Muc
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Hallo zusammen,
hab gestern Vorhänge angebracht und dabei ist mir aufgefallen, wie gut sich der NV200 eigentlich zum Anbringen einer Doppelverglasung im Fond (ausgenommen Heckscheibe) eignet. Die Fenster sind so eben (anbringen von Tönungsfolien ist dadurch schon super easy), dass es eigentlich leicht möglich wäre Plexiglasscheiben (oder anderes transparentes Kunststoffglas) zurecht zu schneiden und auf das Blech zu kleben und mit Silikon (oder einem anderen Dichtmittel) abzudichten. Das Blech hat paar mm Abstand zu den Scheiben und so würde eine gute Dämmschicht mit Luft entstehen. Die Übergänge (die wohl nicht so schön sein werden, da von Hand augeschnitten) können hinter dem Filz (vielleicht sogar hinter der Kunststoffverkleidung, falls vorhanden?) verborgen werden. Ist sowas eintragungspflichtig? Spricht was dagegen?
hab gestern Vorhänge angebracht und dabei ist mir aufgefallen, wie gut sich der NV200 eigentlich zum Anbringen einer Doppelverglasung im Fond (ausgenommen Heckscheibe) eignet. Die Fenster sind so eben (anbringen von Tönungsfolien ist dadurch schon super easy), dass es eigentlich leicht möglich wäre Plexiglasscheiben (oder anderes transparentes Kunststoffglas) zurecht zu schneiden und auf das Blech zu kleben und mit Silikon (oder einem anderen Dichtmittel) abzudichten. Das Blech hat paar mm Abstand zu den Scheiben und so würde eine gute Dämmschicht mit Luft entstehen. Die Übergänge (die wohl nicht so schön sein werden, da von Hand augeschnitten) können hinter dem Filz (vielleicht sogar hinter der Kunststoffverkleidung, falls vorhanden?) verborgen werden. Ist sowas eintragungspflichtig? Spricht was dagegen?
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