Parkieren in D als „Definition„ PKW?

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batcamp

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Hallo zusammen

Habe hier viel gelesen und und jetzt habe ich mich auch angemeldet.
Mein Projekt ist auch ein HDK und Moment ist bei mir nur im Moment auf dem Papier.
Mein Plan ist Campingbox in einer HDK zu planen und für mich sind beide Variante möglich mit Rücksitze oder ausgebaute Sitze zu erstellen. Werde eh ein Modulprinzp machen.
Da ich gerne mal wieder in der nähe Europa mehr Urlaub machen möchte ist nun meine Frage für z.B in Deutschland.
Habe gelesen, dass gewisse Orten mit der PKW (Parkschild PKW) oder je nach Innenbau gewisse als Camping-Fahrzeug betrachtet wird mit dem Parkieren Probleme oder als Busse deklariert werden kann.
Obwohl im Ausweis wird für mich ganz klar als PKW sein.
Frage: Ist dies eindeutig definiert oder gibt es eher menschliches Ermessen?
Vielen Dank für Euer kurze Feedback.
Gruss aus der Schweiz
Philipp
 
christiane59

christiane59

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Obwohl im Ausweis wird für mich ganz klar als PKW sein.
Frage: Ist dies eindeutig definiert oder gibt es eher menschliches Ermessen?
Vielen Dank für Euer kurze Feedback.
Gruss aus der Schweiz
Philipp
Ja, ist es. Ein PKW ist ein Fahrzeug mit einer Zulassung als Personenkraftwagen. Z. B. europäische Bezeichnung M1 AF oder entsprechend. Möglich dass die Schweiz andere Typklassen benutzt, aber es wird eine entsprechende geben.

De facto wirst du mit einem Hochdachkombi kaum ein Problem haben. Von einem VW-Busfahrer mit Campingbus habe ich schon mal im Netz gelesen, dass er einen Strafzettel auf einem PKW Parkplatz bekommen hätte. Was daran stimmt oder ob er vielleicht Campingmöbel draußen hatte oder eine Markise, weiß man aber auch nicht.

Von der eingentragenen Fahrzeugklasse her (mein Berlingo ist als So. kfz Wohnmobil eingetragen) dürfte ich auch auf keinen reinen PKW Parkplatz mehr fahren. Unser Städtchen hier ist ein Touristenort am Rhein, und so gut wie überall dürfen nur PKW parken. Für Wohnmobile gibt es einen kleinen, zwar kostenlosen Stellplatz an der Fähre. Mein Auto ist aber völlig unauffällig von außen. Selbst wenn ich eine Dachbox hätte, rechnet keiner mit einer Wohnmobilzulassung. Ich könnte dann nur nicht mehr auf die Parkplätze mit "Besenstiel" über der Einfahrt fahren, oder in die Parkhäuser. Deshalb habe ich keine.

Noch nie hat sich ein Ordnungsamt für meine Inneneinrichtung interessiert. Ich vermeide auf Parkplätzen sowieso, dass das jemand sieht. Aber nicht um Interesse des Ordnungsamtes oder der Polizei zu vermeiden, sondern "Besuche" der Opposition :).
 
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batcamp

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Hallo
Das ging aber schnell. Schon mal ein grosses Danke schön.
So wie ich es vermutet habe, wird dies als reine PKW angeschaut. Camping-Box hin oder her.
HDK will ich auch diesem Grund, da eher neutral ist noch wichtig ist die Höhe für das Parkhaus, wenn man eine Städtebesuch macht oder dergleichen.
Also steht mit meiner Planung völlig frei.
In der Schweiz ist ein PKW völlig problemlos zu parkieren ( Parkfeld / Zeit) und einzuhalten.
Gruss Philipp
 
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Ernieberti

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Jau, so ein HDK hat immense Vorteile beim Parken. So durfte ich auf Usedom am Campingplatz auf dem Parkplatz für PKWs campieren und konnte die an der Küste recht teuren Mobilstandplätze meiden.
Das Parken auf dem Campingplatz-Parkplatz kostete daher auch nur 3 Euro/Nacht.
:eek:)
Incl. Nutzung der Platzeigenen Infrastruktur.
Sooo muss das..!
 
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batcamp

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Hallo Ernieberti
Danke für die Info. Gut zu wissen. Solche Infos bin ich immer dankbar.
 
odfi

odfi

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Ich hab mit nem Hdk bereits in Cannes auf der Prachtmeile, in Monaco, am Eiffelturm... gestanden und teilweise waren da große Camper-Parkverbotsschilder mit Abschleppandrohung und nirgends ist mir was passiert, weil ja von außen nicht erkennbar :)
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
ein Hochdachkombi ist zuerst mal eine Groessenbezeichnung. Nehmen wir ein Beispiel, den aktuellen Rifter. Das ist die Blechversion genau wie der aktuelle Peugeot Partner, beide aussen die zwei Laengen, die eine Hoehe. Innen hat der Rifter 5 oder 7 Sitze, vielleicht faehrt man ohne einige ausgebaute Sitze rum, es bleibt ein PKW, mit M1 Zulassung. Das gleiche Blech als Partner gibt es mit N1 Zulassung. Dann mit 2 oder 3 Sitzen vorn, hinter der ersten Reihe alles Laderaum. Sowas ist in D ein LKW. Nicht zur Personenbefoerderung, sondern Lastenbefoerderung. Eben der Unterschied zwischen N1 und M1 siehe auch wikipedia Fahrzeugklassen.
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Wir unterscheiden auch nach PKW und Kastenwagen fuer die LKW Version. Andere Leute (Ferrari-Fahrer?) sehen alles kastenfoermige als Kastenwagen, von Nemo bis oberhalb VW Bus. "Kastenwagen" ist keinen Begriff fuer Zulassung oder Rechte im Verkehr.
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Die LKW Partner praesentiert Peugeot auf der Seite professinal.peugeot .de Als LKW hat der Partner dann mit Anhaenger Sonntagsfahrverbot und darf eigentlich auch ohne Anhaenger nicht auf PKW Parkplaetze. Auf der Autobahn gibt es LKW Parkplaetze, dort darf er auch nicht parken, weil er den Grossen die knappen Parkplaetze nicht wegnehmen darf. So wird (ohne Anhaenger) das Parken auf PKW Parkplaetzen toleriert bis gewuenscht, weil alles andere eben schlechter waere.
Ein Rifter oder auch ein LKW-Partner kann als "Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil" zugelassenwerden, dann ist es kein PKW und kein LKW. Fuer die Umschreibung und Zulassung braucht man einige Inneneinrichtung. Anschliessend darf man weder auf die grossen LKW Parkplaetze noch auf die kleinen PKW Parkplaetze. An der Autobahn finden sich selten Wohnmobil-Parkplaetze. Selbst dort waere vom Flaechenverbrauch vermutlich auch jeder Polizist fuer die Wahl des PKW Parkplatzes, solange es das HDK-Einzelfahrzeug ohne Anhaenger ist.
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Ebenso wie Rifter und Partner kann man es uebertragen auf Combo Life und Combo Van, Transit Connect Kombi und Transit Connect LKW, allgemein auf die immer gegebenen Paerchen M1 und N1 jedes Hochdachkombis.
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Ueberhaupt fuehren Umsicht und Ruecksicht zu akzeptierten Loesungen. Auch gegen die offizielle Regelung kann die Kleinheit der HDK manches nutzbar machen. Zwischen 2 Sattelzuegen als Verlaengerung der Verkehrsinsel parken, die schlecht nutzbare Ecke zwischen grossen Wohnmobilen. Im Einkaufszentrum auf PKW Plaetzen. Es darf nur nichts passieren. Ist die Tiefgarage zu flach, Du bist reingefahren und hast Dein Dach beschaedigt und willst einen Schaden erstattet, wird man Dir sagen, Du haettest eine fuer Wohnmobile gesperrte Stelle befahren und bist an allem selber schuld. Ist es dagegen ein Doblo mit serienmaessigem Hochdach H2 als PKW M1, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg die beschriftete Durchfahrthoehe diskutieren und bei Fehlern die Schuld beim Garagenbetreiber suchen. Selbst mit Normalhoehe und 1,9 m Durchfahrthoehe vieler Tiefgaragen kann mal ein Leitungsrohr am Dach kratzen. Mit Wohnmobil bei PKW Ausschilderung keine Chance auf Schadenersatz.
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Gruss Helmut
 
hal23562

hal23562

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Moin Helmut,

das hast du ja wirklich interessant aufgedröselt! Beim Lesen stellten sich bei mir schon unwillkürlich einige Fragen.

Mein Caddy hat auch eine N1 Zulassung als LKW. Äußerlich ist er schon wegen der Fenster im Kasten natürlich nicht von einem Caddy mit M1 Zulassung zu unterscheiden. Da er auch keine WoMo Zulassung hat, dürfte er eigentlich fast nur auf Privatgrundstücken parken, denn LKW dürfen ja auch nicht einfach überall am Straßenrand abgestellt werden (da war doch irgendwas???). Schilda lässt grüßen!

In der Praxis ist das für mich allerdings kein Problem, denn mein Autochen erweckt ja den durchaus glaubhaften Anschein, ein PKW zu sein. Das es ein Wolf im Schafspelz ist, könnte nur eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere offenbaren und die ist i.d.R. nur durch Polizisten zulässig.
Meine optimistische Annahme: 99 von 100 Polizisten würde das N1 im Fahrzeugschein nicht die Bohne interessieren, wenn ich mich nicht gerade wie ein Idiot aufführe. Der eine fehlende zum vollen Hundert ist entweder ein Polizeischüler, der zeigen muss, was er eifrig gelernt hat, oder er ist sowieso der Reviervollpfosten, der verzweifelt versucht, Pluspunkte für die nächste, vermutlich unerreichbare Beförderung zu sammeln. Ersterer wäre einfach Pech, zweiterer halt Schicksal. Meine wenigen Erfahrungen mit den Polizeien in Deutschland: Die meisten machen einen guten Job und meist auch mit Augenmaß!
Aber ohne Anhänger darf ich mit meinem Mini-Camper-LKW-Caddy Sonntags schon fahren - oder doch "Ta Paida Tou Piraia"??? ;-)

Gruß aus Lübeck Hartmut
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Anhänger .. LKW-Caddy ...Sonntag
Hallo,
das ist noch ein wenig komplizierter als von mir oben dargestellt. Sonntagsfahrverbot mit Anhaenger wird noch aufgedroeselt in Nutzung des Anhaengers. Den Pferdewagen oder andere Freizeitsachen darf man bewegen, gewerbliche Anhaengerfahrten sind verboten. Wenn Dein Pferd zur Reitschule soll, ist es wohl erlaubt. Den Anhaenger leer zur Werkstatt aber nicht sonntags. Wohnanhaenger erlaubt, Lastenanhaenger mit Fahrraedern drauf erlaubt, gartenerde von den Eltern geschenkt sonntags nicht erlaubt. Ich bin da nicht sattelfest, aber so aehnlich war es, mitgelesen.
Ueberholverbot fuer LKW
gilt glaub auch fuer Anhaengerbetrieb am HDK, an LKW und PKW, meine ich.
Das Sonntagsfahrverbot kontrollieren nicht nur Polizisten vor Ort, sondern auch Kameras an Radarbruecken und Mautbruecken bekommen es vermutlich mit. Dann sitzt der Auswerter bequem und arbeitet effektiv im Buero und schafft die Bilder des Wochenendes in kurzer Zeit.
Benachbartes Thema
Parken auf der Autobahn (Raststaette, Parkplatz) Hier im Forum war mal ein professioneller Kurierfahrer oft mit Anhaenger unterwegs. Er berichtete, dass er Strafzettel auf Autobahnrastplaetzen (manchmal) eingefangen hat, an jedem Werktag, weil kein Klein-LKW-Anhaenger-Parkplatz gebaut war. Die Gesetzeslage erforderte fuer Ihn (weil kein Platz vorgesehen) Weiterfahrt ohne Halt, obwohl er eine Toilette oder sonstige Pause brauchte.
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Ohne Anhaenger duerfen LKW-zugelassene Hochdachkombis sonntags fahren. Ob getarnt oder offen sichtbar, mit Firmenschriftzug beispielsweise.
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Da faengt das Fahrverbot erst oberhalb glaub 2,8 Tonnen Gewicht an, glaub zulaessiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Weiterhin ist Sonntagsfahrverbot nicht jeden Sonntag / Wochenende, sondern nur im Sommer einige Zeit. Ausnahmen auf Antrag fuer eilige / verderbliche Gueter gibts auch noch. Die leicht verderblichen spanischen Lebensmittel muessen ins Zentrallager vom Discounter auch sonntags.
Gruss Helmut
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PS Fuer die Teslafabrik Berlin wurde Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot beantragt, noch nicht genehmigt. Der Bau soll am Wochenende zuegig laufen, Beton und Teer koennen nicht bis Montag warten.
 
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