M
mawadre
Mitglied
- Beiträge
- 1.948
Liebe Gemeinde,
Habe neulich mit halbem Ohr gehört (Bekannter eines Kollegen), dass Garantieleistungen von den Autoherstellern mit stark reduzierten Stundensätzen und Teilepreisen an die Vertragswerkstätten abgegolten werden. Die Aussage war, dass der externe Stundensatz im konkreten Fall 150 wäre und der interne bei Garantieleistungen vom Hersteller vergütete 35. Klingt zwar naheliegend, dass selbst ein Autohersteller nicht die überzogenen Stundensätze der Werkstätten zahlen will, aber ich habe mal kurz recherchiert und es sieht fast so aus:
https://www.twingo3-forum.de/index....tion-einer-Werkstätte-für-Garantieleistungen/
https://www.garanbo.de/blog/8-garantie/608-garantieabwicklung-spannungsfeld-in-der-automobilbranche
Manchmal liest man, dass Garantieleistungen für die Werkstatt unlukrativ sind und somit ein falscher Anreiz besteht. Was wissen die Profis dazu zu sagen?
Weiterhin las ich irgendwo, dass europäische Antikartellregeln es Herstellern verbieten würden, Garantieleistungen an bestimmte Vertragswerkstätten zu binden. Im Falle Auto dürfe ein Service oder Reparatur in einer umgebunden Werkstatt, die nach genauen Herstellerangaben durchgeführt wurde, nicht zum Verlust der Garantie führen.
Auch hier: wer weiss was Genaues?
Habe neulich mit halbem Ohr gehört (Bekannter eines Kollegen), dass Garantieleistungen von den Autoherstellern mit stark reduzierten Stundensätzen und Teilepreisen an die Vertragswerkstätten abgegolten werden. Die Aussage war, dass der externe Stundensatz im konkreten Fall 150 wäre und der interne bei Garantieleistungen vom Hersteller vergütete 35. Klingt zwar naheliegend, dass selbst ein Autohersteller nicht die überzogenen Stundensätze der Werkstätten zahlen will, aber ich habe mal kurz recherchiert und es sieht fast so aus:
https://www.twingo3-forum.de/index....tion-einer-Werkstätte-für-Garantieleistungen/
https://www.garanbo.de/blog/8-garantie/608-garantieabwicklung-spannungsfeld-in-der-automobilbranche
Manchmal liest man, dass Garantieleistungen für die Werkstatt unlukrativ sind und somit ein falscher Anreiz besteht. Was wissen die Profis dazu zu sagen?
Weiterhin las ich irgendwo, dass europäische Antikartellregeln es Herstellern verbieten würden, Garantieleistungen an bestimmte Vertragswerkstätten zu binden. Im Falle Auto dürfe ein Service oder Reparatur in einer umgebunden Werkstatt, die nach genauen Herstellerangaben durchgeführt wurde, nicht zum Verlust der Garantie führen.
Auch hier: wer weiss was Genaues?