vorher die Sitze austragen lassen muss und nach dem Ausflug wieder eintragen.
Aber was tut man nicht alles als treuer Staatsbürger :totlach:
 
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Tom-HU

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Ach so, du bist selbst so ein "werter Forumsteilnehmer hier mit erloschener Betriebserlaubnis" und fährst nicht mit allen eingetragenen Sitzen durch die Gegend... ;-) tss-tss
(Ja, das hattest du im ersten Beitrag schon geschrieben):
schon erschreckend, wieviele der werten Forumsteilnehmer hier mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren :twisted:
 
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druli

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So, war eben zur HU.
Zustand:
- keine Sitze vorn
- keine Konsole für die Sitze
- keine Sicherheitsgurte vorn
- Bodenplatte nicht vollflächig verklebt mit einem auf 10 Jahre zertifizierten Kleber.
Alles kein Problem :D
Wie einige Foristen schon sagten: interessiert niemanden, wie es hinten aussieht.
Habe vorsichtshalber allerdings keine der Organisationen gewählt, mit denen ich vorher gesprochen hatte (ATU und TÜV).
Aber es gibt ja auch noch die DEKRA...
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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- keine Sitze vorn
- keine Konsole für die Sitze
Schoen formuliert.
Es draengt sich der Gedanke auf, demnaechst ohne Lenkrad zum Tuev,
die juengeren werden es noch erleben. Sie muessen nicht, duerfen aber mitfahren, wenn das Auto allein zum Tuev vorfaehrt. Video
Gruss Helmut
 
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Rolf1

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War zwar kein Nissan, aber letztendlich ist dieses Thema ja unabhängig von der Marke:

Es gibt Transporter, bei denen steht so etwas wie "Sitze: 2, auch 3" drin. Oder so ähnlich. Das haben die Hersteller (ich glaube, ich habe es beim Sprinter gesehen) schon so abgeklärt, damit sie sich keine Gedanken machen müssen, ob sie einen Einzel-Beifahrersitz oder eine 2-er-Sitzbank einbauen. Und beide sind fest verschraubt, also nicht per Hand zu lösen! So ist dann beides ohne Ummeldung möglich.
Genau so gibt es auch Fahrzeuge mit Schienenböden, in die verschieden viele Sitze eingebaut werden können. Dann steht oft drin "Sitze: bis zu 8" oder so ähnlich.
Ich selbst hatte mal einen Ducato als Camper umgebaut und dazu (später, nach WoMo-Zulassung) die vordere 2-er Sitzbank gegen einen Original-Einzelsitz getauscht. Die 2er-Sitzbank hatte ich noch im Keller stehen. Beim nächsten TÜV-Termin hat der Prüfer bemängelt, dass vorne ein Sitz zu wenig sei. Eingetragen war: "Sitze: 3" sowie ein Zusatz "weitere 2 Sitze im Wohnbereich". Fiat hatte es damals eben nicht so schlau gemacht, die Fahrzeuge gleich mit "Sitze: 2, auch 3" auszuliefern. Der TÜV-ler wollte eigentlich, dass ich zumindest die Sitzbank zeige. Konnte ihn überzeugen, mich so durchzulassen. Die nächsten Male bei einem anderen Prüfer war es dann kein Problem mehr. Was aber meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die Prüfer ihren Job teil bewusst, teils unbewusst nicht richtig machen (was in dem Fall ja mal positiv ist)

Fazit: Eigentlich hätte ich versuchen sollen, "Sitze: 2, auch 3" eintragen zu lassen. Auf die Idee kommt man ja nicht. Den weiteren Sitz wollte ich auch nicht austragen lassen, vielleicht hätte ich den ja mal gebraucht.

Es kommt also auf die Formulierung an. Wer also ganz gesetzeskjonform unterwegs sein will, kann ja mal versuchen, "Sitze: 5, auch 7" eintragen zu lassen. Vielleicht gelingt es ja. Wobei die Hersteller da vielleicht ganz andere Möglichkeiten haben als man selbst.

Rolf1
 
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dadida

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Ich habe die beiden hinteren Sitze als auch den rechten mittleren Sitz ständig ausgebaut, wo jetzt für die Einkäufe ein Box fest installiert ist. Beim TÜV wurde das nicht moniert.
 
olfolfolf

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Es kommt also auf die Formulierung an. Wer also ganz gesetzeskjonform unterwegs sein will, kann ja mal versuchen, "Sitze: 5, auch 7" eintragen zu lassen. Vielleicht gelingt es ja. Wobei die Hersteller da vielleicht ganz andere Möglichkeiten haben als man selbst.

Rolf1
Hat das denn jemand von euch mal versucht?
 
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Jinn

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Altes Thema, trotzdem für Leute, die ggf. damit beim TÜV Probleme bekommen sollten, ein kleiner Hinweis für Interessierte:

In der StVZO, Anlage VIIIa zu § 29, ist vorgegeben, dass eine Prüfung der Anzahl von Sitzplätzen nur in Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen vorzunehmen ist.
Gleichzeitig gilt aber auch, dass bei allen Kfz die (vorhandenen) Gurteinrichtungen zu überprüfen sind. Am Beispiel des NV200 Evalia: Da die (i.d.R.) 3 hinteren Gurtschlösser an den Sitzen verbaut sind, und somit eine Prüfung ohne die (eingebauten) Sitze nicht stattfinden kann, kann die HU wegen fehlender Sitze verweigert werden.
 
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mangiari

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Hab gerade genau das Problem. Scudo mit 8 eingetragenen Plätzen, davon sind nur noch 4 drin, Bänke hab ich bereits verkloppt und auf dem Platz wo die Bänke hin gehören steht ein Küchenausbau (noch Baustelle) Prüfer verweigert TÜV. Wenn da 8 Sitze stehen müssen die auch drin sein beim TÜV (nicht im Alltag). Seiner Aussage nach gab es da auch eine Änderung, früher hätte er das nicht moniert. Er sagte da ändere sich ständig was, z.B. ob er Wischerblätter als geringen oder erheblichen Mängel eintragen muss hätte sich in den letzten Jahren bald 5 mal geändert. Das Argument mit den zu prüfenden Gurtschlössern ist ja auch stichhaltig.
 
Mudgius

Mudgius

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Da sind wir wieder bei den Kann/Soll/Muss-Vorschriften und deren Auslegung.
TÜV in den Räumlichkeiten der Werkstatt des Vertrauens nach einer Durchsicht durch den Fachmann, bis jetzt noch keinerlei Probleme mit irgendwas.
Seinerzeit einmal vorab zum TÜV zur Abklärung der Eintragung der Drehsitze im Nissan, Ergebnis dort: Auf keinen Fall so möglich, nicht mit den Papieren.
Dem Hinweis auf den zigfachen Einbau nebst Abnahme in den letzten Jahren wurde (wie erwartet) keinerlei Bedeutung zugemessen.
TÜV-Süd oder -Nord macht in unserer Region einen großen Unterschied und bei der Dekra waren bisher auch alle sehr geschmeidig, trotz gründlicher Überprüfung.
@mangiari Ich kann dir die telefonische Klärung vorab empfehlen, oder noch besser vor Ort einfach mal freundlich bei einer alternativen Prüfstelle anfragen. Ich drück die Daumen.
 
christiane59

christiane59

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Ich hatte hier ähnliche Probleme,z. B. mit den ausgebauten Sitzen oder bestimmten Einbauten. Tipp,frag herum welche Prüfstellen deiner Umgebung Erfahrung mit Womo Ausbauten haben. Die kennen so etwas dann,können Übliches besser beurteilen und haben weniger Probleme damit.
 
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Mitch9685

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Kleine Krauter Werkstatt des Vertrauens suchen, bei den meisten kommt der TÜV einmal in der Woche. Bisher niemals Probleme mit einer TÜV Prüfung gehabt. Ob diese Prüfer allerdings ausbauten oder Drehsitze beurteilen dürfen, kann ich nicht sagen. Aber zur normalen TÜV Prüfung würde ich niemals zum TÜV oder zur Dekra selbst fahren, dann kommen so unsinnige Mängel wie Kennzeichenbeleuchtung oder Wischerblätter und man muss deswegen nochmals hinfahren, in einer Werkstatt wird es dann einfach direkt ausgetauscht und gut ist.
 
Thema: Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze?
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