Fahrzeugbreite beachten bei Zeichen 264

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helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
besonders an Autobahnbaustellen wird in Deutschland oft das Verkehrsschild Zeichen 264 verwendet, wenn der/die linke(n) Fahrstreifen schmaler werden.
Oft steht dann Breite 2 Meter, auf der weissen Tafel mit der Ueberleitung.

Ist hier jedem bekannt, dass man dort nicht mit jedem PKW durchfahren darf?

Zeichen 264 sagt, gesperrt fuer Fahrzeuge oberhalb der genannten Breite.
Und zwar die tatsaechliche Breite im Moment, mit Spiegel und herausragender Ladung.

Das bedeutet die linke Fahrspur ist gesperrt fuer Fahrzeuge ueber zwei Meter
den neuen Berlingo3
den neuen Golf
den X1 er BMW
und viele weitere PKW.

Im Versicherungsfall wird man sich die Frage anhoeren duerfen, wie sind sie mit diesem Fahrzeug ueberhaupt auf die gesperrte Fahrbahn hingekommen?

Gruss Helmut
 
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Anonymous

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Re: Breite Zeichen 264

Dann schreibt man denen, man hätte den rechten Außenspiegel eingeklappt. Dann passt das wieder. :lol:

War nur Spaß !!!!
 
A

Anonymous

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Re: Breite Zeichen 264

Okay, dann war mein Posting doch kein Spaß, dann geht das ja wirklich. :shock:
Man lernt nie aus. :lol:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Re: Breite ueber Spiegel

Hallo,

wie waers, hier alle Breiten ueber Spiegel der Hochdachkombis und ähnlicher Fahrzeuge zusammenzustellen.
Ich fange mal an.

Roomster 1867mm
Quelle

Combo 1892mm
Quelle

Berlingo2 Partner (Origin) 1960mm
Quelle

Dacia Logan MCV 1993mm
Quelle

Vaneo 2004 2016mm
Quelle

Nemo Fiorino Qubo Bipper 2019mm
Quelle
Quelle

Kangoo G1 2015mm
Quelle
Kangoo G1 2030mm
Quelle
Was gehoert zu Phase 1 und Phase2 ?

Tourneo Connect 2044mm
Quelle
Quelle

C3 Picasso 2050mm
Quelle

VW Caddy 2011 Broschuere 2062mm

Alhambra Sharan ab 2011 2081mm
Quelle

C4 Picasso 2007 2010mm
Quelle

Berlingo3 Partner Tepee 2112mm
Quelle

Doblo neu 2120mm

Kangoo G2 2133mm
Quelle

Sharan Alhambra bis 2009 Galaxy bis 2007 2142mm
Quelle

Jumpy 2194mm
Quelle

Evasion Peugeot807 2194mm
Quelle

Wer findet Maße?
NV200
Doblo, alt

ausser Konkurrenz,
der erste Hochdachkombi
R4 Quelle

2CV Quelle

(Mehrfach geaendert und erweitert wegen Nachtraegen)
Danke an Iris und Rainer
Gruss Helmut
 
A

Anonymous

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Super Idee, ich habe mal die Überschrift ein wenig geändert und das Thema angepinnt. Ist ja nicht unwichtig !
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo Ernie,
Deine Liste hatte ich uebersehen.
Das ist ja super.
Du bist grossartig- und fleissig.

Fehlt noch der Doblo alt neu und der NV200.
---------------------------------------------------

Gruss Helmut
 
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Ernie

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helmut_taunus schrieb:
Fehlt noch der Doblo alt neu und der NV200.

Ja, die habe ich auch noch nicht, weder in den Prospekten noch im www, gefunden.
Und, in den Fahrzeugpapieren steht nur die Fahrzeugbreite ohne den Spiegeln drin.
Damit steht das Zeichen 264 der StVO im Gegensatz zu meinen Fahrzeugpapieren
(als offizielles Dokument, mit den spezifischen Fahrzeugdaten), da dort ja nur die
Fahrzeugbreite ohne Spiegel angegeben wird. Woher soll nun der Fahrzeughalter
wissen, wie breit sein Fahrzeug, im tatsächlichen Betrieb, wirklich ist :?:
Das ergäbe aber, im Ernstfall, sicherlich wieder einen unendlichen Interpretations-
spielraum für die Anwälte und Sachverständigen und unsere eigenen Gesetze wür-
den (einer eindeutigen Klärung zugunsten) sich wie immer selber im Wege stehen :no: .
Nur gut, wer da dann eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat :top: .
 
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rjh49

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Ernie schrieb:
Ja, die habe ich auch noch nicht, weder in den Prospekten noch im www, gefunden.

Den Wert vom neuen Doblo habe ich übrigens aus einem Vergleichstest (Doblo/Kango/Berlingo) der italienischen Zeitschrift "Quattroruote", Ausgabe 3/2010, die beim Fiathändler auslag. Ich habe mir eine Kopie für meine Unterlagen machen lassen.

Gruß

Rainer
 
daisy

daisy

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Und, in den Fahrzeugpapieren steht nur die Fahrzeugbreite ohne den Spiegeln drin. Woher soll nun der Fahrzeughalter
wissen, wie breit sein Fahrzeug, im tatsächlichen Betrieb, wirklich ist
Wie wäre es mit GVM? Ob ein Spiegel 10 oder 20 cm breit ist, sollte man abschätzen können.
Ansonsten ist es ganz sicher einfacher direkt nachzumessen als in den Fahrzeugpapieren nachzuschlagen und sich dann zu ärgern, dass dort nur die Karosseriebreite steht. :mrgreen:
(Dass die Kangoo Spiegel aber mehr abstehen als die Combo-Ohren hat mich aber doch gewundert.)

Und wenn an einer Unterführung 2m steht, dann fahrt ihr doch auch nicht durch nur weil die Spiegel nicht zur offiziellen im Fahrzeugschein vermerkten Breite aufgeführt sind. :confused:
 
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Ernie

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daisy schrieb:
Ansonsten ist es ganz sicher einfacher direkt nachzumessen als in den Fahrzeugpapieren nachzuschlagen und sich dann zu ärgern, dass dort nur die Karosseriebreite steht. :mrgreen:
Wenn ich vor dem Rechner sitze, ist es für mich wesentlich einfacher, links neben mich zu greifen und
in den Fahrzeugpapieren nach zu schauen, wie breit mein Kangoo ist, als erst einen Zollstock zu suchen,
um dann vors Haus zum Auto zu gehen und dort nach zu messen. Und jetzt mal "Hand aufs Herz", wer
hätte von Euch gewußt, welche Fahrzeugbreite dort eingetragen ist :?: . Also dann doch besser schnell
mal nachgeschaut (und geärgert habe ich mich nicht darüber, doch eher gewundert, über diesen doch
mal wieder typischen Schildbürgerstreich).


daisy schrieb:
Und wenn an einer Unterführung 2m steht, dann fahrt ihr doch auch nicht durch nur weil die Spiegel nicht zur offiziellen im Fahrzeugschein vermerkten Breite aufgeführt sind. :confused:
Das Beispiel ist ja wohl nicht ganz miteinander vergleichbar oder hat schon jemand im Baustellenbereich
links und rechts eine Mauer vorgefunden :!: Wer, von den Betroffenen, ist denn noch nie im Baustellen-
bereich auf der linken Spur gefahren :?: Ich schon und ich hatte noch nie das Gefühl, das mein Fahrzeug
zu breit ist und deswegen dort nicht hingehört, geschweige denn, das ich dort wegen "der Überbreite" ein
Verkehrshindernis darstelle. Da gibt es doch noch ganz andere, die trotz kleiner Fahrzeugbreite sich nicht
an den LKWs vorbeitrauen, aber nicht so viel Selbstbewusstsein haben, dann auch auf der rechten Spur im
Verkehr mit zu schwimmen ("ich fahr doch nicht mit meinem Wagen auf der Lkw-Spur"). Da wird doch lie-
ber auf der linken Spur geblieben, damit aber auch jeder dessen fahrerisches Unvermögen "bewundern"
kann (wo sonst noch, kann man sich als Depp einer so hohe Aufmerksamkeit gewiss sein). Mich wundert
nur, das bei der geringen Anzahl von Fahrzeugen, die unter 2 m breite liegt, die Rennleitung dieses noch
nicht als neue Einnahmequelle entdeckt haben und dieses verstärkt kontrolliert. Aber das kommt sicher-
lich auch noch viel schneller auf uns zu, als es einem recht sein könnte.
 
daisy

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Die Spur selbst ist ja meistens auch 2,5 breit, aber manchmal verengt sie sich ohne Vorwarnung deutlich.
Das Beispiel ist ja wohl nicht ganz miteinander vergleichbar oder hat schon jemand im Baustellenbereich
links und rechts eine Mauer vorgefunden :!:
Ja, definitiv, rechts, denn ein dicker LKW dürfte mit einer Mauer sehr vergleichbar sein. Und wenn dein Spigel links in den Luftraum über der Mitteltrennung herein ragt, dann kann das beim entgegenkommenden genauso sein, so dass man das durchaus als festes Hindernis bezeichnen kann.
 
daisy

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Da gibt es doch noch ganz andere, die trotz kleiner Fahrzeugbreite sich nicht an den LKWs vorbeitrauen,
Das ist in einigen Fällen sicherlich richtig, aber in den meisten Fällen fahren die LKW 80 km/h, so dass man gar nicht an ihnen vorbei fahren darf, ohne gegen Zeichen 274-58 zu verstossen.
, aber nicht so viel Selbstbewusstsein haben, dann auch auf der rechten Spur im Verkehr mit zu schwimmen ("ich fahr doch nicht mit meinem Wagen auf der Lkw-Spur").
Und auch hier gibt es weitere Möglichkeiten auf der rechten Spur wird sehr häufig so dicht gefahren, dass das mega-gefährlich ist. Wenn man vor sich Platz lässt, dann kommt so ein ich fahr schnell, aber trau mich nicht und schert vor einem ein, so dass man einen tollen "alle-müssen-bremsen-Effekt" erzeugt. Da ist die relativ neue "bitte versetzt fahren" Regel gar nicht so schlecht - ich habe es selten erlebt, dass Leute wirklich zu langsam fahren.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
bei der Diskussion vergesst ihr soeben, es geht nicht darum, ob ein Auto durchpasst, oder der Fahrer mutig ist, der Spiegel uebersteht, wie breit die Fahrspur tatsaechlich ist, alles Nebensache aus der rechtlichen Sicht.

Es geht um die Sperrung der gekennzeichneten Fahrbahn, um
ein Verbot der Benutzung.

Wie breit die Fahrbahn ist, steht gar nicht direkt zur Debatte. Ob 2,00 Meter oder 2,20 oder 2,50 Meter, ob meist 2,50 Meter und nur irgendwo in der langen Baustelle schmaler, alles nicht wesentlich. Moeglicherweise tackern die Baustellenleute auch nur das 2-Meter-Breite-Schild an die etwas schmalere Spur, um LKW mit ueblicher Breite auszuschliessen.

Ein anderer Vergleich erscheint mir passender, ihr fahrt in einen Feldweg, gesperrt fuer alle ausser Landwirtschaft, und der alte Obstbaum faellt genau auf das Auto. Dann erzaehlt mal der Versicherung, wo mein Auto gar nicht sein durfte, ist ein Schaden passiert.
Oder eine uebersichtliche kurze Einbahnstrasse nachts, keiner kommt entgegen, dort ist die Benutzung durch das rote Schild mit dem Querbalken auch ganz einfach verboten, egal ob es einer schafft oder wagt.

Gruss Helmut
 
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Ernie

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Ich gebe ja den beiden vorschreibener (Iris und Helmut) recht, das es am Ende gar nicht um diese
Problematik geht, ob man dort fahren kann oder nicht und das es daher sehr schnell in einer Prin-
zipienreiterei endet, . . . .

aber . . . . . . es konnte mir noch keiner die Frage beantworten, aus welchen amtlichen Doku-
menten meines Fahrzeuges, ich meine tatsächliche Fahrzeugbreite in Erfahrung bringen kann.
Bin halt der Meinung, da es ja diese Regelung über das Zeichen 264 der StVO gibt, sollte doch
auch ein so wichtiges Maß irgendwo in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, damit sich ein
Fahrzeughalter auch an diese Bestimmung halten kann :!:


Selber messen kann Meßfehler beinhalten, auch hätte ich nicht das geeignete Meßmittel dafür zur
Verfügung, da ein auf ein mm angegebener Meßwert, mit einem Meßmittel ermittelt werden muß,
das auf min. 1/10 mm kalibriert wurde. Auch auf die Inhalte dubioser Zeichnungen aus dem www,
deren Herkunft und die der eingetragener Maße erst einmal zweifelhaft sind (könnte ja jemand
selber gemacht haben, siehe meiner Aufstellung, in der ich auch die Zeichnung mit zusätzlichen
Maßpfeilen versehen habe), können ja nur schlecht als Referenz herhalten, da ja nicht bekannt ist,
woher diese Daten stammen. Selbst die Vertragswerkstätten wissen dahin gehend nicht mehr, als
die Prospekte dazu hergeben. Bleibt am Ende nur noch die Nachfrage beim Fahrzeughersteller übrig
und die geben solche Daten nicht gerne preis, warum auch immer. Aber wer macht sich schon diese
Mühe? Ich habe mal vor ewigen Zeiten meinen Audi mit einem dritten Bremslicht nachrüsten wollen
und habe bei Audi noch der Neigung der Heckscheibe gefragt. Es ist damals erst einmal ein reger E-
Mail Verkehr zustande gekommen, da ich ihnen vorher erst einmal glaubhaft darlegen mußte (was
wirklich nicht so einfach ist, wie man es sich vorstellen würde), wofür ich diese Daten den benötige
(ich glaube das die dachten, ich wolle den Wagen nachbauen :lol: ), bevor sie mir die Gradzahl der
Neigung mitteilten. Nicht besser erging es mir bei Opel, bei der gleichen Problematik. Habe diese
Problematik mal in einer E-Mail an Renault geschickt und bin nun mal brennend auf ihre Antwort
gespannt.


daisy schrieb:
Wie wäre es mit GVM?
GVM, was soll das denn bedeuten? Da mußt Du mir mal auf die Sprünge helfen.
(www = Abkürzung GVM: abkuerzungen.woxikon.de, wikipedia.org, lexikon-der-abkuerzungen.de und abkuerzungen.org ergaben für mich keine logischen Zusammenhänge)
 
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Ernie schrieb:
Ich gebe ja den beiden vorschreibener (Iris und Helmut) recht, das es am Ende gar nicht um diese
Problematik geht, ob man dort fahren kann oder nicht und das es daher sehr schnell in einer Prin-
zipienreiterei endet, . . . .

aber . . . . . . es konnte mir noch keiner die Frage beantworten, aus welchen amtlichen Doku-
menten meines Fahrzeuges, ich meine tatsächliche Fahrzeugbreite in Erfahrung bringen kann.
Bin halt der Meinung, da es ja diese Regelung über das Zeichen 264 der StVO gibt, sollte doch
auch ein so wichtiges Maß irgendwo in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, damit sich ein
Fahrzeughalter auch an diese Bestimmung halten kann :!:


Selber messen kann Meßfehler beinhalten, auch hätte ich nicht das geeignete Meßmittel dafür zur
Verfügung, da ein auf ein mm angegebener Meßwert, mit einem Meßmittel ermittelt werden muß,
das auf min. 1/10 mm kalibriert wurde. Auch auf die Inhalte dubioser Zeichnungen aus dem www,
deren Herkunft und die der eingetragener Maße erst einmal zweifelhaft sind (könnte ja jemand
selber gemacht haben, siehe meiner Aufstellung, in der ich auch die Zeichnung mit zusätzlichen
Maßpfeilen versehen habe), können ja nur schlecht als Referenz herhalten, da ja nicht bekannt ist,
woher diese Daten stammen. Selbst die Vertragswerkstätten wissen dahin gehend nicht mehr, als
die Prospekte dazu hergeben. Bleibt am Ende nur noch die Nachfrage beim Fahrzeughersteller übrig
und die geben solche Daten nicht gerne preis, warum auch immer. Aber wer macht sich schon diese
Mühe? Ich habe mal vor ewigen Zeiten meinen Audi mit einem dritten Bremslicht nachrüsten wollen
und habe bei Audi noch der Neigung der Heckscheibe gefragt. Es ist damals erst einmal ein reger E-
Mail Verkehr zustande gekommen, da ich ihnen vorher erst einmal glaubhaft darlegen mußte (was
wirklich nicht so einfach ist, wie man es sich vorstellen würde), wofür ich diese Daten den benötige
(ich glaube das die dachten, ich wolle den Wagen nachbauen :lol: ), bevor sie mir die Gradzahl der
Neigung mitteilten. Nicht besser erging es mir bei Opel, bei der gleichen Problematik. Habe diese
Problematik mal in einer E-Mail an Renault geschickt und bin nun mal brennend auf ihre Antwort
gespannt.


daisy schrieb:
Wie wäre es mit GVM?
GVM, was soll das denn bedeuten? Da mußt Du mir mal auf die Sprünge helfen.
(www = Abkürzung GVM: abkuerzungen.woxikon.de, wikipedia.org, lexikon-der-abkuerzungen.de und abkuerzungen.org ergaben für mich keine logischen Zusammenhänge)


Ernie,

die Breite einer evtl. Ladung steht auch nicht in den Fahrzeugpapieren. :mrgreen:
Da muss man schon selber messen, was auch gar nicht schwierig ist.
Einfach Lot an die breiteste Stelle jeder Seite halten, am Boden mit Kreide o.ä. markieren und anschließend mit Maßband o.ä. den Abstand zwischen den Markierungen messen. Schon hast Du die Breite Deines Fahrzeuges ermittelt.

Gruß
Martin
 
daisy

daisy

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Upps, Tippfehler. :oops:
Unter GMV findet man es dann auch in Wikipedia uä. Und der Gesunde Menschenverstand sagt einem dann auch, dass es Situationen gibt wo die Breite des Autos anders ist als in den Papieren angegeben. Z.B. Wenn ich Fahrräder an der Heckklappe transportiere, dann stehen die auch meistens über und ich muss selbst nachmessen. Allerdings trifft das, in der Tat, (hoffentlich) nicht auf die linke Spur bei Autobahnbaustellen zu.
Und für die Problematik, dass die tatsächliche Breite anders ist als die, die in den Fahrzeugpapieren steht, gibt es ja zum Glück Internetforen und die Nachrichten. Muss ja zugeben, dass ich mir da auch noch keine Gedanken gemacht habe. :mrgreen:
 
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