Eisschlag vom Gegenverkehr / Vorausfahrendem?

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Beastie

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Kaum isses wieder was kälter, fallen mir morgens relativ regelmässig kurze Straßenabschnitte bedeckt mit Eissplittern der unterschiedlichsten Größe auf... zum Überfahren kein nennenswertes Problem... man sieht es und denkt sich nichts weiter...

Die letzte zwei Tage wurde bei mir der Denkprozess deutlich angeregt.... vorgestern s hatte ich das Vergnügen das Entstehen eines solches Eiskunstwerkes auf dem Asphalt aus ca. 200 m Abstand in der zweiten Reiche sitzend und hinterherfahrend beobachte zu dürfen... und heute war mir die Ansicht von Vorne vergönnt, als ein LKW in der Kurve entgegen kam.. auch diesmal zum Glück noch mit ausreichendem Abstand.

Klares Fall.. da hat sich das Wasser auf den Planen in der Kälte zu Eis gemausert und das bekommt dann irgendwann Unterluft und fliegt in großen Brocken vom Dach dahin, wo die Masseträgheit und der Fahrtwind es trägt...

Wer das vergnügen hat, in so einen Eisbombe zu geraten, wird vermutlich nicht nur schlagartig wach sein sondern hat durchaus gute Chancen, ein paar tiefere Eindrücke oder vielleicht sogar Glasbruch als Andenken davon zu tragen.

Soweit mir bekannt, sind natürlich alle Verkehrsteilnehmer verpfichtet, Schnee und Eis vom Fahrzeug vor Fahrtantritt zu entfernen um eben genau diese netten Lawinen zu verhindern.. nur wird es wie so oft nicht mit allen Pflichten zu genau genommen, weil.. bis lang ging's eh immer gut... oder man denkt einfach nicht dran, dass aus Wasser Eis geworden sein könnte während der Zwangspause auf dem Parkplatz oder auf dem Seitenstreifen..

Nun frag ich mich: Wie sieht es aber im Falle eines Falles aus? Die Chance, den Verursacher benennen zu können, sollte relativ gering sein, sollte das 'Attentat' aus dem Gegenverkehr erfolgen vermutlich = 0 .. wenn der Vorrausfahrende abwirft, hat man vielleicht noch Glück und kann sich an einen Werbeaufdruck erinnern .. aber selbst damit wird man wenig Glück haben..

Hilft also in so einem Fall auch nur 'Schulterzucken, Fluchen, pro Forma ne Anzeige gegen Unbekannt bei der nächsten Dienststelle aufgeben und den Rest der Vollkasko melden? '

Vielleicht seh ich das auch einfach gefährlicher als es ist und man erschreckt nur ordentlich, wenn man abbekommt.

Hatte schon jemand die zweifelhafte Gelegenheit, in diesem Bereich Erfahrungen sammeln zu müssen?

P.s. Bin heute 10 km hinter einem Kipplaster hergefahren... auf der Ladekante es Kippers hatte es sich ein netter fetter faustgroßer Lehmklumpen / Stein bequem gemacht.. der hat mich an jeder Ampel frech quasi auf Augenhöhe angegrinst :mrgreen: .. vermutlich haben mich alle für besoffen gehalten, dass ich die ganze Zeit dem LKW 250 m Vorsprung gegeben habe ... ist also vielleicht doch alles nur ne besondere Art von Verfolgungswahn :lol:
 
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bonsaicamper

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Die von den LKW fliegenden Eisplatten können tatsächlich großen Schaden anrichten. Da können schnell einige Tausender zusammen kommen, wenn's die Motorhaube und gleich noch die Kotflügel, Windschutzscheibe, Dach erwischt. Solche Fälle sind auch leider nicht so selten.

Der Halter des Fahrzeugs, das den Eisseglern als Startbahn gedient hat, haftet aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, ohne dass man ihm ein Verschulden nachzuweisen braucht. Das Problem besteht tatsächlich eher darin nachzuweisen, von welchem Fahrzeug das schadenverursachende Teil abgehoben hat. Dem Geschädigten obliegt es nämlich in jedem Fall den Zusammenhang zwischen Schaden und Betrieb des betreffenden Fahrzeugs nachzuweisen. Kommt das Teil vom Gegenverkehr kann das sehr schwer werden. Kommt's von einem Vorausfahrenden, kann man eher noch eine Verfolgungsjagd starten. Am Besten man ruft schon während des Hinterherfahrens die Polizei, damit die den Zustand der LKW-Dachs fesstellen kann. Hilfreich ist natürlich ein mitfahrender Zeuge, der im Bestreitensfalle bestätigen kann, wo das Eis her kam. Für Zeugen ist es allerdings oft nicht ganz einfach -glaubhaft- die Herkunft des Eises zu bestätigen. Fährt man z.B. auf der Autobahn in einer Kolonne hinter einem LkW und kommt dann von vorne oben eine Eisplatte angesegelt, ist es unmöglich sicher sagen zu können, ob sich die Eisplatte tatsächlich vom direkt vor einem fahrenden LKW oder vielleicht doch vom vor diesem vorausfahrenden LKW kam. Die Eisplatten können nämlich -man glaubt es kaum- tatsächlich ganz locker eine Distanz von 100 m oder mehr zu einem nachfolgenden Fahrzeug zurücklegen. Das habe ich selbst auf Videos eines Deka-Sachverständigen schon gesehen.

Ist der Beweis erst einmal erbracht, wo die Eisplatte herkam, wird man in der Regel Ansprüche durchsetzen können. Ein Anspruch entfiele nur dann, wenn der Halter alles getan hätte, um einen solchen Schaden zu vermeiden. Dieser Unvermeidbarkeitsbeweis kann im Falle von gelösten Eisplatten aber kaum gelingen. Die Rechtsprechung verlangt nämlich, dass bei entsprechender Witterung das Dach des lKW auf Eisfreiheit geprüft wird.

Im Falle des Steins vom Kipplaster sieht es etwas anders aus. Hier ist durchaus ein Unvermeidbarkeitsbeweis seitens des Halters möglich und gelingt auch immer mal wieder. Das sind die Fälle, bei denen man nicht sicher nachweisen kann, ob der Stein von der Fahrbahn beim Überfahren (1) oder aber aus dem Reifenprofil (2) herausgeschleudert wurde oder gar von der Ladefläche gefallen (3) ist. Steht dies nicht fest und kann der LKW-Halter -etwa durch Zeigenaussagen- beweisen, dass er nach Verlassen der Kiesgrube die Ladefläche, die Bordwände,.. und auch die Reifen kontroliert hat, geht man als Geschädigter wieder leer aus.

Oft aber eben nicht immer ist man in solchen Fällen letztlich auf seine eigene Teil- oder sogar Vollkaskoversicherung angewiesen.
 
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rgruener

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man fragt sich natürlich wie so ein armer trucker das dach auf eisplatten prüfen soll oder gar diese entfernen.
ohne bühne ist das lebensgefährlich.
 
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Beastie

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rgruener schrieb:
...das dach auf eisplatten prüfen soll..
Erinnert mir irgendwie an die Frage: Wie soll ich meine Scheibe freikratzen, wenn ich nichts zum Kratzen habe?

Auch beim LKW gilt: Vorsorge ist die halbe Miete.. es gibt durchaus hilfreiche Ausrüstung, die es erlaubt, Eisplatten und Schneebretter von LKW zu entfernen oder schon deren Entstehung (zu mindestens bei Planen) zu verhindern..

Wie immer kostet das dann Geld und auch natürlich wertvolle Zeit... und hier ist der eigentliche Hund begraben: Speditionen, die im Winter weder Technik noch Zeit für ihre Fahrer einplanen, um denen das Herstellen der Fahrbereitschaft zu erlauben, verschaffen sich dadurch natürlich einen echten Wettbewerbsvorteil zu Lasten der Allgemeinheit... denn es ist eben nicht nur saugefährlich, auf einem 4m hohen LKW im Winter rumturnen zu müssen sondern auch von Schnee und Eislasten erwischt zu werden... wobei man da als Autofahrer ja noch richtig gut geschützt ist..

Formal ist es eh klar: Wenn das Risiko, die Fahrbereitschaft her zu stellen, zu hoch ist, fährt man einfach nicht.. das man dann in der Praxis bald gar nicht mehr fährt, ist leider auch ein offenes Geheimnis.. am Ende ist der Fahrer immer der erste, der von den Hunden gebissen wird.. kann in einem solchen Fall vielleicht ein wenig vor dem Arbeitsgericht zurückbeissen, was aber am langen Ende auch nur kurz was bringt. Spätestens ab hier sind wir dann auf dünnen politischem Eis angekommen...
 
Biki

Biki

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Der Trucker sorgt im schlimmsten Fall dafür, dass mich seine Eisplatte umbringt.

Mich hat vor wenigen Jahren ein hartgefrorenes Schneebrett getroffen als ich schräg hinter einem (kleinen) Planen-LKW mit dem Motorrad unterwegs war.
Durch das Gewicht auf einen Arm und den Lenker hat das Moped einen Impuls zu einem großen Schlenker bekommen, der nur gut ging weil die Nachbarspur frei war und ich sofort reagieren und gegensteuern konnte. Das folgende Schleudern endete mit Wegrutschen und Sturz. Da hatten alle anderen schon bremsen können. Die Jacke am Arm und der Handschuh waren aufgeschnitten, zum Glück nicht ganz durch und ich hatte ein fette Hämatome. Dazu kamen die (nicht schlimmen) Beinverletzungen und das beschädigte Moped.

Die Angst bleibt, im Winter meide ich es immer noch, hinter LKW's zu fahren.
 
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Caddyfahrer

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Der Nachweis des Schadensverursachers wird durch Videoaufnahmen sehr erleichtert. Wichtig: man darf solche Aufnahmen nicht veröffentlichen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Für den Privatgebrauch sind solche Aufnahmen jedoch zulässig. Die entsprechenden Dashcams kosten kaum mehr als 100 Euro. Sie sind so klein, dass sie die Sicht des Fahrers nicht behindern, weil sie vollständig hinter dem Rückspiegel verschwinden -> klick

Auf den Aufnahmen solcher Kameras kann man Nummernschilder erkennen und es werden die GPS-Koordinaten samt Uhrzeit registriert.
 
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TFL

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Caddyfahrer schrieb:
Für den Privatgebrauch sind solche Aufnahmen jedoch zulässig.
Diese Aussage ist in der Bestimmtheit so nicht von der Rechtsprechung getroffen. Und wird auch in weiten Teilen der Literatur, je nach fachlicher Herkunft des Autors, durchaus mit guten Argumenten anders gesehen.

Aber die Diskussion dazu ist lang und hier im Forum auch irgendwie arg off-topic.
 
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Caddyfahrer

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TFL schrieb:
Diese Aussage ist in der Bestimmtheit so nicht von der Rechtsprechung getroffen.
...
Aber die Diskussion dazu ist lang und hier im Forum auch irgendwie arg off-topic.
Wie jetzt? Erst eine Behauptung aufstellen und sich dann vor der Begründung drücken?

Also: es gilt immer noch die Panoramafreiheit, d.h. auf öffentlichem Gelände darf für den Eigenbedarf filmen. Probleme kann es geben, wenn man aus geschäftlichen Gründen filmt oder die Aufnahmen ungefragt weitergibt. Als einige EU-Bürokraten auch für Privataufnahmen eine Genehmigungspflicht einführen wollten, sind sie gescheitert.

Aus meiner Sicht ist das Thema nicht off-topic, denn in diesem Thread wurde die Ausweglosigkeit bei der Feststellung des Schadensverursachers ausdrücklich angesprochen. Wer weitere technische und juristische Hintergrundinfos möchte, kann sich in einem entsprechenden Forum informieren.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Biki schrieb:
im Winter meide ich es immer noch, hinter LKW's zu fahren.
Hallo,
dann lernen wir hier doch mal gemeinsam aus der Erfahrung Anderer
und rechnen in Zukunft mit herunterfallenden Eisplatten.
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„Man lernt aus eigener Erfahrung. Aber wenn möglich, sollte man besser aus den Erfahrungen anderer lernen.“ Warren Buffett
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"Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden." Otto von Bismarck
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"Weise ist nicht, wer viele Erfahrungen macht, sondern wer aus wenigen lernt, viele nicht machen zu müssen." Karlheinz Deschner
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Mich erinnert die Diskussion auch an das Statement, die an der Ampel vor mir Stehenden haben oft so grelles Bremslicht genau in Augenhoehe dass ich geblendet fast nichts mehr sehe, wie kann man dieses Licht verbieten.
Gruss Helmut
 
F

Fischotter

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Nachdem ich auch mal schlechte Erfahrungen mit diesen Eisplatten hatte, schaue ich jedes mal wenn ich hinter so einem Fahrzeug fahre, immer nach oben. Es könnte immer so sein, dass etwas fällt.
Ein gebranntes Kind scheut das feuer.
Eine Dashcam hab ich ebenfalls am aufzeichnen. Der überschreibt nach 3 minuten den vorigen Ablauf. Also hab ich immer nur die Aktuellen 3 Minuten, das reicht um eine Eisplatte, die mich irgenwie ärgern sollte, aufzuzeichnen.

Ciao
Peter
 
Thema: Eisschlag vom Gegenverkehr / Vorausfahrendem?
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