Zuladung: max 490kg. Reicht nicht :-(

Diskutiere Zuladung: max 490kg. Reicht nicht :-( im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Kann man irgendwie beim Evalia das max. Gesamtgewicht erhöhen? Tragfähigere Reifen, stärkere Federn? Ich suche den kleinsten Mini-Transporter, in...
M

MarcS

Mitglied
Beiträge
21
Hat sich wohl erledigt.
War gestern bei zwei Nissan-Händlern in Wien. Die sehen keine Chance, den NV200 aufzulasten.

Und heute war ich beim Steuerberater. Entgegen diverser Internet-Tips kann man in Österreich auch einen Fiskal-LKW (Kleinbus) nicht in 5 Jahren abschreiben, sondern es müssen wie bei PKWs vom Gesetzgeber vorgeschrieben 8 Jahre sein.

Wenn ich also für 16.000 netto einen neuen Evalia kaufe, könnte ich nur 2.000 im Jahr abschreiben. Wenn ich aber z.B. einen 3-jährigen VW-Bus T5 Leasingrückläufer (MwSt ausweisbar) für 16.000 netto kaufe, kann ich 3.200 pro Jahr abschreiben.
Den T5 gibt es auch mit 2L Benzinmotor.

Tja, wird wohl nix mit Eva und mir...
 
B

Beastie

Mitglied
Beiträge
1.505
MarcS schrieb:
Wenn ich also für 16.000 netto einen neuen Evalia kaufe, könnte ich nur 2.000 im Jahr abschreiben. Wenn ich aber z.B. einen 3-jährigen VW-Bus T5 Leasingrückläufer (MwSt ausweisbar) für 16.000 netto kaufe, kann ich 3.200 pro Jahr abschreiben.

Das in den Abschreibungsmöglichkeiten das Erfolgsgeheimnis vieler 'PKW Firmenfahrzeuge' der 'gehobenen Klasse' bei den Zulassungszahlen liegt, ist ja ein offenes Geheimnis.. und natürlich kann ich problemlos nachvollziehen, dass man sich natürlich das Fahzeug aussucht, was den besten Gegenwert bietet ( das der vom Steuerzahler mit gegenfinanziert wird, ist wohl nicht die Schuld dessen, der diese gewollte Option nutzt)

Was ich allerdings als im Steuerrecht nicht sonderlich bewanderter kapiert habe: Wo liegt denn nun steuerrechtlich der Unterschied zwischen einem neuen 16000 Euro NV200 und einem gebrauchten 16000 Euro T5?

Die von Dir genannten Abschreibungsbeträge legen ja den Verdacht nahe, dass die genannten 8 Jahre sich auf das Alter des Fahrzeuges beziehen und nicht etwa auf den Zeitraum der Anschaffung des Fahrzeuges für die Firma? Das Würde dann ja bedeuten, ein 5 Jahre altes Fahrzeug kann man vollständig in 3 Jahren abschreiben? (am besten dann eines, was man für viel Geld von sich selbst ( privat... ) ankauft.. :mrgreen:

Und wenn es um Abschreibung geht, warum least du das Fahzeug nicht einfach? So weit ich mich erinnere, sind leasing Kosten als Betriebsausgabe voll Abzugsfähig in dem Monat, wo sie entstehen? (einer der wenigen Gründe, die für Leasing sprechen...)

Das sind jetzt echte Fragen, von einem, der sich keinen Deut auskennt und nur versucht, Steuer logisch und gerecht zu erfassen, womit er vermutlich schon mal voll daneben liegt :) ..also ganz klar Abteilung gefährliches Halbwissen, Mix aus Meinung und Vermutung.
 
M

Mathias

Mitglied
Beiträge
267
Das Geheimnis ist in diesem Falle, dass man ein neues Fahrzeug auf sechs Jahre abschreibt.
Bei einem gebraucht erworbenen wird aber der Abschreibungszeitraum auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Das bedeutet, dass der drei Jahre alte T5 steuerlich (also nach der Nutzungsdauer aus den AfA Tabellen)
noch drei Jahre Restnutzungsdauer hat, so dass sich der Nettokaufpreis auf die drei verbleibenden Jahre verteilt.
Wirtschaftlich betrachtet ist das natürlich anders, denn der T 5 ist ja auch schon drei Jahre alt und hält entsprechend kürzer (bei der bekannt schlechten VW Qualität kann sich das sogar noch mehr zu Gunsten des Nissan verschieben, Lästermodus aus)
Tatsächlich halten Autos natürlich länger als sechs Jahre und so entsteht dann die sogenannte "stille Reserve " in der Bilanz in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert.
 
M

Mathias

Mitglied
Beiträge
267
Ups gerade übersehen, das von mir geschriebene gilt natürlich für Deutschland.
Aber man sollte wirtschaftliche Entscheidungen sowieso niemals ausschließlich aufgrund steuerlicher Vorschriften treffen.
 
F

Fan

Mitglied
Beiträge
161
Aber man sollte wirtschaftliche Entscheidungen sowieso niemals ausschließlich aufgrund steuerlicher Vorschriften treffen.

Zumal man i.d.R. nur einen Zinseffekt hat: wenn ich mich heute ärmer rechnen kann, hab ich mehr Kohle, die für mich bis zu dem Tag arbeitet, an dem ich mich wieder reicher rechnen muss.
 
L

logicalman

Mitglied
Beiträge
90
Beastie schrieb:
Und wenn es um Abschreibung geht, warum least du das Fahzeug nicht einfach?
vielleicht, weil Leasing-Gesellschaften

1. das Auto nach der definierten Nutzungsdauer zurück haben wollen
(während man das abgeschriebenen Kauf-Auto einfach weiter fahren kann)

2. dann rummotzen, wenn die Innenverkleidungen von den Motorrädern verschrammt sind/ein Stück in der Hecktürenverkleidung fehlt (Platz für das überstehende Rad)/die Befestigung des Einbaus Spuren hinterläßt/usw.???
 
E

exvalia

Neues Mitglied
Beiträge
12
Jetzt mal ne Laienfrage: Was passiert, wenn man die zulässige Zuladung eimalig für ca. 140 km um, sagen wir, 20-30 kg überschreitet?
Jetzt ausser der Polizei-Schelte, sollte es zum Wiegen kommen.
Geht da gleich was kaputt? Brechen Achse oder Blattfedern? Oder gar beides?

Ich habe einiges an Baumaterial zu transportieren + zwei Beifahrer + Gepäck. Und da könnte oben Genanntes an Mehrgwicht entstehen ...

(Es geht um den Benzin-Evalia)
 
R

rgruener

Mitglied
Beiträge
1.988
nun ja - einmalig wird sicher nichts passieren, sofern man denn vorsichtig fährt.
generell führt beladung an der grenze oder darüber zu erhöhtem verschleiss am fahrwerk. federn können schon mal brechen. man darf ja nciht vergessen, dass kräfte unter bestimmten umständen viel höher sind als erwartet. da werden aus 20kg schnell mal 500kg.
ich würde mir lieber einen hänger ausborgen oder ggfls ein passendes fahrzeug.
ich fahre meine fahrzeuge meistens mit den MAD federn hinten, auch bei normaler beladung. die wirken wie ein niveau-ausgleich, nur sind sie billiger. rentiert für 1mal im leben natürlich nicht.
 
E

exvalia

Neues Mitglied
Beiträge
12
Okay, danke.

Ich hätte ja gedacht, da gibts so etwas wie einen Toleranzwert, den man dann tatsächlich nicht überschreiten sollte.
Na gut, dann werde ich zwei Mörtelsäcke weniger laden, dann passt das auch wieder.
 
E

exvalia

Neues Mitglied
Beiträge
12
Hallo, ich nochmal.

Ich bin etwas irritiert. Der Thread heisst: max 490kg...

Vielleicht habe ich nicht alles hier gelesen, aber ich habe mal bei mir im FZ-Schein nachgeguckt und dort komme ich auf eine max. Zuladung von 532-580 kg.

Aslo zul. Gesamtmasse 1980 kg minus Masse des leeren Fahrzeugs (angegeben von 1400 bis 1448 kg; hier würde mich interessieren, was die 48 Kilo ausmachen?)

Das ergibt obige maximale Zuladung.

Hmmm
 
helmut_taunus

helmut_taunus

Mitglied
Beiträge
9.080
exvalia schrieb:
Was passiert, wenn man die zulässige Zuladung eimalig für ca. 140 km um, sagen wir, 20-30 kg überschreitet? ..Geht da gleich was kaputt? Brechen Achse oder Blattfedern?
Hallo,
beim Reifendruck sind meist Tabellen angegeben, mehr Ladung mehr Druck. Bei niedrigem Druck werden die Reifen waermer.
Wenn ein Reifen platzt, sehe ich (ausser der Gesundheit der benachbarten Autofahrer) den Versicherungsschutz gefaehrdet.
Gruss Helmut
 
zooom

zooom

Mitglied
Beiträge
3.130
Die neuen Evalia haben jetzt ein um 50kg höheres Gesamtgewicht: vorher 2030 , jetzt 2080kg
 
B

Beastie

Mitglied
Beiträge
1.505
zooom schrieb:
vorher 2030 , jetzt 2080kg

Ach du lieber Vater... meint das etwa, das auch die maximal zulässige Achslast geändert wurde? Hab grad vor lauter Schreck bei meiner blauen Evalise (Tekkna , 7 Sitzer aus 2013 ) reingeguckt.. da sind es zum Glück noch 2030kg Gesamt und 1120 kg maximal für eine Achse.. was ja die magische Grenze für Reifen mit Lastindex 88 ist und somit nicht ganz ohne Brisants bei der nicht enden wollenden Reifenauswahldebatte :cry:
 
R

rotes-klapprad

Mitglied
Beiträge
311
Ich hol das Ding hier mal aus der Versenkung.
Ich habe mehrfach zwei Vespas (PXs und PKs und alte Modelle) transportiert. Das ist schon sauknapp. Ich kann mir nicht vorstellen, da grössere Mopeds reinzuschieben. Marc, was ist denn aus den Plänen geworden?

und zur Überladung: Geht schnell. Ich war in Norwegen auf einer Waage (stand da rum), und ich hatte genau 2000 Kg, zu Zweit mit Womoausstattung und Canadier auf dem Dach. Erwartet hatte ich, dass noch mindestens 100-150Kg Reserve da sind.
In D sind bis zu 5% über ZGGW straffrei, ab 10% Überladung wirds empfindlich teuer in Zusammenspiel mit Untersagung der Weiterfahrt.
 
christian j

christian j

Mitglied
Beiträge
152
Ich habe mehrfach zwei Vespas (PXs und PKs und alte Modelle) transportiert. Das ist schon sauknapp. Ich kann mir nicht vorstellen, da grössere Mopeds reinzuschieben.
(räusper...) Doch, es geht. Sogar ohne Diplom in Tetris und fremde Hilfe. Ich hab dazu vor einigen Jahren mal was geschrieben:
Transport von 2 Motorrädern in der Evalia (hier beispielhaft eine Yamaha RD 350 und eine KTM 1190 RC8R). Die Bilder aus dem Thread sind scheinbar im Nirvana gelandet, ich lege mal einige aussagekräftige bei.
Und die 490 kg haben dafür noch gereicht, ich hatte sogar noch einige übrig :bravo: Innen_Vorn.jpg Klappe_auf_1.jpg Klappe_auf_2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Zuladung: max 490kg. Reicht nicht :-(

Ähnliche Themen

Oben