Rückstufung Autoversicherung im Schadenfall

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Peter Lpz

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Hallo Gemeinde,

ich bin recht lange ohne Auto ausgekommen, weshalb meine Kenntisse z.T. veraltet und z.T. verlorengegangen sind. Deshalb waren für die Wahl meiner Versicherung der Preis und die Reputation der Gesellschaft ausschlaggebend. Interessehalber hab ich mich mit dem Thema beschäftigt und fiel aus allen Wolken. Ich erinnere mich an Rückstufungen im Schadenfall von 3-5 "schadenfreien Jahren". Leider liest man derlei nur im Kleingedruckten und muss aufwändig danach suchen.

Ich bin bei der HUK24 gelandet und dort auch leidlich zufrieden. Die Rückstufung im Schadenfall erfolgt in meinem Fall aber von SF 17 auf SF 7, was 10 Jahren entspricht und mörderisch zu Buche schlägt, bekanntlich auch in den Folgejahren. Nach oberflächlicher Recherche habe ich herausgefunden, dass das jede Gesellschaft inzwischen individuell regelt. So findet man bei den Vergleichsportalen zwar Hinweise auf eine "faire Rückstufung im Schadenfall", was das aber genau bedeutet, ist äußerst aufwändig, herauszufinden.

Ich hab mich zunächst für einen Vertrag mit "Rabattschutz" entschieden, der mir einen "Freischuss" erlaubt. Der Aufpreis ist allerdings erheblich. Meine Frage ist, wie der moderne Mensch unter solchen Gegebenheiten überhaupt Versicherungen hinsichtlich ihrer Leistung vergleichen kann. Ich sehe zwar, dass es mögich ist, scheue aber den Aufwand. Hat jemand eine Idee, wie man das einigermaßen erträglich anstellt?

Gruß Peter
 
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sergeant_kang

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Ich hab mich zunächst für einen Vertrag mit "Rabattschutz" entschieden, der mir einen "Freischuss" erlaubt.

Dieser sogenannter Freischuss gilt nur bei dieser Versicherung. Möchtest du nach ein paar Jahren doch die Versicherung wechseln, wirst du regulär zurückgestuft. Folge dessen bindet dich dieser Freischuss langfristig an die Versicherung und du hast bei künftigen Preisverhandlungen kein Druckmittel mehr. Die Versicherung gewinnt immer!!!
meine Meinung
 
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Tim

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Hallo Peter,
die SF-Rückstufungen sind durch die Bank weg größer geworden. Es gibt zwar Unterschiede zwischen den Gesellschaften, aber die Rckstufungstabellen von früher gibt es heute nicht mehr. Dafür sind die Unterschiede zwischen den SF-Stufen nicht mehr so groß.
Bei einem Rabattschutz (Freischuss) führt die Gesellschaft einen Schatten-SF. Damit bindet die Gesellschaft die Kunden an sich, weil ein Wechsel deutlich teurer wird, weil du nur die tatsächliche (niedrigere) SF-Klasse mitnehmen kannst.
Ich habe das mit dem Freischuss für mich so gelöst, dass ich mein Motorrad behalten habe, obwohl ich kaum noch fahre. Wenn es knallt und ich die Versicherung in Anspruch nehme, tausche ich einfach die Rabatte. Motorrad kostet kein 40€/Jahr Versicherung ;-)
Sonst kann ich dir nur empfehlen, nicht jeden Mist über die Versicherung laufen zu lassen. Vor ein paar Jahren hatte ich nen kleinen Parkrempler. Dem Geschädigten habe ich zu verstehen gegeben, dass er in der Werkstatt mal nachfragen soll, was es kostet, weil ich es selbst ohne Versicherung zahlen will. Das waren dann ein paar Hundert Euro, die als Lehrgeld verbucht wurden und ich habe meine SF-Klasse behalten. Wenn man da bei kleinen Schäden mit offenen Karten spielt, kann man sich meist unkompliziert einigen. Besonders wenn alte Autos betroffen sind, wo die Versicherung alles mögliche abzieht.

Ich persönlich habe es so geregelt, dass ich mit meinem Versicherungsmakler einen Deal gemacht habe: Er muss sich nicht mehr mit meiner KFZ rumschlagen (viel Arbeit, wenig Geld verdient), sagt mir dafür, worauf ich im Bedingungswerk achten muss und gibt mir nen Daumen hoch oder runter bzgl. der Gesellschaft (Schadensabwicklung/Zahlungsmoral). Ich gehe seither über die Portale und suche mir meine Tarife selbst raus. Das Bedingungswerk schaue ich mir dann an den wichtigen Stellen im Detail an.
 
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Peter Lpz

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Ich glaube, Ihr habt Recht. Ich werde mich darum wohl noch kümmern müssen. Ich finde es schade, dass es mit der Transparenz bei den Versicherung gar nicht weit her ist und mich nervt sowas sehr. Vielleicht such ich mir auch nen Makler und lasse den das machen, auch wenn es ein wenig dekadent sein mag. Das ich den Rabattschutz nicht zu einer andern Gesellschaft mitnehmen kann, hab ich gerade auch erst im Kleingedruckten gelesen. Grrrr! Eure Beiträge haben jedenfalls geholfen, danke dafür.

Gruß Peter
 
Reisebig

Reisebig

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Wenn Du einen guten Makler erwischt hast, ist das nicht dekadent. Mein Makler überprüft jedes Jahr von sich aus die Leistungen und Prämien und macht dann Vorschläge wo man bei gleicher Leistung sparen kann.
 
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JuergenW

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Interessant wird es wenn der Schadenverursacher bei der HUK versichert ist.
Da sollte man ein einen guten Rechtschutz haben weil die Versicherung nicht die Schadenhöhe anerkennen will und überall versucht irgendwelche Positionen zu kürzen oder zu streichen.
Ohne Gerichtsverfahren lenkt die Versicherung nicht ein.
 
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urpes

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Kann man so generell nicht sagen mit der HUK. Einmal meiner jetzigen Frau hinten drauf und sie auf das nächste Auto geschoben, wurde problemlos gezahlt.
Dann viele Jahre später bei der HUK24 beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt. Auch dieser Schaden wurde problemlos übernommen. Nur die Werkstatt hatte nicht auf die Genehmigung reagiert, so dass der Bekannte eine Woche länger auf das Fahrzeug warten musste als notwendig.
 
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Tim

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@Peter Lpz: Nur mit der KFZ wird sich ein Makler schwer tun. Die Provisionen sind klein und das bei viel Arbeit. Kann gut sein, dass er dann keine Zeit für dich hat.

Meine Erfahrungen als Geschädigter sind bei der HUK katastrophal. Mir hat damals gleich der Gutachter empfohlen einen Anwalt zu nehmen. Und er hatte Recht. Nach 9 oder 10 Monaten hin und her ging es am Ende noch um die Verbrinungskosten in die Lackiererei (ca. 100€), die die HUK nicht zahlen wollte. Falls jemandem nicht klar ist: Viele Autohäuser mit Werkstatt haben keine eigene Lackiererei und dieser Posten betrifft den Transport zur Lackiererei. Wenn man Anspruch auf die Reparatur in einer Markenwerkstatt hat (z.B. fast neues Auto) und keine Werkstätten dieser Marke in der Region eine eigene Lackierei haben, muss die Versicherung das Zahlen. Erst als wir einen Titel vor Gericht angestrebt haben, ging alles plötzlich ganz einfach. Bis dahin braucht man aber auch keine Rechtschutz. Das muss die HUK dann alles zahlen. Erst für das Anstreben des Titels musste ich mir grünes Licht von meiner Rechtschutz holen. Am Ende hat die HUK den Schaden komplett gezahlt und noch ne ordentliche Anwaltsrechnung. Also deuttlich mehr als nur den Schaden. Die versuchen es halt deutlich intensiver als andere Gesellschaften nicht zu zahlen.
Dass das keine Einzelfälle sind kann man hier lesen: Captain HUK | Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung

Krasses Gegenteil habe ich ebenfalls als Geschädigter bei der Zürich erlebt. Da gab es ein Misverständis in der Komunikation zwischen Werkstatt und Versicherung. Das lies sich telefonisch einfach klären. Der Sachbearbeiter hat mich dann noch drauf hinewiesen, dass mir eine Pauschale für meine Auslagen zusteht und sie noch meine Bankverbindung deswegen brauchen. Da war ich im positivem Sinne sehr überrascht. Ich hatte viele Jahre mein Auto bei der DA Direkt (Tochter von der Zürich) versichert und auch Teilkasko-Schäden. Das war immer stressfrei.
 
Thema: Rückstufung Autoversicherung im Schadenfall

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