Gasanlage Entlüftung über Zwangsentlüftung

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Lukas

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Liebe NV 200 Community,
Ersteinmal vielen Dank für die vielen, großartigen Beiträge. Als Evalia Neuling kann man hier einiges lernen und für das eigene Projekt nutzen.
Seit einer Woche sind wir glückliche Besitzer eines NV 200, Baujahr 2015 Diesel. Natürlich planen auch wir das Auto als Camper zu nutzen. Wir sind keine absoluten Neulinge. Waren zwei Jahre mit einem Berlingo unterwegs. Jetzt aber das Projekt Evalia.
Mein erstes Anliegen beziehungsweise Frage ist zum Thema Gasanlage. Ich weiß es gab schon einige Post dazu. Vor und Nachteile, Zulassung, mit Gasflasche oder Kartuschen etc.
Ich als leidenschaftlicher Koch möchte mich auf Reisen nicht beschränken müssen. Wir brauchen daher eine Kochgelegenheit bei der man nicht ständig die Gas Kartuschen tauschen muss.
Also muss eine vernünftige Gasflasche verbaut werden. Inklusive Gasschrank und Entlüftung. Daher meine ganz konkrete Frage: Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht den Gasschrank über die Zwangsentlüftung zu entlüften, anstatt die Karosserie zu durchbohren?

Ich freue mich über eure Rückmeldung. Viele Grüße aus Stuttgart.
 
christiane59

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Also muss eine vernünftige Gasflasche verbaut werden. Inklusive Gasschrank und Entlüftung. Daher meine ganz konkrete Frage: Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht den Gasschrank über die Zwangsentlüftung zu entlüften, anstatt die Karosserie zu durchbohren?
Frag lieber beim TÜV nach. Ein Betrieb, der Gasprüfungen macht, wie z. B. eine Womo- oder Wohnwagenwerkstatt, dürfte dir da auch Auskunft geben können. Nach meinem Wissen muss die Gasflasche in einem dicht abgeschlossenen Schrank befestigt sein, und zwar mit einer Zwangsentlüftung direkt nach unten, weil Propan/Butan nach unten sinkt. Es darf auch keinerlei elektrische Installation in der Nähe sein, schon gar kein Gerät. Falls du daran dachtest, einen Lüfter zu installieren, der das Gas in eine andere Richtung blasen würde.
 
helmut_taunus

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Hallo,
Gasschrank oder Gaskasten genannt ist nach innen ins Fahrzeug gasdicht geschlossen, mit Tuer mit Gummidichtung, weil die Flasche gewechselt werden muss, und ist nach UNTEN AUSSEN offen. Wie erwaehnt, langsam ausstroemendes Gas aus einer Undichtigkeit geht nach unten. Gas ist schwerer als Luft. Es braucht eine Oeffnung mit groesserem Querschnitt, der Wert ist irgendwo festgelegt.
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https://up.picr.de/21354716nx.jpg
Bild Zwangsentlueftung . . . (Dank an Christian fuers Bild)
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Beim NV 200 gibt es Zwangsentlueftungen unter den Stossstangen seitlich, auf beiden Seiten. Mit Gaskasten faellt eine fuer die Autolueftung weg. Das ist erlaubt, reduziert Deine Heizung und Kuehlung. Von Lage und Groesse erscheinen sie mir als Laie geeignet, sind eben nur nicht genau nach senkrecht unten. "Wenn ich Gas waere", ginge ich auch schraeg nach unten. Keinesfalls ist eine Stufe erlaubt, denn sonst fuellt sich der gesamte Wagenboden bis auf Hoehe der Stufe. Eher bau den Boden des Gaskastens um die Stufe hoeher. Frag den Tuev / Gaspruefbetrieb ob genehmigungsfaehig. Ein Abstellhahn gehoert auch dazu, offen zeitweise im Stand, immer zu bei Fahrt. Handbetrieb erlaubt.
Ohne Wohnmobil-Zulassung muss es nicht genehmigt werden. Im Schadensfall sieht es dennoch gut aus, wenn Du nach den Vorschriften gebaut hast.
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Was sicher nicht geht, diese Gummi-Lamellen in der Zwangsentlueftung muessen weg. Sie schiessen ohne Innendruck einigermassen ab, und halten Regen-Spritzwassser draussen. Auch die eine Spinne pro Jahr. Es muss aber fuer Gas ein definierter Querschnitt IMMER sicher offen sein. Das Gas stoemt drucklos raus, muss es jedenfalls koennen.
 
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Lukas

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Guten Morgen zusammen,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.@Christiane 59: ich werde die Gasinstallation natürlich mit dem TÜVler durchsprechen. Je besser vorbereitet desto besser.
@Helmut: Danke für das Bild und den Hinweis mit den Lamellen. Die sollte man sicherlich entfernen. Dass Auto wird definitiv nicht als Wohnmobil angemeldet. Soll auch im Alltag genutzt werden.Die Gasflasche wird auch nur eingesetzt wenn es auf Reisen geht. Ich werde berichten!
 
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Jinn

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Gerade gelesen ...
Gas im "Wohnmobil" - ein Thema, das in D. an einen Bananenstaat erinnert :bravo:
Offiziell ist die Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt - aber ...
Die diversen Prüf- und Abnahmestellen bewerten die Anordnung "von oben" völlig unterschiedlich.
TÜV SÜD und Dekra bestehen trotzdem auf eine Gasprüfung - und sogar mit voller, eingebauter/eingestellter Gasflasche.
(Ist zwar nicht gesetzeskonform, und wer viel Zeit und viel Geld und Muße hat, kann gerne vors zuständige Gericht ziehen :rund:)
Andere TÜVs in anderen Bundesländern ist es egal, ob ein Prüfstempel für die Gasanlage vorliegt oder nicht. Auf jeden Fall aber gilt keine vorhandene Gasprüfung nicht mehr als schwerwiegender Mangel, und die TÜV-Plakette darf - dort - nicht mehr verweigert werden. (s.o. der TÜV SÜD schert sich einen Sch ... drum, er erteilt trotzdem keine Zulassung.)

Ganz anderes Thema ist ob "die Gasflasche im Mini-Camper mit vorhandenem Anschluss (obligatorisch an jeder Gasflasche)" für einen kleinen Gasherd überhaupt als "Gasanlage" gewertet werden kann/darf/muss.
Im PKW (keine WoMo-Zulassung) darf auf jeden Fall Gas generell nur zu "kurzzeitigen Transportzwecken" transportiert - aber innen nicht verwendete werden.

Eine gute Werkstatt mit eigenem TÜV-Prüfer, der mit beiden Beinen auf dem Boden der Realität steht (und nicht zur Abzock-Mafia gehört), nimmt die "Gas-Installation" im Mini-Camper achselzuckend zur Kenntnis und nickt sie ab.

Bei großen Wohnmobilen ist es eine never ending story, bei der sich der technisch versierte Nutzer mit Grausen abwendet ...
 
christiane59

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Das Problem ist zum einen die eigene Sicherheit, und zum anderen: Diskutieren bei der HU ist sinnlos. Beim Wohnwagen beispielsweise war noch nie eine Gasprüfung vorgeschrieben, aber mancher Prüfer hat trotzdem nach dem gelben Heft gefragt, und ich hatte auch immer eins. Dabei geht es um die Funktion und die Dichtheit der Gasanlage. Die Unterbringung der Gasflaschen ist aber eine ganz andere Angelegenheit. Das darf den TÜV schon interessieren. Im übrigen: siehe oben.
 
helmut_taunus

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Hallo,
wenn ein Wohnmobil eine Gaspruefung erhalten soll, dann nur mit eingesetzter funktionierender Gasflasche. Eine Pruefung ohne Gasflasche ist gar nicht moeglich, es wird stroemedes Gas benoetigt. Ausgesetzt bis 2023? Corona? Muss ich mal nachlesen.
Ein Minicamper ohne Wohnmobilzulassung benoetigt keine Gaspruefung. Eine Gasflasche darf er transportieren, selbstverstaendlich nur gesichert, Flasche geschlossen. Sollte die Flasche undicht werden, und jemand im wagen schlafen, dann stroemt Gas in den Innenraum und wird unangenehm. Man kann ersticken oder der erste Funken erzeugt das Feuerwerk innen. Deshalb mein Rat, zur Pflicht der geschlossenen zugedrehten Gasflasche noch den Gastkasten und nach unten belueften, der Guertel zum Hosentraeger.
 
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Jinn

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Hach ja, die Mythen, die da kreisen ... :rund:

Eine richtige Gasprüfung im Wohnmobil oder Wohnwagen wird mit dem 3-fachen Druck des eigentlichen Betriebsdruck durchgeführt, also mit 150 Millibar.
Dieser Druck muss 10 Minuten halten.
Ansonsten wird die Gültigkeitsdauer von Ventilen, Schläuchen und - wenn vorhanden - der Gasflasche oder des Tanks geprüft. Außerdem die technisch richtige Installation.
Sind Heizungen od. Absorberkühlschrank vorhanden, wird deren Zünd- und Brennfähigkeit geprüft. Außerdem die Zündsicherungen, die beim Erlöschen der Flamme die Gaszufuhr abriegelt.
Zudem wird eine Statuskontrolle der Abgasführung gemacht.

Die Prüfstellen, die ich bislang mit div. Fahrzeugen angefahren bin, benötigen keine Gasflasche von mir, weil sie selbst welche haben.
Die größte Schwach- und Gefahrenstelle beim Gas im Wohnmobil ist der Anschluss der Gasflasche. Da ist kein Prüfer und kein Messgerät dabei.

Auch so ein Mythos: Gasflasche explodiert.
Gasflaschen heutiger Bauweise können nicht "explodieren", weil sie ein Überdruckventil haben. Was sie können, das ist durch die Gegend fliegen, wenn der Druck schlagartig entweicht.
Was tatsächlich explodieren kann, das ist das Gas/Luftgemisch, wenn eine undichte Stelle vorhanden ist, die Abluft nicht ordnungsgemäß funktioniert, und ein Zündfunke (von irgendwoher ...) erfolgt.
Um eine Gasflasche durch Hitzeeinwirkung dazu zu bringen, dass das Überdruckventil aufgeht, muss ordentliche Hitzeeinwirkung vorhanden sein. I.d.R. kann man davon ausgehen, dass dann schon längst die ganze Karre in Flammen steht. Ganz ohne Gas ;-)

Mit Corona hat das Alles gar nichts zu tun. Wer Interesse hat, und auf Sicherheit aus ist, weiß das alles längst und kann es überall nachlesen oder bei den zuständigen Stellen erfragen.

Ein Mini-Camper ohne Wohnmobil Zulassung darf keine Gasflasche dauerhaft transportieren, egal wie gut die Flasche gesichert ist.
Er gilt als PKW, und laut Vorschrift und Empfehlung darf man max. bis zu 1 Std. Fahrdauer Gasflaschen transportieren.
Nur: Wo kein Kläger ist auch kein Richter. (Hab noch nie gehört, dass die Polizei so was kontrolliert hat, aber wenn, dann ...)
Mit aus diesem Grund - wegen der Sicherheit des Transports während der Fahrt/bei einem Aufprall/Unfall - wird ist u.a. auch die Gasprüfung verpflichtend. (Wohnmobile mit guter Ausstattung haben heute einen Crashsensor, der bei mehr als 3,5 G (Aufprall mit 15 - 20 km/h) abriegelt. Mit diesen Sicherheitseinrichtungen darf man die Geräte auch während der Fahrt mit Gas betreiben.

Aber auch hier der Haken: Beim Tanken muss das Gas (die Flamme z. B. des Kühlschranks an der Außenwand, Brenner der Heizung) abgedreht sein. (Niemand macht das, aber es ist Vorschrift.)
Wenn sie denn wieder regulär vorgeschrieben ist.

In diesem Sinne - allzeit gute Fahrt!!
Grüße
Jinn
 
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Orchardoak

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@Lukas
Hast du die Variante so durchgeführt?


Wir würden es bei unserem Evalia so machen: Eine 2kg Gasflasche in den Kunststoff-Gaskasten von Reimo packen. Der hat eine 1 1/2" Öffnung nach unten. Mir war lange nicht klar, dass für kleinere Flaschen keine 100cm^2 große Öffnung notwendig ist. Da gibts zwar scheinbar mit einigen Prüfern Diskussionen, aber in der relevanten Norm stehts geschrieben.
Wir suchen nur noch eine geeignete Stelle in der Nähe der linken Schiebetür. Dann wird ein Dometic Hbg2335 dort verbaut, der bei geöffneter Tür nach außen drehbar bzw. verschiebbar ist. Aber auch von innen bedienbar. Darunter dann der Gaskasten.

Nach DIN EN 1949
"5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen
a) es dürfen höchstens zwei Flaschen mit einem höchstzulässigen Gesamtinfassungsvermögen von 7 kg eingebaut werden;
b) die Lüftungseinrichtung muss einen Mindestinnendurchmesser von 20 mm haben;
c) die größte Länge einer an die Lüftungsöffnung angeschlossene Leitung darf nicht mehr als das 5fache des Innendurchmessers der Leitung betragen. Diese kann, sofern notwendig, bis zum Zehnfachen des Innendurchmessers der Leitung sein, um Wechselwirkungen mit Unterbodenabgasmündungen zu vermeiden;
d) die Leitung muss in Bodennähe verlegt und gegen Flüssiggas resistent sein;
e) die Leitung muss auf ihrer gesamten Länge nach außen fallend verlegt sein."
 
Lukas

Lukas

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Hallo Orchardoak,
Ja, wir haben das tatsächlich so umgesetzt. Vielen Dank für die exakte Beschreibung der Norm. Ich wusste zwar dass wir bei unserer 2KG Flasche nicht die 100mm2 brauchen aber dass es dann doch so wenig sein kann überrascht mich.
Bei uns steht die Flasche hinten Links im Seitenmöbel. Luftdicht abgeschlossen. Von dort geht ein stetig Abfallendes Rohr zur Zwangsentlüftung. Ich kann mir gut vorstellen dass ein Prüfling trotzdem seine Probleme damit haben wird. Für uns ist die Sicherheit so aber ausreichend. Die Flasche wird sowieso Nachts und Während der Fahrt zugedreht.
am Wochenende bin ich in der Werkstatt und kann gerne Fotos machen.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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ein Dometic Hbg2335 dort verbaut, der bei geöffneter Tür
Hallo,
die Gasflasche muss immer entlueften koennen, nicht nur bei zeitweise geoeffneter Tuer. Du brauchst ein Loch durch den Boden, alternativ seitlich durch das Blech raus, 8600 Stunden im Jahr offen. Das wird nicht an der Schiebetuer sein, ausser Du machst ein Loch ins Bodenblech extra rein. Die Zwangsentlueftung des NV200 befindet sich seitlich verdeckt unter der hinteren Stossstange.
Ohne Wohnmobilzulassung ist die Entlueftung kein Zwang, kommt aber immer gut, wenn Gas auch ohne Wohnmobilzulassung die Schlafenden gefaehrdet.
.
Gruss Helmut
 
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Orchardoak

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Du hast mich da wahrscheinlich falsch verstanden. Durch den Gaskasten habe ich immer eine Entlüftung nach außen, durch den Fahrzeugboden. Allerdings keine 100cm^2 Öffnung, die bei 11kg Gasflaschen notwendig wäre. Der Gaskasten ist natürlich zum Innenraum abgedichtet. Also werde ich mich auch an die relevanten Norm halten und die Gasprüfung durchführenlassen, selbst wenn es keine Pflicht wäre.
Die Schiebetür kann ich zur Lüftung beim Kochen im Innenraum nutzen. Ich möchte das Gaskochfeld aber auch bei komplett geöffneter Tür nach außen schieben können und dann draußen kochen.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Ja, falsch verstanden kann sein,
doch schreibe ich hier -gedanklich- stets auch fuer spaetere Mitleser.
So drifte ich gern in uebergeordnetes Allgemeines ab.
Gruss Helmut
 
Thema: Gasanlage Entlüftung über Zwangsentlüftung

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