Ab wann Unfallfahrzeug ?

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug und was muß beim Verkaufen angegeben werden ?

Ich habe folgende Infos gefunden:



Werden Bagatellschäden, Kratzer, kleine Beulen und dergleichen ordnungsgemäß repariert, stellen sie - zumindest bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug - keine »Unfallschäden« dar.
Deshalb müssen sie auch nicht bei der Frage nach Vorschäden angegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Beseitigung rund 512 EURO gekostet hat.

OLG Karlsruhe; Az.: 3 A U/21/01

Ein Sachverständiger einer Versicherung hat mal gesagt, dass das so aussieht:

Wenn Teile durch einfache Montage/Demontage ausgetauscht oder repariert werden können spielt die Anzahl und der Kostenaufwand keine Rolle denn das sei kein meldepflichtiger Unfallschaden beim wiederverkauf. Dies gilt auch für teile die durch ausbeulen und lackieren gerichtet werden können (Hagelschäden/Beulen in Seitenwänden u.ä.)

Sollten aber Teile auf Richtbänken o.Ä. gerichtet werden müssen oder Teile durch Trennverfahren (Schneiden/Schweißen) ausgetauscht werden müssen
sind diese Angabepflichtig Dabei spielt die Höhe des Schadens auch keine Rolle

Also ein Front und Heckschaden an dem nichts verzogen wurde oder geschweißt wurde ist nicht angabepflichtig
 
D

dergrosse

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Moin,

Klick :zwink:

Auch auf anderen Seiten die man so im Internet findet ist davon die Rede, dass ab "Blechschaden" ein Unfallschaden vorliegt. Hab es grad selbst durch beim Verkauf. Es wurde die Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel ersetzt, "klassischer Unfallwagen" der aber "nur" 500 Euro weniger wert ist bei einem Restwert von 17.0000 Euro. Das ist also nun nicht so tragisch. Es muß dann nur in die Köpfe der Leute, dass Unfallwagen nicht unbedingt die total demolierte Karre gemeint ist.
 
Y

Youresioure

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Einen komplett demolierten Wagen würde doch keiner mehr kaufen.
Bevor es als Betrug gilt, würde ich alles angeben, was sich später nachforschen lässt, sofern Du es natürlich selbst auch weißt. Also alles, was über Kratzer hinausgeht.
 
B

Berlingooo

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Das ist quatsch, das kann kein Laie selbst entscheiden, wie wo und ob wie stark irgendwas beschädigt ist, wir sind nicht mehr in den sechzigern, Autos sind heute komplizierter.
Ich kaufe oft und gern Unfallfahrzeuge, richte sie her, und fahre selbst oder verkaufe sie. "Damals" mag das verrufen gewesen sein, aber da bei einem fünf Jahre altem Stuttgarter bereits zwei geöffnete Airbags und vier zu erneuernde Karosserieteile als Totalschaden gelten, ist das heute durchaus wirtschaftlich, sowas instandzusetzen.

Und, doch - das kaufen viele. Wäre es nicht so, gäbe es diesen Markt gar nicht.
 
M

MeisterMicha

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Also ab wann man ein Fahrzeug als Unfaller angeben muss weiß ich nicht. Aber ich kann sagen, dass der Verkaufspreis dadurch schon um so einiges nach unten geht.
Hatte das Thema erst vor kurzem bei meiner Schwiegermutter.
Sie hatte einen MB B-Klasse. Fahrzeugwert (ohne Unfall) ca. 20.000€.
Bei ihr wurde dann die Stoßstange, Kotflügel, ein Scheinwerfer und die Parksensoren gewechselt.
Alles original Mercedes-Teile.
Sie hat dann von einem Autohaus ein Angebot von 14.000€ bekommen. Das war uns natürlich viel zu wenig.
Daher haben wir den Wagen inseriert und auch als Unfaller angegeben.
Letztendlich hat sie für das Auto noch 16.500€ bekommen.
Sind also schon mehr als 500€ Unterschied, wenn man die Angabe macht.
Auch wenn man hier viel Geld durch die Angabe verliert. Ich würde es immer angeben. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass man den Unfall vertuscht hat, ist das vorsätzlich und Betrug. Das wird dann im Endeffekt noch viel teurer.
 
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