Wohnwagen .....Stützlast

Diskutiere Wohnwagen .....Stützlast im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Für kommende Aktivitäten möchte ich mir demnächst einen leichten Wohnwagen an meine Evalia hängen. Die Stützlast im KFZ Brief nennt 44 kg, in der...
Evie

Evie

Mitglied
Beiträge
1.962
Das Gutachten ist genaugenommen nur Gültig mit dem Stempel und Unterschrift vom Händler.
Meiner war noch so dreist und verlangte dafür ne Gebühr und als ich ihn darauf ansprach das so das Gutachten ohne Stempel und Unterschrift nicht gültig ist (wie es auch im Gutachten steht) schaute er nur Blööd. Ohne Worte!
 
muurikka

muurikka

Mitglied
Beiträge
498
Klugscheißmodus an: Von Nissan gibt es nur ne Freigabe, dass Gutachten erstellt der Sachverständige! Klugscheißmodus aus ;-)
Bei mir war es kein Thema, habe ne PDF vom Händler bekommen und mir ausgedruckt, hat vollkommen ausgereicht. Liegt oftmals am Prüfer ;-)
Achja, gekostet hat die Mail natürlich auch nichts!
 
W

Werner

Mitglied
Beiträge
47
Hallo,
Mal eine Frage an die Schweizer hier im Forum: Hat das schon mal einer bei der MFK probiert ?
Gruß
Werner
 
zooom

zooom

Mitglied
Beiträge
3.130
Ruf doch einfach mal bei Deiner MfK und Nissan CH an und frag. Nissan CH gehört zu Nissan Europe in Brühl, die werden da vielleicht was machen können. Die MfK hats gerne mit FAKT Bericht.
 
RoRo

RoRo

Mitglied
Beiträge
59
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt auch die erhöhte Stützlast von 75kg eintragen lassen. Hier mal meine Zusammenfassung:

- oben genanntes Gutachten vom freundlichen, WICHTIG: unbedingt (lt. Zulassungsstelle) mit Stempel und Unterschrift vom freundlichen versehen lassen. Kosten: 0,00€

- Prüfbescheinigung vom TÜV, dass das Gutachten zum Fahrzeug gehört, bzw. die Bescheinigung "Änderung der Fahrzeugpapiere nach Par. 13..." ausstellen lassen, Kosten: 30,00€

- Eintragen in der Zulassungsstelle, bzw. neuer Fahrzeugschein ausstellen (Fahrzeugbrief unbedingt auch mit nehmen, da hier der Eintrag "Übereinstimmung mit der Betriebserlaubnis" von "K" (=konform) in "A" (=abweichend) geändert wird), Kosten: 11,10€

Viele Grüße aus dem Allgäu,
RoRo
 
Zuletzt bearbeitet:
derMicha

derMicha

Mitglied
Beiträge
75
Super, da das mein nächster Gang sein wird (Gutachten habe ich) vielen Dank für die detailierte Anleitung :)
 
O

olafdoll

Neues Mitglied
Beiträge
2
Mein DEKRA Ansprechpartner hat das Gutachten leider nicht in der Datenbank. Wäre jemand so nett, mir das Gutachten 166XS0009-00 von Nissan zuzusenden? Das wäre Klasse. Vielen Dank

**********
 
Zuletzt bearbeitet:
O

olafdoll

Neues Mitglied
Beiträge
2
Hallo,

habe jetzt auch eine abnehmbare AHK mit eingetragenen 75 kg Stützlast, das mit der Umtragung der erhöhten Stützlast hat alles so funktioniert wie beschrieben.
Heute haben wir dann unser neues "Schätzchen" abgeholt, einen Wohnwagen Avento Master 350 aus dem Baujahr 1989.
Mit 525 Kg Leergewicht und 850 Kg zGG läßt der sich mühelos ziehen, man merkt den fast gar nicht :D.
Jetzt freuen wir uns auf hoffentlich viele schöne Kurz- und Fernreisen!

Gruß,
Klaus
 
S

SilverRoom

Neues Mitglied
Beiträge
3
Hallo Zusammen, jetzt bin ich auch wach geworden. Habe die AHK montiert und auch das Stützlast Problem im FZG-Schein. Kann mir jemand das TÜV Gutachten mailen ********** ? Vielen Dank!
 
G

gammelzack

Neues Mitglied
Beiträge
1
Falls noch jemand dasselbe Problem hat: mein Händler war so nett mir ein unterschriebenes und gestempeltes Gutachten in guter Qualität einzuscannen und per Mail zu schicken. Bei Bedarf leite ich es euch weiter.

Gruß
Thorsten
 
nase

nase

Mitglied
Beiträge
94
Hallole
Ja hätte ich gerne
ich spiel mit dem Gedanken mir eine dranpfriemeln zu lassen.
Und was ich habe ...brauch ich nicht zu suchen !
Lg Heiko
 
D

dadidada

Neues Mitglied
Beiträge
13
Für kommende Aktivitäten möchte ich mir demnächst einen leichten Wohnwagen an meine Evalia hängen.
Die Stützlast im KFZ Brief nennt 44 kg, in der Nissan Betriebsanleitung stehen 75 kg , die vom Nissan Händler angebaute Thule Anhängerkupplung, die ja genau für diese Automodell ist, sagt laut Aufkleber an der Kupplung 75kg.
Darauf angesprochen sagt mein Händler die Angabe an der Kupplung gelte, das HDK Forum sagt einstimmig 44kg, und der Nissan Servce, den ich angeschrieben habe, kann gar keine Auskunft geben, ohne Fotokopien meiner Papiere ?!?
Heute habe ich einen gebrauchten Knaus Eifelland Holiday 350 begutachtet. Zulässige Gesamtmasse 1000kg.
Der Besitzer und ich haben die Deichselspitze auf eine Personenwaage gestellt: 74kg.
Das ist doch völlig lächerlich. Welchen Wohnwagen kann man denn überhaupt an den Nissan NV200 hängen, wenn schon ein solcher Winzling deutlich zu schwer ist, was die Stützlast betrifft.
Was riskiere ich, wenn ich solch einen Wohnwagen trotzdem anhäge und damit fahre?
 
D

dadidada

Neues Mitglied
Beiträge
13
Für kommende Aktivitäten möchte ich mir demnächst einen leichten Wohnwagen an meine Evalia hängen.
Die Stützlast im KFZ Brief nennt 44 kg, in der Nissan Betriebsanleitung stehen 75 kg , die vom Nissan Händler angebaute Thule Anhängerkupplung, die ja genau für diese Automodell ist, sagt laut Aufkleber an der Kupplung 75kg.
Darauf angesprochen sagt mein Händler die Angabe an der Kupplung gelte, das HDK Forum sagt einstimmig 44kg, und der Nissan Servce, den ich angeschrieben habe, kann gar keine Auskunft geben, ohne Fotokopien meiner Papiere ?!?
Heute habe ich einen gebrauchten Knaus Eifelland Holiday 350 begutachtet. Zulässige Gesamtmasse 1000kg.
Der Besitzer und ich haben die Deichselspitze auf eine Personenwaage gestellt: 74kg.
Das ist doch völlig lächerlich. Welchen Wohnwagen kann man denn überhaupt an den Nissan NV200 hängen, wenn schon ein solcher Winzling deutlich zu schwer ist, was die Stützlast betrifft.
Was riskiere ich, wenn ich solch einen Wohnwagen trotzdem anhäge und damit fahre?
 
D

dadidada

Neues Mitglied
Beiträge
13
Hallo kiwi05, so ist es mir mit einem Berlingo ergangen, im Prospekt stand 74 kg und im Schein hatte ich 52 kg stehen, wurde heute umgeschrieben bei der Zulassungsstelle, habe von Citroen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. aber die gilt nur für meinen Fahrradträger mit 2 Fahrrädern. Wenn du trotzdem fährst du ohne Zulassung, machst dich Strafbar.
Ich bin das erste mal hier im Forum um etwas zu schreiben, ich glaube das ich etwas falsch gemacht habe, meine Bitte an den Admin alles was falsche eingestellt wurde bitte löschen, muss noch üben.
Danke
 
helmut_taunus

helmut_taunus

Mitglied
Beiträge
9.080
haben die Deichselspitze auf eine Personenwaage gestellt: 74kg. ( NV200 44 kg ) Das ist doch völlig lächerlich. Welchen Wohnwagen kann man denn überhaupt an den Nissan NV200 hängen,
Hallo,
hast Du in den letzten 5 Jahren dazugelernt? Wohnwagen an NV200 oder an Auto ueberhaupt? Erfahrung hier gepostet kann nicht schaden.
.
Nach ca 5 Jahren lesen hier Leute noch mit, die auch lernen wollen.
.
Der Wohnwagen wurde bezgl Stuetzlast gemessen. Danach wurde die Stuetzlast wie eine Eigenschaft des Wohnwagens behandelt. Dabei ist die Stuetzlast doch gar keine Eigenschaft des Wohnwagens, wie beispielsweise die Laenge. Die Stuetzlast ist das Ergebnis der Gewichtsverteilung, also wie hat der Nutzer die Gewichte vor und hinter der Achse verteilt, wie wurde der Wohnwagen beladen. Mehr hinten einladen reduziert die Stuetzlast. Klar wird davon die Fuhre instabiler. Umgekehrt gehts aber auch nicht, vorn einladen und ueber das Auto jammern.
.
Gruss Helmut
 
A

Arlinesaa

Neues Mitglied
Beiträge
2
@thomas
Vielen Dank für den super tollen Tip... Hab mir von dem Nissan Händler das Gutachten besorgt und bin heute damit zum TÜV... Meine Stützlast wurde problemlos auf 75kg geändert... Das war total nett von Dir diesen Tip hier zu Posten... Vielen Dank dafür...
 
Thema: Wohnwagen .....Stützlast

Ähnliche Themen

Oben