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Diskutiere Bitte mitmachen! im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Ladeluftschlauch

Wer hatte schon mit seinem NV200 110 dCi bis Bj. 2015 einen gerissenen Ladeluftschlauch?


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C

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Moin. Keinen defekten Schlauch bis jetzt. 66k km. Bj 2014. 1,5dci 110.
 
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rotes-klapprad

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Ich hatte den "anderen" Ladeluftschlauch defekt.
 
univok

univok

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Sicherlich lesen nicht alle mit dem kaputten Schlauch zufällig diesen Thread hier.

Deshalb habe ich mir einfach mal die Mühe gemacht, die 18 Seiten vom Fred https://www.hochdachkombi.de/threads/ladeluftschlauch.13533/ durchzuarbeiten.

Demnach klagten die folgenden 28 Forumsmitglieder über einen gerissenen Ladeluftschlauch ihres NV200 (wenn wie bei vielen das Ersatzteil bald wieder kaputt ging, steht dahinter in Klammern wie oft der Schlauch erneuert werden musste):

@dirk l / odi / Okidoki04 / farmertom / vera-d / proper / @edwin81 / @Kat200 (2x) / Jo Dreck / @Elvira2262 / @Glötzebär (4x) / @ReisKocherPilot / MMK1981 (3x) / Suzuki (2x) / @Ahab / @Z1400R / Basti85 / @Evaliafreak / @Frontloop71 / @KlausausDatteln / @Graue Eminenz / @mctwist / @tamtamnv / @Rabenhaar (2x) / @Löwenzahn / @rotes-klapprad / @eazy (noch vor dem Kauf beim Händler geplatzt) / @Boehminator

und aus https://www.hochdachkombi.de/threads/nissan-nv-200-ladeluftschlauch.15069 noch 3 weitere:

Big - Bull / ricsman30 / adiwidi

sowie aus https://www.hochdachkombi.de/posts/140112/

@mara

sowie aus https://www.hochdachkombi.de/threads/vorstellung-eines-langjaehrigen-mitlesers.15974

@EVALIAEVALIA

sowie aus https://www.hochdachkombi.de/threads/abgasgeruch-im-innenraum.15993/#post-152107

@Stemminator

und natürlich aus diesem Thread die folgenden 3 Mitglieder

@Hybris / @dadammerl / @Tom-HU

EDIT: zuletzt aktualisiert am 3.6.2018
 
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T

thh

Guest
Danke, ich kann aus meinem Kundenkreis noch 7 dazufügen, das ist kein Witz mehr, ich frage mich, ob es da erst Tote geben muß?
 
T

thh

Guest
Hat etwas gedauert, aber ich habe eine Antwort des KBA, wundern darf sich Jeder selbst drüber:

KBA-Aktenzeichen: 512-771/
Sehr geehrter Herr H-H
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.10.2017 mit der Mangelmeldung in Bezug auf den Abriß des Ladeluftschlauchs.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist dieser Mangel noch nicht bekannt geworden.

Das KBA bewertet Motorschäden im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) als keine ernste Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Begründung:

Es gibt seitens des Verordnungsgebers keine Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit oder die 100%ige Ausfallsicherheit des Motors.

Beim Bewegen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr muss es jedem Fahrzeugführer bewusst sein, dass ein Motorschaden jederzeit

eintreten kann (Abreißen des Zahnriemens, Versagen der Einspritzanlage, Defekt der Lichtmaschine u. ä.).

Lediglich bei der Bremsanlage und der Lenkanlage sind sogenannte „Notlaufeigenschaften“ beim Ausfall der Hilfskraft gefordert.

Damit ist die Grundlage geschaffen, dass der Fahrzeugführer sein Fahrzeug auch bei einem Motorausfall noch sicher beherrschen kann.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Einhaltung der einschlägigen verhaltenssteuernden Vorschriften der StVO selbst der Totalausfall des Motors keine unmittelbare und unabwendbare Gefährdung des Fahrzeugführers und anderer Verkehrsteilnehmer hervorruft.

Dies betrifft insbesondere Fahrsituationen auf Autobahnen, Überholen oder Vorbeifahren, bei denen jeder Verkehrsteilnehmer nur dann einen Überholvorgang oder Vorbeifahren einleiten darf, wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vergl. §§ 3, 4, 5 und 6 StVO).

Damit wird sichergestellt, dass sich alle Verkehrsteilnehmer mit Ihrer Fahrweise auf unvorhersehbare Situationen einzustellen haben, um auch bei technischen Defekten an Fahrzeugen eine unmittelbare Gefahrenlage zu vermeiden.

Sollte es aufgrund des von Ihnen geschilderten Mangels dennoch zu Gefährdungssituationen gekommen sein, so gingen diese nicht von Ihrem Fahrzeug aus, sondern von Verkehrsteilnehmern, die die elementaren Verhaltensregeln der StVO verletzten. (Unterstreichung und Hervorhebung von mir)

Der Schutz vor sich regelwidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmern ist jedoch nicht Zweck des Produktsicherheitsrechts, welches ausschließlich zum Schutz vor unabwendbaren Gefahren gedacht ist ( z. B. Totalausfall des gesamten Bremssystems, Totalausfall der Lenkung u. ä.).


Aus diesen genannten Gründen hat das KBA keine Rechtsgrundlage zur Einleitung weiterer Maßnahmen nach dem ProdSG.


Ich danke Ihnen für Ihre Informationen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen


G K


Kraftfahrt-Bundesamt


Abteilung Marktüberwachung


24932 Flensburg


Telefon: 0461 316

Telefax: 0461 316


Jetzt wißt Ihr es also genau: Wenn Euch mit einer fast 40% Wahrscheinlichkeit an Eurem Auto der Ladeluftschlauch platzt und Ihr dadurch in Gefahr geratet, ist das nicht etwa ein Produktfehler, sondern IHR habt Euch nicht gemäß der STVO verhalten!

Ich weiß nicht, wo ich mir da hinfassen soll, mein Kopf ist mir zu schade dafür!
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Schade eigentlich.
Ich lerne (auch mit jedem anderem Auto) wenn ich zum Ueberholen ansetze, muss ich stets einen Motorausfall einplanen und mit ploetzlichem Ausfall wieder sicher auf Landstrasse hinten einscheren koennen, oder mich sonstwo am Fahrbahnrand sicher verkruemeln koennen, sonst mache ich einen Fahrfehler. Von einem dauerhaften Antrieb des Motors darf man nicht ausgehen.
.
So aehnlich ist es ja auch beim Tuev. Neue Plakette, manche denken an sowas wie Qualitaetspruefung fuers Auto. Der Motor zerlegt sich kurz danach, kein Anspruch, weil der Antrieb nicht geprueft wird. Nur Emission und Bremsen, Wirkung auf Andere, nicht ob das Auto einigermassen dauerhaft faehrt, Nutzen fuer Fahrer egal.
Gruss Helmut
 
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Cartman

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Was sollen dann die Besitzer eines T6 sagen, dort könnte jederzeit eine Antriebswelle den Geist aufgeben, bei VW weiß man auch von nix und wer auf Nr. sicher gehen will soll sich einfach für 50€ die neue Version von dem Schlauch kaufen und einbauen, dann ist Ruhe.

Und ich möchte nicht wissen wieviele im Straßenverkehr mit undichtem Ladeluftsystem rumfahren, also nicht nur NV200. Wenn man mal die Ohren spitzt hört man es doch bei so manchem ziwschen und fauchen.
 
Tom-HU

Tom-HU

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bernie

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Diese Argumentation des KBA wird auch den Käufern in D von VW/Porsche etc. Betrugsdieseln untergeschoben:
„Selber schuld - warum kauft Ihr solche Fahrzeuge - seit dankbar, dass wir Euch diese Karren nicht sofort stilllegen werden, vielleicht...“
 
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Cartman

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Könnte mal wer so nett sein und auf seiner Rechnung die Teilenummer für das Rohr mal durchgeben.

Besten Dank
 
Evie

Evie

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Was ich ein wenig schade an der LLS Angelegenheit finde das sich Nissan immer noch so verhält.
Die stehen förmlich mit einem bis zum Hals zugeknöpften Kragen dem Kunden gegenüber und merken dabei nicht mal was sie da für einen Schaden sich selber Anrichten.

Da haben die ein tolles Produkt was so langsam auch ne Käuferschicht findet, einige Kaufen das Produkt sogar nach ein paar Jahren nochmal neu da es in dieser Klasse nichts aber auch wirklich nichts vergleichbaren gibt.
Schmeißen Milionen Euronen in die Werbetrommel um Neukunden zu gewinnen und treten aber dem Kunden der sich für eins ihrer Produkte entschieden hat schmerzlich in den Hintern.

Statt zum Beispiel eine Art eigenkulanz zu zeigen und dem schon vorhandenen Kunden entgegenkommt. Natürlich (und davon gehe ich mal stark davon aus) hat Nissan auch nicht gewusst das der Schlauch, bzw. die Schweißstelle ein Problemfall mal werden kann bei einem Verschleißfesten Teil. Nun wäre es doch leicht daraus ne geile Aktion zu machen und das in einer Art von Werbung zu packen. Z.B. dem Kunden das neu Teil kostenlos nur dann überreicht wenn es in einer Ihrer Vertragswerkstätten zum fest vorgegebenen Zeitfenstereinbau z.b. ner 1/2 bis 3/4 Stunde stattfindet die der Kunde dann selber Zahlen muss. Sommit wären sie dem Kunden in Form von einem vernümpftigen Kulanzweg entgegengekommen und hätten dazu dem Kunden auch in Ihre Werkstätten - zu ihren Händler mal wieder gebracht.
Und ein Händler - Verkäufer der halbwegs was in der "Birne" hat kann aus soner Gelegenheit vielleicht bei dem einen oder anderen noch was finden - heraushollen was bis dato nicht auf dem Plan stand.

Das wäre Wahrhaftig ne Werbung mit fitbag,
Wird in anderen Bereichen schon lange so gemacht um daraus zu schlüsseln was überhaupt die Werbung gebracht hat da der Kunde sich z.b. in einer Coupon Aktion oder übers Internet mit der Hersteller in verbindung setzen muss wenn er die vorzüge aus der Werbung nutzen möchte.

Und die beste - die günstigste Werbung ist immer noch ein zufriedener Kunde. Wenn ich zu meinem Nachbarn sagen würde der gerade ein Auto für sich sucht "Geile Karre, würde ich mir glatt nochmal Kaufen" ist da schon ein Weg geebnet die kaum eine Werbung erreichen kann.
 
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thh

Guest
Also um das klarzustellen:
Es geht mir nicht um Nissan Bashing, schließlich habe ich mit den Jungs jahrelang zusammengearbeitet. Es ist halt ein grundsätzliches Problem von mir, daß ich es nicht mag, wenn jemand nicht zu seiner Verantwortung steht, einen Fehler gemacht hat und den Kunden dafür bezahlen läßt. JEDER Nissan Vertragshändler weiß von dem Problem, deshalb bringt es mich auf die Palme, wenn man an der Kundenhotline belogen wird.
Hatte ich früher schon mal mit Citroen, den gebrochenen Vorderfedern am Berlingo. Da wußte auch angeblich Niemand was, aber die NL München hatte bereits 50 Sätze im Rückstand. Da gab es Unfälle, dann eine Rückrufaktion des KBA.
Das Schreiben des KBA löst übrigens alle Umweltprobleme, weil mit der Argumentation darf ja niemand mehr ein Auto in Bewegung setzen.
 
Tom-HU

Tom-HU

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Hinweis: Die "Abstimmung" - eigentlich Zählung - endet heute um 18:11 Uhr!

Wer also einen NV200/Evalia 110 dCi bis BJ 2015 hat und noch nicht ganz oben in diesem Thread hier an der Zählung teilgenommen hat, sollte das noch tun. Damit das Ergebnis halbwegs repräsentativ ist.
 
Wolftrekker

Wolftrekker

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@Cartman

Mir ist eigentlich völlig egal was du so alles verstehst und was nicht aber gefühlt reißt bei jedem zweiten nv 200 Besitzer der LLS. Auch wenn jeder zweite übertrieben ist so setzt sich Thomas für eine äußerst gute Sache ein und sollte dafür kein Spott oder Unverständnis ernten. Das gebietet schon der Anstand. Ich finde es auch nicht in Ordnung wenn ein Mangel so offensichtlich is und es dann einfach vertuschen zu wollen. Völlig egal ob es dabei um ernsthafte Sicherheitsmängel geht oder nicht.
Und was ist daran unverständlich wenn man auf Fehler hinweisen will? Vielleicht sogar was gutes für alle nv Besitzer rausholen kann? Musst mir mal erklären.

Wenn ich ehrlich drüber nachdenke, erkläre es mir nicht, würde mich wahrscheinlich wieder drüber aufregen. Und in meinen Augen schätzt du den Wert von 170 Euro nicht aber kann ja sein das dir die Scheinchen vor lauter Weisheit ja nur so aus den Ohren sprudeln.

@thh
Dir ein großes Danke bis hierhin.
 
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