Zulassungsbescheinigung (5)

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welfen2002

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In der Zulassungsbescheinigung sind bekanntlich diverse Merkmale aufgeführt.
Diese Merkmale haben Einfluss auf die zukünftigen Unterhaltungskosten.

Jetzt meine Frage (5) - Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus

Z.B Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Wohnmobil --------> Aha, ich verstehe das ist ein Wohnmobil, d.h. Versicherungstechnisch wird nach Anschaffungspreis bewertet. Wie z.B. bei Hausratversicherung, und Schadensfreie Jahre gehen nur bis 35 % - blöde.


Jetzt ein Caddy

Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Mehrzweckfahrzeug --------> was den nun? Erst steht: Fahrzeug zur Personenbeförderung und dann ist es aber ein Mehrzweckfahrzeug. Was kann man mit so einer Bezeichnung anfangen? Wo hat das Vor- oder Nachteile?
Jeder (verglaste) HDK ist ein Mehrzweckfahrzeug, denn dank Kofferraum kann ich auch Lasten befördern.

Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Was steht eigentlich bei den anderen HDKs unter (5)?
 
B

Berlingooo

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Hallo,

also das "Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" ist völlig normal, ab neun ists dann ein Kleinbus. Auch ein MX5 hat diesselbe Bezeichnung. Man hätte auch schlicht PKW reinschreiben können. Hätte. ;-)
Das "Mehrzweckfahrzeug" ist wieder ne ganz tolle Erfindung. Mein Berlingo Multispace ist ein "Personenkraftwagen geschlossen", der ohne Multispace ist ein Kleintransporter. Dabei unterscheiden sich beide Wagen nicht voneinander, bis auf dass der eine Hecktüren hat, und der andere eine Hecktür/klappe.

Das "Mehrzweckfahrzeug" kenne ich eigentlich nur von SUVs und solchen die es gern sein wollen, warum der Caddy da wieder ne Extrawurst ist, und kein geschlossener Personenkraftwagen, macht in der Tat wenig Sinn.

Eigentlich ist für die Versicherung nur das PKW wichtig, als was der Caddy ja auch läuft, sofern du Fenster hinten hast und Sitzplätze, jeden mit Gurt, und eben unter neun Sitzplätzen.

Für die Versicherung dürfte es keine Rolle spielen, ob es ein "PKW geschl." oder ein "Mehrzweckfahrzeug" ist. Kriegsentscheidend ist PKW.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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welfen2002 schrieb:
Was steht eigentlich bei den anderen HDKs unter (5)?
Hallo,
mein Roter hat im Fahrzeugschein (altersbedingt noch keine Zulassungsbescheinigung) den Text "Sonder-KFZ Wohnmobil".
Versichert als Wohnmobil bei RMV.
Versteuern wollte das Finanzamt als PKW und nach Einspruch und danach Vorzeigen des Wagens dann doch als Wohnmobil, bedeutete paar Euros weniger.
welfen2002 schrieb:
Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Lies mal zu "EG Fahrzeugklasse" zB bei wikipedia. Entscheidend ist die Einordnung des Fahrzeugs und nicht irgendeine volkstuemliche umgangssprachliche Beschreibung. Dann kommst Du bei HDK normalerweise auf die Klassen N1 und auf M1.

welfen2002 schrieb:
Jeder (verglaste) HDK ist ein Mehrzweckfahrzeug, denn dank Kofferraum kann ich auch Lasten befördern.
Es gibt auch verglaste HDK die als LKW zugelassen sind, bei mobile derzeit auch ein gelber Caddy. Kriterien fuer N1 und M1 sind nicht Scheiben sondern schon eher Sitze mit Gurten und Schadstoffgrenzen. Der Doblo Maxi vollverglast war mit hoechstens 5 Sitzen lieferbar und dann zwangsweise LKW (aktuell wohl auch als PKW zulassungsfaehig), der Doblo in kurz mit 5 oder 7 Sitzen gleichzeitig PKW. Der Berlingo Doppelkabine hat 5 Sitze als LKW. Die hauptsaechliche Nutzung scheint das Argument zu sein, die Bereiche ueberschneiden sich wohl. "Kleine" LKW-Zulassungen koennen groesser sein als "grosse" PKW.
Gruss Helmut
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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welfen2002 schrieb:
Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Mag jemand Gehirnjoggig?
kuerzer konnten sie die Einleitung zum Artikel ueber die Steuer nicht formulieren.
Unterscheidungsmerkmal
"die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer / kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs"
Gruss Helmut
 
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welfen2002

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helmut_taunus schrieb:
welfen2002 schrieb:
Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Mag jemand Gehirnjoggig?
kuerzer konnten sie die Einleitung zum Artikel ueber die Steuer nicht formulieren.
Unterscheidungsmerkmal
"die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer / kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs"
Gruss Helmut
Dieser Satz erklärt Mehrzweckfahrzeug und somit das, was ein Caddy Maxi ja auch ist.
Zitat:
"In Betracht kommen als Mehrzweckfahrzeuge, die zwar nicht zur Klasse M1 gehören, gleichwohl kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw zu beurteilen sind, im Ergebnis in erster Linie sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV) und Van sowie Großraumlimousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge."

Beim normalen Caddy steht " Kombifahrzeug " ?
 
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Mathias

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Dass mit den maximal 35% bei WoMo ist falsch.
Meiner hat bei 5 in der ZB ebenfalls "Fz z. Pers. Bef. B. 8 SPL
Wohnmobil"
stehen und ist bei der HUK mit 25% in der Haftpflicht und 26% in der VK versichert.
 
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