Parken gegenüber einer Garageneinfahrt

Diskutiere Parken gegenüber einer Garageneinfahrt im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo, wohne hier seit 2001, und hatte nie Probleme. Meine Frage: Habe neue Nachbarn bekommen, die Parken vor Ihrer abgesenkten Garageneinfahrt...
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heinrich IV

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Hallo, wohne hier seit 2001, und hatte nie Probleme.
Meine Frage:
Habe neue Nachbarn bekommen, die Parken vor Ihrer abgesenkten Garageneinfahrt.
Laut Gesetz dürfen sie das. Ok , aber was ist, wenn ich auf der Gegenüberliegende Straßen Seite Parke?
Diese ist nicht als Parkverbot gekennzeichnet, und es bleibt genügend Platz für den vorbeifahrenden Verkehr.

Ich Parke nur auf der anderen Seite, wenn der Nachbar nicht vor seiner Einfahrt parkt. Wenn dieser heimkommt, parkt er vor seiner Einfahrt, egal ob Gegenüber einer schon Parkt, dann wird es etwas eng.

Der Verkehr kommt aber noch gut durch (30er Zone), dann kommt das 2 Auto des Nachbarn, und stellt sich auch vor seiner Einfahrt (A,B). Dann geht natürlich nix mehr mit vorbei Fahren.

Kann mir jemand ein Tip geben?
Die Parkplatz Situation ist leider hier immer schlimmer geworden, sind sehr rar. Ich bin der mit dem X.
Unbenannterde.jpg
 
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pit54

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Wenn X bereits parkt, müssen A oder B entscheiden, ob sie noch parken dürfen, d.h. es muss genügend Platz zum Durchkommen bleiben.
X, also dich, berührt das dann rechtlich nicht mehr, egal ob einer vor seiner Einfahrt parken will.
Aber das Verhältnis zu den Nachbarn kann natürlich leiden ...
 
Tom-HU

Tom-HU

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...
Habe neue Nachbarn bekommen, die Parken vor Ihrer abgesenkten Garageneinfahrt.
Laut Gesetz dürfen sie das.
...
Wieso, wo steht das?
Ich meine, das darf man nicht - auch nicht vor der eigenen Einfahrt.


Edit (nach etwas googlen):
Die Rechtsprechung erlaubt wohl das Parken vor der eigenen Einfahrt.
Umstritten scheint aber zu sein, ob dieses Recht auch gilt, wenn der Bordstein abgesenkt ist.
Die Sachlage zum Parken gegenüber ist von den örtlichen Verhältnissen abhängig - also unklar... :hm:

Hier steht z. B. (weit runterscrollen...):
Ein- und Ausfahrt freihalten – Gilt dies auch für den Besitzer des Grundstücks?
Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Wir haben bereits geklärt, dass das Parken vor Grundstückseinfahrten verboten ist, da die Anwohner nicht daran gehindert werden dürfen, auf das Grundstück zu fahren bzw. dieses zu verlassen. Wie verhält es sich aber beim Parken vor der eigenen Einfahrt? Gelten hier die gleichen Regeln?Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Berechtigten – hierbei handelt es sich meist um den Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks – das Parken an eigenen Grundstückseinfahrten erlaubt ist, während für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot gilt.
...

 
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helmut_taunus

helmut_taunus

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Nachbarn .. Parken vor Ihrer abgesenkten Garageneinfahrt.
Laut Gesetz dürfen sie das. Ok , aber was ist, wenn ich auf der Gegenüberliegende Straßen Seite Parke?
Diese ist nicht als Parkverbot gekennzeichnet, und es bleibt genügend Platz für den vorbeifahrenden Verkehr. Ich Parke nur auf der anderen Seite, wenn der Nachbar nicht vor seiner Einfahrt parkt.

Wenn dieser heimkommt, parkt er vor seiner Einfahrt, egal ob Gegenüber einer schon Parkt, dann wird es etwas eng.
Hallo,
was meinst Du damit, was steht hinter den Worten? Kann ich da rauslesen, die Nachbarn parken immer vor ihrer Einfahrt, auch wenn drueben ein Auto steht, auch wenns eng wird, als haetten die Nachbarn irgendwie ein Recht, vor ihrer Einfahrt auch die Strasse verengend zuzuparken?
Das Recht haben sie nicht.
Bei dem oft diskutierten Recht, VOR der Einfahrt zu parken, oder gegenueber, gehts um die Moeglichkeit, die Einfahrt zu nutzen. Selber, andere, Besuch, in die Parkeinfahrt rein oder raus, Fahrzeuggroesse, geistige Faehigkeiten des Fahrers. Steht deren Wagen auf der Fahrbahn, spielt abgesenkt oder nicht keine Rolle Einfahrt keine Rolle, es geht nur um die Durchfahrtbreite. Nochmal, vor ihrer Einfahrt haben sie keinen reservierten Parkplatz. Es darf nur lediglich kein anderer dort parken (ausser geduldet, Besuch usw. Frei im Sinne von vorab reserviert ist der Platz A und B trotzdem nicht, je nach Parksituation gegenueber. Wenn sie reserviert parken wollen, koennen sie ueber den Buergersteig in ihre Einfahrt reinfahren. DAS muss von anderen freigehalten werden.
So wie im Bild gegenueber parken von X ist ok wenns zum Zeitpunkt des Parkens die Fahrbreite genuegend freilaesst. Auch dafuer gibt es Vorschriften, Kennzeichen sollte nicht der PKW der Nachbarn sein, sondern LKW Groesse, der Loeschzug der Feuerwehr.
Wenn ein Auto gegenueber steht, muss der ZWEITE parkende Wagen den Platz lassen. Auch wenn die Nachbarn dann eben nicht vor ihrer Einfahrt stehen koennen, sondern reinfahren muessten, oder 5 Haeuser weiter parken.
.
Ganz kurz. Wer zuerst kommt, parkt zuerst.
Der Zweite muss zusehen, wie er die Durchfahrtsbreite erhaelt.
.
Soweit meine Meinung, bin ohne juristische Ausbildung.
Gruss Helmut
 
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mawadre

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Ha, in vielen Schweizer Gemeinden (vielleicht auch überall? ) ist das Problem ganz einfach gelöst und es gibt keinerlei Unklarheiten oder Unschärfen: Man darf nur innerhalb der weiß oder blau (Blaue Zone) umrandeten Parkflächen "parkieren". Auf engen Anliegerstraßen sind die schön versetzt links und rechts verteilt, sodass ein Löschzug notfalls durchkommt. War vielleicht auch eine Lösung für früher oft streitende Autofahrer, wer denn jetzt zuletzt kam und die Straße blockierte. Außerhalb einer Markierung stehen kostet 40 Franken und erhöht sich jedes Mal je öfter man an der selben falschen Stelle immer noch erwischt wird. :lol:
 
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Uwe-S

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So wie Helmut es schildert kenne ich es auch.

Allerdings, was passiert wenn im Notfall mal geräumt werden muss, oder durch die Polizei geräumt wird, weil der Müllwagen nicht durchkommt. Die wissen ja erstmal nicht, wer als erster dastand, die nehmen doch den einzelstehenden Wagen.
Entweder Heinrich lebt damit, oder er muss sich mit den Nachbarn streiten.
Beides ist nicht befriedigt.
Ähnliches hatte ich auch schon durch. Heute spricht man nicht mehr miteinander, aber es ist wenigstens Ruhe.

Uwe-S
 
oemmel

oemmel

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Bei uns gibt es diese Situation häufig. Aber die Stadt bietet Lösungen:
1.) Der Herr vom Ordnungsamt kommt kostenlos zur Beratung. Seine Auskunft: Die Mitarbeiter prüfen vor Ort keine Kennzeichen oder Halter oder ob das Kfz zur Einfahrt gehört. Hier: Abgesenkter Bordstein = Parkverbot. Nach einer Beratung kommen die Mitarbeiter gerne öfter und prüfen die Situation und es gibt 'Knöllchen'.
2.) Unsere Feuerwehr macht zweimal im Jahr in allen möglichen Straßen Übungen und fährt mit dem Einsatzfahrzeug hindurch. Sie wissen ja vorher nicht, dass es eine Übung ist...;-)
Das hat einigen Falschparken schon Spiegel o.ä. gekostet zzgl. dem 'Knöllchen'. Die Fahrbahn muss immer so frei sein, dass Einsatzfahrzeuge durch kommen. In dem Fall trifft den das Leid, der falsch parkt: An abgesenkter Kante. Wieviel Meter frei sein muss, kann man sicherlich im www finden.
3.) Müllabfuhr: Bei Falschparkern kehr die Müllabfuhr hier um und probiert es erst bei der nächsten Tour in zwei Wochen wieder.
Mit den passenden Nachbarn wird man aus welchem Grund auch immer aneinander geraten. Wenn aber der Müll nicht abgeholt wird, hat er alle gegen sich...
 
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heinrich IV

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Klar könnte man miteinander reden, aber von 2001 bis 02/2017 war alles ok.

Die alten Mieter fuhren in Ihre Garagen (auf dem Bild ist es etwas schlecht zu sehen, aber neben den Garagen ist auch noch ein Stellplatz für A und B), jetzt habe ich um 4:30 Uhr ein Zettel an der Scheibe, ich solle bitte nicht mehr gegenüber Parken.

Dann haben Sie mich angesprochen, als ich gegenüber Parkte (kein anderer Parkplatz frei), sagten zu mir , ob ich nicht wo anders Parken kann.

Die Dame von Ordnungsamt hat gesagt sie dürfen vor Ihrer Einfahrt Parken.

Ich sagte zu Ihnen, warum Sie nicht in die Einfahrt fahren... entweder vor oder in die Garage (muss dazu sagen dass es etwas steil runter geht zu den Garagen.

Sie sagten sie könnten das nicht , weil die Autos tiefergelegt sind.
ALLES KLAR....

Ich solle mich nicht wundern wenn ich einen Strafzettel bekommen würde, Sie würden natürlich nicht selber Anzeigen. Ich sagte dann ich bespräche dass dann mit der Dame vom Ordnungsamt.

Ich danke euch allen für die Rege Teilnahme an der Diskussion.
LG
P.S. Wenn ich mal wieder da Parken muss(weil nix frei ist) , werde ich immer Fotos machen.
 
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Tim

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Wer ne Garage oder nen Stellplatz auf privatem Grund hat und dann auf der Straße parkt (egal, ob vor der eigenen Einfahrt oder wo anders), ist in meinen Augen assiozial. Das hat sich auch mal ein Nachbar von mir anhören dürfen. Seither hat man sich nur noch gezwungen gegrüßt, aber das Thema war vom Tisch.

Wenn die Nachbarn so auf Zettel schreiben stehen, könnte man vermuten, dass sie die direkte Auseinandersetzung scheuen.
 
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mawadre

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In unserer Überbauung kann man Stellplätze oder Garagen mieten. Die Garagenmieter stellen ihre Autos aber oft vor ihrer Garage ab. Was uns als Mieter eines Stellplatzes gleich dahinter dann abnötigt in 10 Zügen von unserem Stellplatz wegzufahren. Habe ich mich anfangs auch darüber geärgert. Aber mitlerweile habe ich mich daran gewöhnt und den Ärger mit den Nachbarn wäre es nicht Wert gewesen. Wir wollen da ja noch lange friedich wohnen und keinen Krieg mit Luft ablassen, Lack zerkratzen oder Schlimmeres. Außerdem sind wir als Familie mit zwei nicht gerade leisen Kindern auch auf den Goodwill der Nachbarn angewiesen. Haben uns auch mal mit dem Doblo auf eine Garage beworben aber nie bekommen. Hätten wir sie jetzt, wäre der NV200 mit Zooom Dach zu hoch und müsste dauerhaft davor stehen. Das ständige rein und raus aus der Garage nervt natürlich auch. Verständlich, dass man das nur Nachts oder bei Hagel machen will. Und außerdem würden wir in unserer Garage gar keinen Platz für ein Auto haben. Der Platz würde für unser cooles Startup gebraucht. Die größten und erfolgreichsten Firmen der Welt wurden ja in Garagen gegründet. Apple zum Beispiel. :bravo: Also nur Mut zur Toleranz gegenüber nervigen Nachbarn.
 
Lutz

Lutz

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In unserer Überbauung kann man Stellplätze oder Garagen mieten. Die Garagenmieter stellen ihre Autos aber oft vor ihrer Garage ab. Was uns als Mieter eines Stellplatzes gleich dahinter dann abnötigt in 10 Zügen von unserem Stellplatz wegzufahren. Habe ich mich anfangs auch darüber geärgert. Aber mitlerweile habe ich mich daran gewöhnt und den Ärger mit den Nachbarn wäre es nicht Wert gewesen. Wir wollen da ja noch lange friedich wohnen und keinen Krieg mit Luft ablassen, Lack zerkratzen oder Schlimmeres. Außerdem sind wir als Familie mit zwei nicht gerade leisen Kindern auch auf den Goodwill der Nachbarn angewiesen. Haben uns auch mal mit dem Doblo auf eine Garage beworben aber nie bekommen. Hätten wir sie jetzt, wäre der NV200 mit Zooom Dach zu hoch und müsste dauerhaft davor stehen. Das ständige rein und raus aus der Garage nervt natürlich auch. Verständlich, dass man das nur Nachts oder bei Hagel machen will. Und außerdem würden wir in unserer Garage gar keinen Platz für ein Auto haben. Der Platz würde für unser cooles Startup gebraucht. Die größten und erfolgreichsten Firmen der Welt wurden ja in Garagen gegründet. Apple zum Beispiel. :bravo: Also nur Mut zur Toleranz gegenüber nervigen Nachbarn.

Mit ein Grund, warum ich mir den Stadtindianer mit Zooom-Dach geholt hatte war, dass ich damit in unsere "normale" Garage reinkomme. Beim ersten Mal geschah das zwar mit Luftanhalten (und mein Sohn stand auf ner Stehleiter daneben und passte GENAU auf), aber seither denke ich schon garnicht mehr darüber nach!
Gruß Lutz
 
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mawadre

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@Lutz na da war Dein Indianer hoffentlich wenig bis gar nicht beladen und hatte volle Reifen beim Test. Wenn es knapp ist, macht dass alles was in der Höhe aus. Am Samstag mal die Leichtmetallräder mit den Winterrädern mit Stahlfelgen gewogen. 1.5 kg Differenz. Soviel sind die aus Leichtmetall schwerer :lol:

Also falls wir dann doch mal noch einen Zooom kaufen müssen und noch können, wird es bestimmt der e-NV200 mit 500 km Reichweite. Dann müssen wir uns wegen der Steckdose eine Garage mieten. Und das Auto davor stellen :lol:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo.
Ärger mit den Nachbarn wäre es nicht Wert gewesen. Wir wollen da ja noch lange friedich wohnen und keinen Krieg mit Luft ablassen, Lack zerkratzen oder
siehe hier - Parken und Garagenausfahrt
haben uns auch mal mit dem Doblo auf eine Garage beworben aber nie bekommen. Hätten wir sie jetzt, wäre der NV200 mit Zooom Dach zu hoch und müsste dauerhaft davor stehen.
eine hoehere Weisheit am Werk ... der Mensch denkt, Gott lenkt...
mit Zooom Dach ..verständlich, dass man nur ...bei Hagel
..in die Garage will.
Hab ich durch, kraeftiger Hagel, viele Dellen, nur das Zooom-Dach hat nichts. Es gibt auch Rabatt fuers Dach, wennn GFK statt Blech, die RMV Versicherung kannte den Effekt schon vor Versicherungsbeginn.
Zulassung als Sonder-KFZ Wohnmobil (nicht PKW nicht LKW)
Beim naechsten Hagel kommt ne Decke oder Schlafsack ueber die Blechteile. Trocknen ist einfacher besser als Ausbeulen.
Gruss Helmut
 
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mawadre

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Es gibt auch Rabatt fürs Dach, die RMV Versicherung kannte den Effekt schon vor Versicherungsbeginn.
Na das müsste ich der der Versicherung hier mal schmackhaft machen können. Andererseits mache ich mir um das Solarpanel schon etwas Sorgen in so einem Fall. Hier in der Nachbarschaft waren die Rolladen an den Fenstern der meisten Wohnungen jahrelang wie vom Maschinengewehr durchsiebt - nächtlicher Hagel.
 
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Rolf1

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Viele (oder alle?) WoMo-Versicherer in Deutschland bieten Rabatt, wenn Du ein GfK-Dach hast. PKW-Versicherer tun das nicht - warum auch immer...kommt also darauf an, wie es angemeldet wurde. Wie das in der CH ist, weiss ich natürlich nicht
Rolf1
 
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Tim

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Und außerdem würden wir in unserer Garage gar keinen Platz für ein Auto haben.
Mag sein, dass das in CH anders its. In D ist die Nutzungsart vorgeschrieben. Genaugenommen, darf man noch nicht mal Fahrräder reinstellen. I.d.R. wird es zwar so laufen, dass wo kein Kläger da auch kein Richter ist. Aber im oben beschriebenen Fall, könnte man den Garagenbesitzer aber Laternenparker auch mal nett darauf hinweisen oder das Ordnungsamt vorbeischicken.

Wir haben bei uns auch so einen Experten in der Nachbarschaft. Mich stört es nicht, da ich in einer Seitenstraße wohne und die gesamte Fläche vorm Haus als Stellplatz nutzen kann.

Mehr zum Thema: http://www.daserste.de/information/...rkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html

Hintergrund dürfte u.a. der sein, dass es für Garagen auch Bewilligungen gibt, wo z.B. ein Gebäude mit anderer Nutzung abgelehnt würde.
 
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mawadre

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Ha, jetzt ist klar, warum es in California so viele Startups und in Deutschland so wenige gibt: Startups werden in Garagen gegründet. Und das ist in Deutschland laut dem verlinkten Bericht verboten :totlach:
Thank good I'm living in Switzerland, the most competitive economy of the world!
http://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/2016-09-28/schweiz-bleibt-wettbewerbsfaehigstes-land

Oder wie der Artikel endet: "Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die Paragrafen entrümpeln?"
 
Thema: Parken gegenüber einer Garageneinfahrt
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