Gesamtzugmasse

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Big-Friedrich

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Hallo, ich bin es total durcheinander und verwirrt. Google verwirrt mich noch mehr. Daher bitte ich um eure Hilfe und bitte antwortet nur, wenn ihr wirklich wisst, wie die Antwort lautet. :)

vorab gesagt, es geht hier nicht um die führerscheinregelung. Es geht mir nicht darum, ob ich mit meinem Führerschein den Anhänger ziehen darf, sondern nur, ob ich mit dem evalia den Anhänger ziehen darf.

Also der evalia:
Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Klammern (Leermasse)
1440 - 1490

Technisch zulässige Gesamtmasse
1980

Technisch zulässige anhängelast
1100

Und nun der gewünschte Wohnwagen:
Leergewicht 832 kg
Aufgelastet auf 1200 kg

Manche Stimmen sagen jetzt, dass ich den Anhänger ziehen darf, ihn jedoch nicht zu viel beladen darf. Der Anhänger darf komplett maximal nur 1100 kg wiegen. Denn mehr darf ich mit dem evalia nicht ziehen. Soweit alles klar und für mich logisch.

Andere Stimmen sagen jedoch, dass die gesamtzugmasse entscheidend ist. Also wie viel das gesamte Fahrzeug, das gesamte Gespann, also Auto inklusive Anhänger wiegt. und diese gesamtzugmasse finde ich in meinem Schein lichtpunkt beim Berlingo ist es aber wohl aufgeführt.

Könnt ihr Licht ins dunkle bringen?
 
muurikka

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Das Gesamtzuggewicht ist nur eingetragen, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens zzgl. der maximalen Anhängelast höher ist.
Ist oft bei französischen Fahrzeugen, wahrscheinlich damit die Anhänglast erstmal gut klingt ;-)
Bei anderen Herstellern (z Bsp. VW) gibt es prozentuale Steigungsangaben ala bis 8% 1500, bis 10% 1300 o.ä..
Wenn kein Gesamtzuggewicht eingetragen ist gilt das maximal beladene Fahrzeug kann die maximale Anhängelast ziehen.

In deinem Fall darfst du den Wohnwagen mit 1200 kg zulässige Gesamtmasse ziehen, er darf aber nur 1100kg wiegen! Es gibt noch Spitzfindigkeiten mit der Stützlast, wonach die zulässige Anhängelast um die Stützlast des Fahrzeuges überschritten werden kann, weil die 75 kg dann dem Fahrzeuggewicht zugerechnet werden, dann darfst du aber nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs überschreiten.

Langer Rede kurzer Sinn, du kannst den Anhänger, beladen bis max. 1100 kg, ziehen!

Grüße Jan
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Super Jan, vielen Dank. Ich freue mich sehr über deine Antwort. Erstmal, weil wir jetzt wohl doch kein Problem haben, den Wohnwagen zu ziehen und zweitens, weil du deinen Beitrag so geschrieben hast, dass sogar ich das verstehe.

soweit ich das verstanden habe, könnte ich mit viel Aufwand und hohen Kosten den evalia auflasten. Dann dürfte ich den Wohnwagen auch mit 1200 kg ziehen. Aber der Aufwand für 100 kg steht in keinem Verhältnis, finde ich. Und die Motorisierung von unserem evalia ist auch nicht unbedingt so ein Hit. Da werden wir lieber sparsam packen.
 
S

Steindi

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Thooomas von Zooom hat bei seinem privaten NV 2 Tonnen Anhängelast, machbar ist es auf jeden Fall.

Ich meine mich zu erinnern, dass dafür eine starre Kupplung nötig war. Also wenn man bereits im Besitz einer abnehmbaren ist, ist der Aufwand in der Tat recht groß.

Und damits für andere erwähnt ist, um mit der Eva mit einem 2 Tonnen Hänger, auch wenn er jetzt nur mit zB 1.200kg gesamt unterwegs ist, fahren zu dürfen, brauchts den BE oder E zu B Führerschein, weil fürs führerscheintechnische fahren dürfen die höchstzulässigen Gesamtgewichte und nicht die tatsächlichen Gewichte zählen.
 
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Pirke

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Technisch zulässige Gesamtmasse
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Technisch zulässige anhängelast
1100

Und nun der gewünschte Wohnwagen:
Leergewicht 832 kg
Aufgelastet auf 1200 kg
Du darfst den Wohnwagen ohne Probleme ziehen, wenn er eben nicht die volle zulässige gesamtmasse ausreizt.
In deinem Fall darfst du sogar die Stützlast "ausnutzen".

Angenommen die Sützlast deines Autos ist 75kg, dann dürfte der Wohnwagen theoretisch, wenn er alleine auf einer Waage steht 1175kg haben, wobei aber 75kg die Stützlast und 1100kg die Achslast entsprechen müssen!

Die 75kg gehen dann natürlich auf das Gesamtgewicht des Autos, sprich du musst darauf achten dass du im Auto nicht zu viel Zeug oder zu viele Menschen drin hast ;-)

Bei meinem Peugeot Partner Tepee habe ich eine ähnliche Situation:
Anhängelast max 1300kg, Wohnwagen 1350kg zGG.
56kg stützlast am Partner, so kann ich die 1350kg am WOhnwagen nutzen.
"Problem" beim Partner (wie oben beschrieben "Franzose") ist, dass das Gesamtgewicht des Zuges nicht die Summe der Gesamtgewichte von Auto und Anhänger ist, sondern 300kg niedriger!
Wenn also der Wohnwagen voll ist, darf im Auto nicht mehr all zu viel mit...
Es gibt aber anbieter die entsprechende Gutachten erstellen, so dass man eine EIntragung für eine höhere Gesamtmasse vornehmen lassen kann.
 
ReisKocherPilot

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muurikka

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Von s.k. gibt es auch abnehmbare AHK bis 2000kg (klick mich). https://www.bronies.de/images/smilies/rainbowdashwink.png
Der Aufwand ist nicht größer als bei der Standart-AHK.
Da kann aber "nur" die Anhängekupplung mehr, das ändert noch nicht die Anhängelast des Zugfahrzeugs ;-)

Und den Prüfer, der dir ein Gutachten zur Erhöhung der Anhängelast über Herstellervorgabe macht, musst du erstmal finden.
 
derMicha

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wir haben die Starre von S.K.. Dürfen jetzt knapp 2 Tonnen ziehen. Ob man das möchte ist eine andere Sache ;-) . Aber unser 1350 Kg Wohnwagen ist kein Problem. TÜV-Abnahme beim TÜV Nord in einer kleinen Stadt war ein Problem. Die kannten das nicht. In der nächsten großen Stadt beim TÜV Nord ging die Abnahme ohne Probleme. Musste mir allerdings das Gutachten mailen lassen von S.K.. Gutachten ist vom TÜV SÜD. Die dürften weniger Probleme machen. VG
 
ReisKocherPilot

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TÜV-Abnahme beim TÜV Nord in einer kleinen Stadt war ein Problem. Die kannten das nicht. In der nächsten großen Stadt beim TÜV Nord ging die Abnahme ohne Probleme. Musste mir allerdings das Gutachten mailen lassen von S.K.. Gutachten ist vom TÜV SÜD. Die dürften weniger Probleme machen. VG

Zur Info:
Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55 beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.
Wenn die Kupplung keine EU-Zulassung hat muss die allerdings weiterhin vom TÜV abgenommen werden.
 
muurikka

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Zur Info:
Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55 beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.
Wenn die Kupplung keine EU-Zulassung hat muss die allerdings weiterhin vom TÜV abgenommen werden.
Ich mag mich täuschen, aber ich bin ziemlich sicher, dass das Gutachten der Kupplung eine Anbauabnahme erfordert, außerdem sollte man wohl die Fahrzeugpapiere im Bezug auf die zulässige Anhängelast korrigieren, ich vermute da reicht ein Gutachten vom Verkäufer des Bauteils nicht. Aber ich lasse mich gerne belehren ;-)
 
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ich vermute da reicht ein Gutachten vom Verkäufer des Bauteils nicht.

Wenn das Teil nach ECE genehmigt ist wurde es ja bereits begutachtet - du muss dann nur noch die erforderlichen Papiere mitführen.
Klick und Klick
Eintragen lassen kannst du es natürlich trotzdem, dann hast du nicht den ganzen Papierkram dabei sondern es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
 
muurikka

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Wenn das Teil nach ECE genehmigt ist wurde es ja bereits begutachtet - du muss dann nur noch die erforderlichen Papiere mitführen.
Klick und Klick
Eintragen lassen kannst du es natürlich trotzdem, dann hast du nicht den ganzen Papierkram dabei sondern es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Aber, bei der, von dir, verlinkten AHK steht im Text, dass eine TÜV-Abnahme notwendig ist, heißt das sie hat keine ECE? Das Gutachten zur Kupplung habe ich nicht finden können, gibts wahrscheinlich nur für Käufer der AHK ;-)
Ich glaube ECE funktioniert nur, wenn sich die Vorgaben des Fahrzeugherstellers nicht ändern?!
 
ReisKocherPilot

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Aber, bei der, von dir, verlinkten AHK steht im Text, dass eine TÜV-Abnahme notwendig ist, heißt das sie hat keine ECE?

Da steht:
"Bei den MVG-Produkten entfällt also das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle und auch das Eintragen der MVG-Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig."

Es ging aber nicht um die AHK von MVG, sondern darum daß eine ECE-geprüfte Kupplung keine Eintragung benötigt https://www.bronies.de/images/smilies/rainbowdashwink.png
 
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